Umweltprüfungen

Umweltschutz, bessere Umweltbedingungen und mehr Lebensqualität gehören zu den Hauptzielen der Europäischen Investitionsbank, die im Auftrag der Europäischen Union langfristige Finanzierungen vergibt. Das Umwelt- und Sozialschutzkonzept der EIB basiert auf dem EU-Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit. Die von diesem Konzept abgeleiteten Prinzipien, Praktiken und Standards sind Gegenstand der Erklärung über die Europäischen Umweltschutzprinzipien (European Principles for the Environment - EPE), die im Mai 2006 von der EIB und vier weiteren europäischen multilateralen Finanzierungsinstitutionen [1] gemeinsam unterzeichnet wurde.

Das allgemeine Umweltkonzept der Bank wird in mehreren Veröffentlichungen dargestellt:

Veröffentlichung Jahr Bemerkungen
"Europäische Umweltschutzprinzipien" 2006 seit Juni 2006 gültig; Grundsatzdokumente und andere Informationen auf einer speziellen Website
"Environmental Statement" (Aufgaben und Tätigkeit im Umweltbereich) 2004 Nächste Überarbeitung voraussichtlich im Jahr 2007
"The EIB and its Contribution to Sustainable Development" (Die Haltung der EIB in Fragen der nachhaltigen Entwicklung) 2002 Überarbeitung vorgesehen auf der Grundlage der derzeitigen Überprüfung der "Strategie für nachhaltige Entwicklung" der EU
"Der Projektzyklus in der Europäischen Investitionsbank" 2001

Die EIB legt großen Wert darauf, dass sich die von ihr finanzierten Projekte so positiv wie möglich auf die Umwelt auswirken. Wenn Umweltbeeinträchtigungen unvermeidbar sind, werden diese durch geeignete Prüf-, Abhilfe- und Ausgleichsmaßnahmen so gering wie möglich gehalten.

Umwelterwägungen fließen in sämtliche Stadien des Projektzyklus ein. Bei gemeinsamer Finanzierung mit anderen Institutionen kann es für die EIB in Anbetracht der örtlichen Gegebenheiten akzeptabel sein, die Umweltstandards der kofinanzierenden Institution anzuwenden, sofern diese mit den EU-Standards vergleichbar sind. Die EIB wird jedoch in jedem Fall ihre eigene unabhängige Prüfung durchführen.

Die Umweltschutzstandards der EIB beinhalten Folgendes:

  • Bei der Finanzierung von Projekten wendet die Bank das im "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" niedergelegte Vorsorgeprinzip an, wonach vorbeugende Maßnahmen Abhilfemaßnahmen vorzuziehen sind, Umweltbeeinträchtigungen an ihrem Ursprung bekämpft werden sollten und der Verursacher von Schäden für die Kosten aufkommen muss.
  • Alle von der Bank finanzierten Projekte sind Gegenstand einer Umweltprüfung (UP), die üblicherweise von den Mitarbeitern der Bank durchgeführt wird. Falls UP nicht in der Bank durchgeführt werden, wird sichergestellt, dass sie den Anforderungen der EIB entsprechen. Die zu prüfenden Projekte werden in vier Kategorien eingeteilt, die aus den Bestimmungen der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung der EU (UVP-Richtlinie) abgeleitet wurden:
    • Kategorie A - Projekte, für die eine UVP zwingend vorgeschrieben ist (Anhang I der Richtline);
    • Kat. B - Projekte, bei denen die zuständige Behörde anhand spezifizierter Kriterien bestimmt, ob eine UVP erforderlich ist (Anhang II der Richtlinie unter Bezugnahme auf Anhang III);
    • Kat. C - Projekte, für die - wenn überhaupt - nur eine eingeschränkte Umweltprüfung im Hinblick auf mögliche negative Umweltauswirkungen erforderlich ist (Projekte, die nicht unter die Bestimmungen der Richtlinie fallen);
    • Kat. D - keine Umweltprüfung erforderlich.
  • Alle von der Bank finanzierten Projekte werden darüber hinaus auf ihre möglichen Auswirkungen auf Naturschutzgebiete hin überprüft. Wo erhebliche Auswirkungen zu erwarten sind, wird in Einklang mit den Grundsätzen und Verfahren der EU-Habitat-Richtlinie eine Prüfung speziell unter dem Aspekt der Artenvielfalt (Art. 6 der Richtlinie) durchgeführt.
  • Die Projekte der Bank werden auch im Hinblick auf die Emission von Treibhausgasen geprüft; ebenfalls untersucht werden das Potenzial zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.
  • Für Projekte, die die Bank in den Sektoren Wasserwirtschaft und Abfallmanagement finanziert, gelten die Grundsätze, empfohlenen Verfahren und Standards der EU-Wasserrahmenrichtlinie bzw. der EU-Abfallrahmenrichtlinie.
  • Die einzelnen Projekte müssen die einschlägigen Normen des EU-Rechts für den jeweiligen Sektor erfüllen. So müssen z.B. Projekte im Bereich der Stromerzeugung den Bestimmungen der Richtlinie über Großfeuerungsanlagen entsprechen, und Industrievorhaben unterliegen den Bestimmungen der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.
  • Die Bank folgt darüber hinaus der anerkannten guten internationalen Praxis, wie sie von der Weltstaudammkommission (WCD) und in der Extractive Industry Review (Bericht über die Rohstoffförderung - EIR) formuliert worden ist.
  • Alle von der Bank finanzierten Projekte sollten den Anforderungen der anwendbaren Multilateralen Umweltabkommen (MEA) entsprechen, die vom Gastland - bzw. von der EU, wenn es sich um einen EU-Mitgliedstaat handelt - unterzeichnet worden sind. Zu diesen Abkommen gehören auch das Montrealer Protokoll (über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen), das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und das Kyoto-Protokoll (über Treibhausgasemissionen) sowie das Aarhus-Übereinkommen (über den Zugang zu Informationen in Umweltangelegenheiten).
Zuständigkeit für Umweltfragen

