Entwicklungsförderung

Die Europäische Investitionsbank ist die Institution der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen. Ihre Finanzierungen sind zum größten Teil für Vorhaben in der EU bestimmt, tragen jedoch zu einem geringeren Teil auch zur Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit der EU mit anderen Regionen und Ländern bei. Die Darlehen der Bank sind projektorientiert und dienen in erster Linie der Finanzierung der zum Projekt gehörenden Anlageinvestitionen. Diese Projekte müssen technisch solide und finanziell tragfähig sein und eine akzeptable volkswirtschaftliche Rentabilität aufweisen. Sie müssen ferner die Umweltschutz- und Auftragsvergabebestimmungen sowie die geltenden sozialen Gesetzte und Normen erfüllen. Diese Kriterien gelten für alle von der Bank finanzierten Projekte, sowohl in als auch außerhalb der EU.

Die Bank hat keinen satzungsmäßigen Auftrag für ihre Aktivitäten außerhalb der EU, sondern ist dort auf der Grundlage spezifischer Mandate tätig, über die der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament auf der Basis von Vorschlägen der Europäischen Kommission beschließen, die diese in enger Zusammenarbeit mit der Bank ausgearbeitet hat. Die spezifischen Mandate beruhen auf einer gemeinsamen Vision der Ziele, Förderfähigkeitskriterien, Finanzierungsinstrumente und Ressourcen. Im Rahmen dieser Mandate erhält die EIB im allgemeinen den Auftrag, Projekte zu finanzieren, die zur Umsetzung der entwicklungspolitischen Ziele beitragen.

Seit über 40 Jahren unterstützt die EIB als Entwicklungspartner Vorhaben in aufstrebenden Ländern und Entwicklungsländern, vor allem in den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP). Im Laufe dieser Jahre hat sie sich ein ausgedehntes Wissen über die Länder, in denen sie tätig ist, das dort herrschende Investitionsklima und die operative Praxis angeeignet.

Die Bank trägt zur Umsetzung der Kooperationspolitik der EU bei, indem sie

  • eine breite Palette von Finanzierungsprodukten (Darlehen, Eigenmittel, Garantien oder Quasi-Eigenkapitalinstrumente) anbietet und
  • solide und produktive Investitionen vor allem in Bereichen finanziert, in denen Einnahmen für die Produkte und bereitgestellten Dienstleistungen erzielt werden können.

Die Finanzierungen der Bank ergänzen die Zuschüsse der Kommission, die - entweder in Form von Haushaltsunterstützungen oder im Rahmen spezifischer Programme - zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden, die nicht zur Erzielung von Einnahmen führen oder eher auf soziale Grundbedürfnisse im sozialen, bildungspolitischen und landwirtschaftlichen Bereich (Kleinbauern) ausgerichtet sind. Diese Tätigkeit läuft parallel zur bilateralen Hilfe der einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Die Fachkenntnisse und der komparative Vorteil der Bank kommen vor allem Bereichen wie Infrastruktur und Umweltschutz sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugute. Die Bank ist in diesen Bereichen bemüht, Projektträgern ihr technisches und wirtschaftliches Know-how zur Verfügung zu stellen. Weitere Nutzeneffekte der EIB-Finanzierungen in Entwicklungsländern ergeben sich aus den sehr langen Laufzeiten zu Zinssätzen, die sich eng an den Kosten ihrer Mittelbeschaffung auf den Kapitalmärkten orientieren, oder aus dem breiten Angebot an flexiblen risikotragenden Finanzierungsinstrumenten. Den größten Vorteil daraus ziehen Darlehensnehmer in Ländern, deren Kapitalmärkte einen Mangel an langfristigen Finanzierungsmitteln aufweisen und die nur begrenzten Zugang zu internationalen Kapitalmärkten haben.

Armutsbekämpfung

Ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum ist eine wesentliche Voraussetzung für die Verringerung der Armut. Die Bereitstellung von Zuschüßen zur Erfüllung sozialer Grundbedürfnisse ist unerlässlich für das Überleben der Bevölkerung in bestimmten Ländern. Wirtschaftswachstum ist jedoch erforderlich, um den Teufelskreis der Armut zu durchbrechen. Die EIB kann als Bank die finanziellen Mittel zur Unterstützung von Investitionsvorhaben bereitstellen, die sich positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken, und so einen Beitrag zur Armutsbekämpfung und zur Verbesserung der sozialen Bedingungen leisten.

Die verschiedenen Mandate, auf deren Grundlage die Bank in aufstrebenden Ländern und in Entwicklungsländern tätig ist, spiegeln dies wieder.

Länder Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans: Die Entwicklung des privaten Sektors gilt als wesentliche Voraussetzung für Wirtschaftswachstum. Sie ist ein zentrales Ziel des Partnerschaftsabkommens von Cotonou zwischen der EU und den AKP-Ländern, welches die Grundlage für die Tätigkeit der EIB in der Region bildet. Im Rahmen des Abkommens von Cotonou wurde die Investitionsfazilität (IF) eingerichtet, die als revolvierender Fonds konzipiert ist, finanziell nachhaltig sein soll und zur Umsetzung der Entwicklungsziele des Abkommens von Cotonou beitragen soll. Für die Aktivitäten im Rahmen der IF ist die EIB zuständig und der Schwerpunkt liegt auf der Förderung der Entwicklung des privaten Sektors.

