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Standard- oder erweitertes Verfahren

    •  Verfügbare Sprachen:
    • de
    • en
    • fr
  • Verfügbar in: de en fr

Es gibt zwei Verfahrensarten:

  1. Das Standardverfahren gilt für alle Beschwerden mit Ausnahme solcher, bei denen es um die ökologischen und sozialen Auswirkungen oder Governance-Aspekte der Finanzierungsaktivitäten der EIB geht (vgl. Typ E und F weiter unten).
  2. Das erweiterte Verfahren gilt für Beschwerden des Typs E und F. Es sieht eine umfassendere Prüfung/Untersuchung als das Standardverfahren vor.

Beschwerden über ökologische und soziale Auswirkungen oder Governance-Aspekte finanzierter Operationen/Projekte erfordern besondere Aufmerksamkeit. Meist geht es dabei um sensible Beziehungen zum Projektträger, zu den nationalen Behörden, zu Organisationen der Zivilgesellschaft und zu den betroffenen Menschen. Hier muss eine besonders sorgfältige Vorgehensweise gewählt werden. Deshalb gelten grundsätzlich die Beschwerdefristen für komplexe Beschwerden (insgesamt 140 Arbeitstage nach Eingang).

Für diesen Beschwerdetyp wird die gewöhnliche Untersuchung formal in zwei Phasen gegliedert: die Prüfungsphase und die Mediations- oder Untersuchungsphase.

Einteilung von Beschwerden

Beschwerdetyp Standardverfahren Erweitertes Verfahren
Projektbezogene  A - Zugang zu Informationen
Beschwerden E - Ökologische und soziale Auswirkungen finanzierter Projekte
F - Governance-Aspekte finanzierter Projekte
P - Auftragsvergabe bei finanzierten Projekten
Beschwerdetyp Standardverfahren
Nicht projektbezogene A - Zugang zu Informationen
Beschwerden C - Beziehungen zu Kunden und Anlegern
G - Eigene Governance
H - Personal und Beschäftigung
R - Eigene Auftragsvergabe

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