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    In welcher Phase des Projektzyklus der EIB sind Beschwerden zulässig?

      •  Verfügbare Sprachen:
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      • en
      • fr
    • Verfügbar in: de en fr

    Vorprüfung

    In der Vorprüfungsphase sind keine Beschwerden möglich. Eventuelle Bedenken können jedoch bei der betreffenden Stelle der EIB vorgebracht werden.

    Projekte in der Prüfungsphase

    In dieser Stufe stellt die Beschwerdestelle der EIB sicher, dass die Anliegen der Beschwerdeführer ordnungsgemäß berücksichtigt werden, und sie versucht, Beschwerden in diesem Bereich in Zukunft zu vermeiden. Zwei Verfahren sind dafür möglich:

    Standardverfahren: Wenn die Beschwerdeführer keine Möglichkeit hatten, ihr Anliegen bei den betreffenden EIB-Mitarbeitern vorzubringen, wird die Beschwerde an das Prüfungsteam weitergeleitet und dann abgeschlossen. Den Beschwerdeführern wird mitgeteilt, dass sie erneut Beschwerde einlegen können, falls ihren Bedenken nach Abschluss der Prüfung eventuell nicht genügend Rechnung getragen wurde. Die Beschwerdestelle der EIB wird die Angelegenheit intern weiterverfolgen, um sicherzustellen, dass alle Bedenken ordnungsgemäß berücksichtigt wurden. Das Prüfungsteam nimmt Kontakt zum Beschwerdeführer auf und untersucht seine Argumente.

    Außerordentliches Verfahren: Wenn das Prüfungsteam es ablehnt, sich mit dem Anliegen des Beschwerdeführers zu befassen oder wenn die Beschwerde bereits untersucht und abgelehnt wurde, kann die Beschwerdestelle der EIB in Zusammenarbeit mit den betreffenden Abteilungen der EIB eine Anfangsprüfung durchführen. Diese Prüfung kann auch Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise umfassen. Ihre Ergebnisse werden dem Direktorium übermittelt. Darüber hinausgehende Untersuchungen und weitere Mediationsschritte der Beschwerdestelle der EIB müssen zuvor vom Direktorium genehmigt werden.

    Nach Genehmigung der Finanzierung

    Sobald das Direktorium der EIB den Finanzierungsvorschlag genehmigt hat, kann das volle Beschwerdebearbeitungsverfahren angewendet werden.

    Häufig werden Projekte nur mit zahlreichen Auflagen genehmigt, die der Darlehensnehmer erfüllen muss, bevor die EIB die Mittel auszahlt. In diesen Fällen wird die Beschwerdestelle der EIB mit den betreffenden Stellen der Bank zusammenarbeiten, um die Koordination sicherzustellen.


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