Um die nachhaltige Entwicklung zu fördern und zum Umweltschutz sowie zur Verbesserung der Umweltbedingungen beizutragen, haben sich fünf europäische multilaterale Finanzierungsinstitutionen auf eine gemeinsame Vorgehensweise im Bereich Umweltmanagement geeinigt, die sie bei der Finanzierung von Projekten anwenden werden. Die Institutionen werden in Fragen des Umweltmanagements von den Umweltschutzprinzipien, praktiken und standards der Europäischen Union ausgehen.

  • Die Entwicklungsbank des Europarates,
  • die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung,
  • die Europäische Investitionsbank,
  • die Nordische Umweltfinanzierungsgesellschaft und
  • die Nordische Investitionsbank

werden ein verantwortungsbewusstes Umgehen mit der Umwelt unterstützen und die Voraussetzungen dafür schaffen, in Zusammenarbeit mit den Projektträgern Umweltbelange zu behandeln.

Auf diese Weise werden die multilateralen Finanzierungsinstitutionen auch in die Lage versetzt, Kredit- und Projektrisiken, die Umweltaspekte betreffen, besser zu steuern. Die Europäischen Umweltschutzprinzipien umfassen die maßgeblichen Umweltschutzprinzipien des EG-Vertrags sowie die durch die EU-Richtlinien im Umweltbereich vorgegebenen Praktiken und Standards.

Die Initiative der fünf multilateralen Finanzierungsinstitutionen, die von der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission unterstützt wird, bestätigt die wichtige Funktion, die der EU im Bereich Umweltmanagement zukommt. Sie stellt die Grundlage für die weitere Harmonisierung der Vorgehensweise und eine Einladung an Dritte dar, dieselben Prinzipien zu übernehmen.

Die Europäischen Umweltschutzprinzipien werden in den Ländern zur Anwendung gelangen, in denen die Institutionen, die die Erklärung unterzeichnet haben, tätig sind, was insbesondere die EU-Mitgliedstaaten, die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehörenden Länder, die EU-Beitrittsländer, die beitretenden Staaten, die Bewerberländer und mögliche Bewerberländer umfasst.

In allen anderen Ländern sollten die Projekte unter Berücksichtigung der dort herrschenden Bedingungen in Einklang mit den Europäischen Umweltschutzprinzipien stehen. Auf diese Weise werden die multilateralen Finanzierungsinstitutionen dazu beitragen, die Kompetenzen der betreffenden Länder in diesem Bereich zu erhöhen und die Länder zu sensibilisieren, damit sie die durch die Europäischen Umweltschutzprinzipien vorgegebenen Anforderungen einhalten und geltend machen.