Die Bank ist im Umgang mit externen Dienstleistern zur Einhaltung der Grundsätze der Europäischen Union für die öffentliche Auftragsvergabe verpflichtet. Dazu gehören etwa die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz. Diese Grundsätze können generell am besten eingehalten werden, wenn qualifizierte Bieter in einen Wettbewerb treten und der Zuschlag dann auf Basis von Preis und Qualität erteilt wird.
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