Antragsmodalitäten
Darlehen
- Investitionskosten von weniger als 20-25 Mio EUR
Anträge für die Finanzierung kleiner Projekte müssen direkt bei den Finanzinstituten oder Geschäftsbanken eingereicht werden, die Durchleitungsdarlehen der EIB erhalten. Weitere Informationen über die Tätigkeit der EIB im Mittelmeerraum finden Sie in unserer Broschüre „FEMIP-Instrumente“.
Sind Sie ein kleines Unternehmen?
Dann wenden Sie sich an die Finanzintermediäre der EIB in Ihrem Land.
- Investitionskosten von mehr als 20-25 Mio EUR
Direkte Darlehen und Risikokapitalfinanzierungen können direkt bei der EIB beantragt werden. Generell kann gesagt werden, dass gleichzeitig mit dem Antrag eine umfassende Machbarkeitsstudie eingereicht werden soll. Wenn keine Machbarkeitsstudie durchgeführt wurde, kann der Projektträger selbst detaillierte Informationen zusammenstellen, um eine Projektprüfung unter technischen, ökologischen, volkswirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Aspekten zu ermöglichen. Es gibt keine Standardunterlagen, die verwendet werden müssen, und die Bank verlangt von ihren Darlehensnehmern nicht, vorgegebene Formulare oder Fragebögen auszufüllen.
Technische Hilfe
Wer kann technische Hilfe in Anspruch nehmen?
Technische Hilfe erhalten können Darlehensnehmer der EIB, das heißt:
- die Regierungen der Partnerländer;
- öffentliche Versorgungseinrichtungen in den Bereichen Infrastruktur, Wasser, Energie usw.;
- Anbieter von Finanzdienstleistungen und private Projektträger.
Ausschreibungsverfahren
Für Maßnahmen der technischen Hilfe müssen Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, an denen alle natürlichen und juristischen Personen teilnehmen können. Wenn die Finanzierung ausschließlich von der Europäischen Kommission bereitgestellt wird, beschränkt sich die Teilnahme auf natürliche oder juristische Personen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in den Partnerländern der Region, für die die Finanzregelung gilt.
Für die Vergabe von Beratungsleistungen gelten in Abhängigkeit vom Auftraggeber das „Handbuch für Vergabeverfahren im Rahmen von EU-Außenmaßnahmen“ der Europäischen Kommission (EuropeAid cooperation office) oder der Leitfaden der EIB für die Auftragsvergabe. Wenn die EIB als öffentlicher Auftraggeber handelt, richtet sich die Auftragsvergabe nach dem Handbuch der Kommission. Wenn die EIB die Auswahl und die Beauftragung des Beraters auf einen Projektträger überträgt, gelten die Bestimmungen des Leitfadens der EIB für die Auftragsvergabe. In diesem Fall sind üblicherweise die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften maßgebend, sofern sie mit den Regeln und Grundsätzen des Leitfadens der EIB für die Auftragsvergabe übereinstimmen.
Interessierte Dienstleister werden gebeten, ihr Profil und ihre Unterlagen an die EIB, Referat für technische Hilfe im Beratungsdienst für Fragen der volkswirtschaftlichen Entwicklung, Direktion Operationen außerhalb der Europäischen Union und der Kandidatenländer (Ops B DEAS Technical Assistance Unit), zu schicken (Kontaktinformationen s.u.).
Kontakt:
- Europäische Investitionsbank (EIB)
Technische und finanzielle Beratung
- Technical Assistance Unit - TAU (Referat für Technische Hilfe)
98-100, Boulevard Konrad Adenauer
L-2950 Luxemburg
E-Mail: info@eib.org