Die Abteilung Beschwerdeverfahren der Europäischen Investitionsbank-Gruppe hat ihren Abschlussbericht zu den Beschwerden im Zusammenhang mit dem von der EIB finanzierten Projekt „Nepal Power System Expansion“ veröffentlicht.

Die Beschwerde wurde von einer nepalesischen Organisation der Zivilgesellschaft vorgebracht, die ihre Bedenken zur angeblich unzureichenden Analyse der ökologischen und sozialen Auswirkungen, zur nicht angemessenen Konsultation der Öffentlichkeit und zur fehlenden freien, vorherigen und informierten Zustimmung äußerte. Ein weiterer Punkt war die mutmaßliche Nichteinhaltung der Verfahren zur Umsiedlung und für den Landerwerb von Personen, die von der Stromübertragungsleitung im Marsyangdi-Korridor betroffen sind (Komponente 2 des von der EIB finanzierten Projekts).

2015 unterzeichnete die EIB ein Darlehen mit der Demokratischen Bundesrepublik Nepal für das Projekt „Nepal Power System Expansion“. Das Projekt betrifft vorrangige Investitionen in das Stromübertragungsnetz. Es umfasst den Bau von sieben neuen Hochspannungsleitungen mit den dazugehörigen Umspannstationen sowie den Ausbau und die Modernisierung mehrerer vorhandener Umspannstationen. Das Projekt soll die Inlandsnachfrage nach Strom decken, indem neue Wasserkraftwerke in der früheren Entwicklungsregion West an das landesweite Stromnetz angeschlossen werden und der grenzübergreifende Stromhandel mit Indien erleichtert wird.

Die Abteilung Beschwerdeverfahren der EIB-Gruppe stellte zwar keine Missstände bei der Tätigkeit der Dienststellen der Bank fest, kam jedoch zu dem Schluss, dass einige Vorwürfe, die die Umsetzung der ökologischen und sozialen Standards der Bank betrafen, zum Teil gerechtfertigt waren. Die Abteilung gab daher entsprechende Empfehlungen ab, um diese Mängel zu beheben. Die Empfehlungen betreffen die Aktualisierung und Umsetzung eines korrigierenden Aktionsplans für Umwelt- und Sozialaspekte, die Einstellung von Fachleuten mit spezieller Erfahrung im Umgang mit der indigenen Bevölkerung für den Dialog mit Stakeholdern, die laufende Projektüberwachung und die technische Beratung des Projektträgers in Umwelt- und Sozialfragen, damit er die Anforderungen der EIB erfüllen kann.

Die EIB begrüßt die Empfehlungen der Abteilung Beschwerdeverfahren und setzt sie gemeinsam mit dem Projektträger und allen anderen beteiligten Stakeholdern um, was den Grundsätzen und Standards der Bank entspricht. Die Dienststellen der EIB haben im Zuge ihrer laufenden Projektüberwachung einen korrigierenden Aktionsplan für Umwelt- und Sozialaspekte entwickelt, und die Bank hat vor Ort eine unabhängige Fachkraft damit betraut, den Projektträger bei der Umsetzung der Empfehlungen zu unterstützen.

Die EIB hat zugesagt, das Projekt stärker zu überwachen und den Projektträger hinsichtlich der ökologischen und sozialen Anforderungen anzuleiten. Dies wird vor allem über Workshops zu ihrem Leitfaden zu den EIB-Standards beim Dialog mit Stakeholdern bei Operationen der EIB („Guidance note for EIB Standard on Stakeholder Engagement in the EIB Operations“) erfolgen. Dieser Leitfaden soll den Projektträger dabei unterstützen, sich mit den Stakeholdern fundiert zu ökologischen, klimatischen und sozialen Risiken und Auswirkungen sowie zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zu ihrer Behebung auszutauschen.

Als Einrichtung der EU ist die EIB an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gebunden. Die Bank ist verpflichtet, während des gesamten Investitionszyklus die Menschenrechte einzuhalten. Die Menschenrechte sind Teil der wichtigsten Projektprüfungskriterien der EIB, in den Umwelt- und Sozialprinzipien und ‑standards der EIB vorgegeben und im Leitfaden für eine umwelt- und sozialverträgliche Finanzierungspraxis (Überblick) verankert.

Außerdem erkennt die Bank uneingeschränkt an, welch wichtige Rolle die Zivilgesellschaft bei der Förderung und beim Schutz der Menschenrechte spielen kann. Die Bank hat die laufende Überarbeitung ihrer Umwelt- und Sozialstandards dazu verwendet, ihre Verpflichtungen auf dem Gebiet der Menschenrechte klarer und eindeutiger zu formulieren.

Die EIB wird eine Konsultation der Öffentlichkeit durchführen, um ihre Umwelt- und Sozialstandards zu überprüfen. Sie lädt alle ihre Stakeholder – einschließlich Gruppen aus der Zivilgesellschaft – ein, an dieser wichtigen Konsultation teilzunehmen, und freut sich auf den Meinungsaustausch mit allen Beteiligten.