Suche starten De menü Kundenportal der EIB-Gruppe
Suche starten
Ergebnisse
Top-5-Suchergebnisse Alle Ergebnisse anzeigen Erweiterte Suche
Häufigste Suchbegriffe
Meistbesuchte Seiten
corporate_banner_de

Untersuchung

Wer wir sind
EFSI
Die EIB in Zahlen
Beitrag der EIB-Gruppe zu Beschäftigung und Wachstum
Governance und Struktur
Anteilseigner
Satzungsmäßige Organe
Kontrolle und Evaluierung
Organisationsstruktur
Unsere vorrangigen Ziele
Klima und Umwelt
Klima und ökologische Nachhaltigkeit
Klima und ökologische Nachhaltigkeit
Die EIB und der Klimaschutz
Was wir für Ihr Klimaprojekt tun können
Der Klimabank-Fahrplan der EIB-Gruppe
Ökologische Nachhaltigkeit
Innovation und Wissen
KMU und Midcap-Unternehmen
Infrastruktur und die EIB
Transeuropäische Netze
Umweltschutz
Unsere Initiativen
Resilienzinitiative
Gleichstellung und wirtschaftliche Stärkung von Frauen
Kreislaufwirtschaft
Nachhaltige Ozeane und die blaue Wirtschaft
Investition in die Jugend
Coronavirus-Ausbruch: Antwort der EIB-Gruppe auf die Pandemie
Unternehmens verantwortung
Finanzierung
Mittelbeschaffung
Für eine nachhaltige Welt
Unser eigener Anspruch
Umweltmanagement bei der EIB
Die EIB und die Menschenrechte
Compliance
Steuern: Missbrauch von Finanzierungsoperationen der EIB-Gruppe vermeiden
Rechenschaft
Evaluierung
Evaluierung
Beschwerden über die Auftragsvergabe bei Projekten
Der Beschwerdemechanismus im Überblick
Was wir tun – Beschwerdemechanismus
Das Beschwerdeverfahren - Beschwerdemechanismus
Beschwerde einreichen - Beschwerdemechanismus
Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Beschwerdemechanismus
Beschwerden
Untersuchung rechtswidriger Verhaltensweisen und Handlungen
Wie können Sie rechtswidrige Verhaltensweisen und Handlungen melden?
Ausschluss
Die EIB – ein Mitglied der großen EU-Familie
Globale Herausforderungen gemeinsam meistern
Gemeinsam Flucht und Migration bewältigen
Gemeinsam für eine nachhaltige Infrastruktur
Partner
Nationale Förderbanken und -institute
Bankensektor
Multilaterale Entwicklungsbanken
Das EIB-Institut: Zusammenarbeit mit Universitäten
Im Dialog mit der Zivilgesellschaft
Befragungen der Öffentlichkeit
Transparenz und Zugang zu Informationen
Im Dialog
VERANSTALTUNGEN FÜR DIE ZIVILGESELLSCHAFT
Zivilgesellschaft – Kontakt
Transparenz und Zugang zu Informationen
Jobs
Jobs
Wir investieren in Sie
Diversität
Leben in Luxemburg
Aktuelle Stellenangebote
Unser Einstellungsverfahren verständlich erklärt
Auftragsvergabe
Wer wir sind
Die EIB im Überblick
Wer wir sind
Jobs
Governance und Struktur
Unsere vorrangigen Ziele
Unsere Initiativen
Unternehmens verantwortung
Compliance
Rechenschaft
Globale Herausforderungen gemeinsam meistern
Auftragsvergabe
Die EIB in Zahlen
Die EIB – ein Mitglied der großen EU-Familie
Partner

Untersuchung

    •  Verfügbare Sprachen:
    • de
    • en
    • fr
  • Verfügbar in: de en fr

Zunächst wird die Einhaltung der Vorschriften untersucht. Vom Ergebnis dieser Untersuchung ist abhängig, ob:

  • die Beschwerde auf eine Nichteinhaltung von Vorschriften seitens der EIB hinweist,
  • die Ergebnisse nicht der angestrebten Wirkung der betreffenden EIB-Vorschriften entsprechen,
  • die betreffenden EIB-Vorschriften nicht angemessen sind, um die vom Beschwerdeführer angesprochenen Problempunkte zu lösen.

Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wird zudem untersucht, inwiefern die EIB gewährleistet, dass der Projektträger die nationalen Rechtsvorschriften oder andere Prüfungskriterien einhält. Das Beschwerdeverfahren ist jedoch kein System zur Durchsetzung von Rechtsvorschriften.

Ziel der Untersuchung im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ist es, eine unabhängige und fundierte Stellungnahme zu den vom Beschwerdeführer angesprochenen Problempunkten abzugeben, ohne dass die betreffenden Personen, deren Tätigkeit vom Beschwerdeführer beanstandet wird, darauf Einfluss nehmen können. Dabei sind folgende Ergebnisvarianten möglich:

  • Es wurden keine Missstände in der Verwaltungstätigkeit festgestellt.
  • Das Problem wurde im Laufe der Beschwerdebearbeitung gelöst.
  • Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
  • Empfehlungen im Fall von Missständen in der Verwaltungstätigkeit,
  • Vorschläge für Korrekturmaßnahmen.

Der Generalinspekteur arbeitet einen Schlussfolgerungsbericht aus und legt diesen dem Direktorium der EIB vor.


 Drucken