Auftragsvergabe
Im Umgang mit externen Anbietern sind für die Bank die wesentlichen Grundsätze der EU für die Vergabe öffentlicher Aufträge maßgeblich - beispielsweise die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz. Nach Auffassung der Bank lassen sich diese Grundsätze generell am besten durch den Wettbewerb unter qualifizierten Bietern umsetzen sowie durch ein Auswahlverfahren, das Kostenerwägungen ebenso wie Qualitätsaspekte berücksichtigt.