Untersuchung
Zunächst wird die Einhaltung der Vorschriften untersucht. Vom Ergebnis dieser Untersuchung ist abhängig, ob:
- die Beschwerde auf eine Nichteinhaltung von Vorschriften seitens der EIB hinweist,
- die Ergebnisse nicht der angestrebten Wirkung der betreffenden EIB-Vorschriften entsprechen,
- die betreffenden EIB-Vorschriften nicht angemessen sind, um die vom Beschwerdeführer angesprochenen Problempunkte zu lösen.
Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wird zudem untersucht, inwiefern die EIB gewährleistet, dass der Projektträger die nationalen Rechtsvorschriften oder andere Prüfungskriterien einhält. Das Beschwerdeverfahren ist jedoch kein System zur Durchsetzung von Rechtsvorschriften.
Ziel der Untersuchung im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ist es, eine unabhängige und fundierte Stellungnahme zu den vom Beschwerdeführer angesprochenen Problempunkten abzugeben, ohne dass die betreffenden Personen, deren Tätigkeit vom Beschwerdeführer beanstandet wird, darauf Einfluss nehmen können. Dabei sind folgende Ergebnisvarianten möglich:
- Es wurden keine Missstände in der Verwaltungstätigkeit festgestellt.
- Das Problem wurde im Laufe der Beschwerdebearbeitung gelöst.
- Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
- Empfehlungen im Fall von Missständen in der Verwaltungstätigkeit,
- Vorschläge für Korrekturmaßnahmen.
Der Generalinspekteur arbeitet einen Schlussfolgerungsbericht aus und legt diesen dem Direktorium der EIB vor.