Hauptziel der Investitionsfazilität ist es, das im Rahmen des Abkommens von Cotonou verfolgte Ziel der Verringerung der Armut in den AKP-Staaten zu fördern, indem sie einen Beitrag zur Erreichung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und zur Entwicklung des privaten Sektors leistet. Die Fazilität steht allen Wirtschaftszweigen zur Verfügung und dient der Unterstützung von Investitionen privater und nach kaufmännischen Grundsätzen betriebener öffentlicher Einrichtungen, einschließlich der Einnahmen schaffenden wirtschaftlichen und technologischen Infrastruktur, die für die Privatwirtschaft von entscheidender Bedeutung ist" (Anhang II Kapitel 1 Artikel 3 Absatz 1 des Abkommens von Cotonou).

Mittelmeerraum: Die Entwicklung von Rahmenbedingungen, die die Schaffung von Arbeitsplätzen begünstigen, wird als eines der Hauptziele der Investitionsfazilität und Partnerschaft Europa-Mittelmeer (FEMIP) der EIB angesehen. In den nicht zur EU gehörenden Ländern des Mittelmeerraums werden im Rahmen der FEMIP daher (direkt oder indirekt) Vorhaben unterstützt, die der Entwicklung des privaten Sektors dienen oder den Bereichen Umweltschutz, Humankapital und sozialer Wohnungsbau zugute kommen.

Asien und Lateinamerika (ALA): Gemäß dem Beschluss des EU-Ministerrats über das ALA-Finanzierungsmandat zielen die Operationen der EIB auf produktive Investitionen ab, die die Entwicklung und das Wachstum der Wirtschaft fördern und die Projekte von gemeinsamem Interesse für das Empfängerland und die EU betreffen. Vorhaben in der ALA-Region bewirken daher einen gegenseitigen Nutzenaustausch zwischen der EU und einem oder mehreren Partnerländern.

Die Millenium-Entwicklungsziele
Ziele Umsetzung
Ziel 1 Extreme Armut und Hunger beseitigen Zwischen 1990 und 2015 soll die Zahl der Menschen, die von weniger als einem US-Dollar pro Tag leben, um die Hälfte gesenkt werden.
Ziel 2 Grundschulausbildung für alle Kinder gewährleisten Bis 2015 sollen alle Jungen und Mädchen überall auf der Welt eine vollständige Grundschulausbildung erhalten.
Ziel 3 Gleichstellung und größeren Einfluss der Frauen fördern In der Grund- und Mittelschulausbildung soll vorzugsweise bis zum Jahr 2005 und auf allen Ausbildungsstufen bis zum Jahr 2015 jede unterschiedliche Behandlung der Geschlechter beseitigt werden.
Ziel 4 Die Kindersterblichkeit senken Im Zeitraum 1990 bis 2015 soll die Sterblickeit von Kindern unter fünf Jahren um zwei Drittel gesenkt werden.
Ziel 5 Die Gesundheit der Mütter verbessern Im Zeitraum 1990 bis 2015 soll die Müttersterblichkeit um drei Viertel gesenkt werden.
Ziel 6 HIV/Aids, Malaria und ander Krankheiten bekämpfen Bis 2015 sollen die Ausbreitung von HIV/Aids zum Stillstand gebracht und zum Rückzug gezwungen werden und der Ausbruch von Malaria und anderen schweren Krankheiten unterbunden werden.
Ziel 7 Eine nachhaltige Umwelt gewährleisten Die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung sollen in die nationale Politik einbezogen werden; dem Verlust von Umweltressourcen soll Einhalt geboten werden (Schaffung eines Zugangs zur sicheren Trinkwasserversorgung und zu sanitären Einrichtungen).
Ziel 8 Eine globale Partnerschaft im Dienst der Entwicklung schaffen Auf die besonderen Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder, der Binnenstaaten und der kleinen Inselentwicklungsländer hinsichtlich der Schuldensituation, der Beschäftigungslage, der Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten und der neuen Technologien - insbesondere im Informations- und Kommunikationsbereich - muss eingegangen werden.

In keinem der Mandate, die die Finanzierungstätigkeit der Bank in Entwicklungspartnerländern betreffen, wird direkt Bezug auf die Millenium-Entwicklungsziele genommen. In den meisten Fällen haben jedoch die von der Bank finanzierten Projekte durch die Förderung des Wachstums einen indirekten und dennoch wesentlichen positiven Einfluss auf das Erreichen dieser Ziele und zwar insbesondere des Ziels 1(Beseitigung der extremen Armut). Man kann davon ausgehen, dass nachhaltige Projekte mit einer soliden volkswirtschaftlichen Rentabilität sich positiv auf das Wirtschaftswachstum und möglicherweise die Erzielung von Einnahmen auswirken und damit einen Beitrag zur Armutsbekämpfung leisten und soziale Nutzeffekte haben.

Von der EIB finanzierte Vorhaben haben möglicherweise auch einen direkten Effekt auf spezifische Millenium-Ziele oder damit verbundene Unterziele, der im Wassersektor (Ziel 7) besonders offenkundig wird. Einige Vorhaben bewirken auch - direkt oder indirekt - Verbesserungen im Gesundheits- und Bildungsbereich (fünf der acht Millenium-Ziele betreffen Leistung und Stand in den beiden Bereichen). Als Beispiel seien Industrievorhaben mit umfangreichen den Gesundheits- und den Bildungsbereich betreffenden Komponenten, wie z.B. die Errichtung einer Schule oder eines Krankenhauses zur Versorgung der Umgebung eines Projekts oder Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz genannt.