Investitionsfazilität
Flexible Finanzierung
Die EIB verwaltet die Investitionsfazilität (IF) – einen revolvierenden Fonds, der Rückzahlungen neu investiert und sich somit selbst trägt. Der Fonds deckt den Kapitalbedarf für Investitionsprojekte in der Region und bietet dazu flexible, risikotragende Instrumente an. Die Mittel dafür kommen aus den EU-Ländern.
Es werden hauptsächlich Projekte unterstützt, die die Entwicklung privater Unternehmen sowie kommerziell betriebener öffentliche Unternehmen fördern. Vorrang haben Investitionen in die Infrastruktur und in den Finanzsektor, wenn damit die Entwicklung des Privatsektors vorangetrieben wird. Förderfähige Projekte im öffentlichen Sektor werden ebenfalls berücksichtigt. Für sie steht das „AKP-Migrationspaket“ bereit.
Auch Zuschüsse für Zinsvergütungen und projektbezogene technische Hilfe sind möglich und helfen der EIB, noch mehr zu bewirken. Beispiele für Finanzierungen aus der Investitionsfazilität sind etwa der Windpark Lake Turkana (eine öffentlich-private Partnerschaft, für die auch Mittel der Europäischen Union bereitgestellt werden) sowie die meisten Durchleitungsdarlehen an Finanzinstitute in den AKP-Ländern. Der Bau von Verkehrs- und Gesundheitsinfrastruktur wird ebenfalls unterstützt.
Mittel für Finanzierungen mit besonderem Entwicklungseffekt: höheres Risiko, aber große Wirkung
Über einen Sonderfinanzierungsrahmen – den sogenannten Impact Financing Envelope (IFE) – investiert die EIB auch in risikoreichere Projekte. Damit kann sich die EIB in neuen Sektoren und Regionen engagieren und dort private Initiativen unterstützen, die besonders der ärmeren Bevölkerung zugutekommen.
Auch der IFE wurde mittlerweile in einen revolvierenden Fonds umgewandelt. So stehen nun 800 Millionen Euro statt der ursprünglichen 500 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen im Rahmen des AKP-Migrationspakets die Migrationsursachen bekämpft werden. Beispiele für IFE-Projekte sind etwa unsere Finanzierungsbeiträge für die Compagnie Agricole de Saint Louis und Boost Africa.
Leitung und Kontrolle der Investitionsfazilität
Der Ausschuss für die Investitionsfazilität wurde im Jahr 2002 eingerichtet. Er tritt regelmäßig zusammen, um über Finanzierungsvorschläge (aus Mitteln der Investitionsfazilität und aus eigenen Mitteln der Bank) im Rahmen des Cotonou-Abkommens und des Übersee-Assoziationsbeschlusses zu beraten und Stellung dazu zu nehmen, bevor sie dem Verwaltungsrat der EIB zur Genehmigung vorgelegt werden.
Der Ausschuss wird auch zu Grundsatz- und Strategiefragen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Bank in den AKP-Ländern und den überseeischen Ländern und Gebieten konsultiert. Damit fungiert der Ausschuss als beratendes Organ des Verwaltungsrats. Weitere Informationen über die Arbeitsweise des Ausschusses in der Praxis finden Sie in der Geschäftsordnung.
Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammen. Zudem können ein Vertreter des Generalsekretariats des Rates und ein Vertreter des Europäischen Auswärtigen Dienstes als Beobachter an den Sitzungen des Ausschusses teilnehmen. Auch zwei EIB-Mitarbeiter werden für die Mitarbeit im Ausschuss bestellt.
Den Vorsitz bei den Sitzungen hat ein Vertreter eines Mitgliedstaats, der für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt wird.
Investitionsfazilität Haushalte der Mitgliedstaaten |
Eigene Mittel der EIB An den Kapitalmärkten aufgenommene Mittel |
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Vorrangige Darlehen | ![]() |
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Durchleitungsdarlehen | ![]() |
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Zinsvergütungen | ![]() |
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Technische Hilfe | ![]() |
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Verbreitete Währungen | ![]() |
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Nachrangige Darlehen | ![]() |
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Quasi-Eigenkapitalfinanzierung | ![]() |
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Eigenkapitalfinanzierung | ![]() |
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Garantien | ![]() |
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Landeswährungen | ![]() |
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