Für die Untersuchung der Umweltaspekte von Projekten in der EIB ist in erster Linie ihre Direktion Projekte zuständig. Sie beschäftigt rund 80 Ingenieure und Volkswirte, die über das einschlägige Umweltfachwissen verfügen und die internen Umweltprüfungen von Projekten durchführen. Die Projektteams, die sich aus Ingenieuren, Volkswirten, Finanzexperten und Juristen zusammensetzen, sind an erster Stelle für die Behandlung von Umweltfragen zuständig. Sie bringen ihre Erfahrung und ihr Fachwissen aus verschiedenen Bereichen und verschiedenen Regionen ein.

Das Umweltmanagement wird darüber hinaus durch mehrere spezielle Referate verstärkt. Ihre Aufgabe ist es, die Umweltpolitik der Bank zu lenken und die Bank in Umweltfragen zu beraten, eine gleichbleibend hohe Qualität der Prüfung sicherzustellen, die Sensibilisierung für Umweltaspekte zu erhöhen und den Dialog mit anspruchsberechtigten Dritten zu intensivieren:

  • Der Lenkungausschuss für Umweltfragen (Environmental Steering Committee - ENVSC) hat eine beratende Funktion. Er beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung der Umweltstrategie der Bank und mit Projekten, die unter Umweltaspekten komplex sind. Im Lenkungsausschuss arbeiten leitende Mitarbeiter aus den verschiedenen Direktionen der Bank zusammen.
  • Die Arbeitsgruppe für die Prüfung von Umweltaspekten (Environmental Assessment Group - ENVAG) untersucht jedes Projekt im Hinblick auf die Anwendung der Umweltstrategien und -verfahren der Bank. Die Arbeitsgruppe ENVAG hat etwa 10 Mitglieder (Umweltexperten aus den wichtigsten Sektoren, in denen die Bank tätig ist).
  • Das Umweltreferat (ENVU) entwickelt gemeinsam mit der Arbeitsgruppe ENVAG und dem Lenkungsausschuss ENVSC Strategien, Verfahren und Leitlinien, bietet Fortbildungen an, verbreitet Informationen und arbeitet eng mit der Europäischen Kommission, insbesondere der GD Umwelt, anderen Finanzierungsinstitutionen sowie staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen zusammen.
  • Das Kompetenzzentrum für Umwelt und Energie in der Direktion Finanzierungen in Europa hat die Aufgabe, die Finanzierungen der EIB im Umweltbereich durch adäquate Finanzinstrumente weiterzuentwickeln und dafür zu sorgen, dass bewährte Verfahren des Umweltmanagements verstärkt auf sämtliche Finanzierungsaktivitäten der EIB in Europa angewandt werden. Ähnliche Strukturen existieren in der Direktion Finanzierungen außerhalb Europas.

Die Bank führt darüber hinaus ein umfangreiches Programm zur fachlichen Fortbildung und Bewusstseinsbildung ihrer Mitarbeiter in ökologischen und sozialen Fragen durch.

Soziale Aspekte

Sozialschutzstandards werden von der EIB im Rahmen ihrer generellen Umweltprüfung von Projekten bereits seit vielen Jahren berücksichtigt. Künftig werden soziale Aspekte gegebenenfalls auch für sich allein als Teil einer integrierten Prüfung untersucht. Für Projekte, die ihren Standort außerhalb Europas haben, basieren die internen Leitlinien hauptsächlich auf international anerkannten guten Praktiken, während sie sich für Projekte in Entwicklungsländern nach den Entwicklungszielen der UN-Milleniumserklärung richten. Schwerpunkte sind Arbeitsstandards, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung (u.a. Schutz vor übertragbaren schweren Krankheiten), Bevölkerungsbewegungen (u.a. Probleme im Zusammenhang mit Zwangsumsiedlungen), Rechte von Minderheiten (wie Ureinwohner, Frauen, gefährdete Gruppen), Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie kulturelles Erbe.

Bei großen, komplexen Projekten, die gemeinsam mit anderen Internationalen Finanzierungsinstutionen (IFI) finanziert werden, wird die Verantwortung für die Prüfung der sozialen Aspekte oft geteilt; in solchen Fällen wird die Bank eventuell die bestehenden Sozialschutzstandards anderer Ko-Investoren übernehmen.


[1] Entwicklungsbank des Europarats (CEB), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), Europäische Investitionsbank (EIB), Nordische Umweltfinanzierungsgesellschaft (NEFCO) und Nordische Investitionsbank (NIB).