Antwort an die Beschwerdeführer
Wenn alle Stellungnahmen eingegangen sind und erforderlichenfalls auch wiederholte Konsultationen durchgeführt wurden, erstellt die Beschwerdestelle der EIB einen Abschlussbericht. Der Bericht wird an die betreffenden Direktoren in der Bank weitergeleitet, die dem Generalinspekteur innerhalb von zehn Arbeitstagen eine offizielle Antwort vorlegen.
Die Antwort wird an das Direktorium weitergeleitet, das darauf innerhalb von zehn Arbeitstagen reagiert.
Daraufhin kann der Generalinspekteur die Beschwerdestelle der EIB auffordern, ihren Abschlussbericht zu überarbeiten.
Der Abschlussbericht wird dann vom Leiter der Beschwerdestelle der EIB und dem mit der Bearbeitung befassten Mitarbeiter unterzeichnet.
Der Generalinspekteur der EIB legt den Abschlussbericht der Beschwerdestelle der EIB und gegebenenfalls die Antwort der Dienststelle dann dem Direktorium zur Beschlussfassung vor. Diese Vorlage dient der Information, sofern sich die betreffenden Abteilungen der EIB einig sind.
Das Direktorium entscheidet, ob die Antwort der Dienststellen dem Abschlussbericht beigelegt wird (unbeschadet der Bestimmungen der Transparenzpolitik der EIB).
Schließlich informiert der Generalsekretär der EIB den Beschwerdeführer schriftlich über die endgültige Position der EIB und übermittelt ihm den Abschlussbericht der Beschwerdestelle. Die Antwort der Dienststellen wird je nach Beschluss des Direktoriums beigefügt.