Die Grundidee des Umweltanleihemarktes ist es, private Mittel für solide Investitionsvorhaben mit den Schwerpunkten Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit zu mobilisieren und Umweltfinanzierungen transparenter zu machen. Die Bedeutung dieses Marktes wächst rasant: 2014 belief sich das Emissionsvolumen auf über 35 Milliarden US-Dollar und lag damit beim mehr als Dreifachen des Vorjahresvolumens von 11 Milliarden US-Dollar. Mit aktuellem Stand 2015 wird das 2014er Volumen bereits übertroffen, da bisher neue Umweltanleihen in Höhe von fast 40 Milliarden US-Dollar emittiert wurden.

Heute schlug eine informelle Arbeitsgruppe aus Vertretern elf internationaler Finanzierungsinstitutionen* (IFI) einen harmonisierten Rahmen für die Berichterstattung über Projekte vor, die mit den Erlösen aus Umweltanleihen finanziert werden. Es handelt sich hierbei um eine überarbeitete Version des ursprünglich im März 2015 vorgelegten Entwurfs. Die Überarbeitung stammt aus der Feder der ersten Arbeitsgruppe, die von vier multilateralen Entwicklungsbanken zu diesem Thema eingerichtet wurde, und erweitert den Kreis der Umweltanleiheemittenten, die das vereinbarte Regelwerk anwenden möchten.

Die in diesem Bereich aktuell geleisteten Arbeiten sind eine Antwort auf die Anfragen der Anlegergemeinschaft und spiegeln die Schlussfolgerungen der „Grundsätze für grüne Anleihen 2015“ wider – freiwillige Verfahrensleitlinien, die Transparenz und Offenlegung empfehlen und die Entwicklung eines integrierten Marktes für grüne Anleihen vorantreiben möchten.

Die „Grundsätze für grüne Anleihen“ räumen ein, dass „derzeit keine verbindlichen Standards für die Berichterstattung über die Auswirkungen von Umweltprojekten existieren. Daher werden Initiativen – auch von führenden Emittenten grüner Anleihen – begrüßt, mit denen ein Berichterstattungsmodell entwickelt wird, das andere übernehmen und/oder an ihren Bedarf anpassen können. Bis eine stärkere Harmonisierung erreicht wird, ist die Transparenzvorgabe einschließlich der Offenlegung von Methoden und zentralen Grundannahmen besonders wichtig.“

Der harmonisierte Rahmen skizziert Kerngrundsätze und ‑empfehlungen, schlägt Kernindikatoren für die beiden Sektoren Energieeffizienz und erneuerbare Energien vor und umfasst Berichtsvorlagen als Bezugsrahmen für Emittenten, den sie bei der Entwicklung ihrer eigenen Berichterstattung an ihre individuellen Gegebenheiten anpassen können.

Der Vorschlag soll auch die Grundlage für ein stärkeres Bewusstsein des Marktes schaffen, damit Berichterstattungsgrundsätze für grüne Anlagen etabliert und von allen Marktakteuren genutzt werden. In diesem Zusammenhang richtete das für die „Grundsätze für grüne Anleihen“ zuständige Exekutivkomitee kürzlich ein spezielles Forum ein. Das jetzt erarbeitete Dokument kann einen Beitrag zur anstehenden Diskussion leisten.

Berichterstattungsverfahren über die Ergebnisse von Projekten, die außerhalb der Bereiche Energieeffizienz und erneuerbare Energien liegen, deckt der Vorschlag zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht ab. Die beteiligten IFI erkennen jedoch die Bedeutung der Harmonisierungsbemühungen für derartige Projekte an und planen die zukünftige Entwicklung geeigneter zusätzlicher Indikatoren für solche Projekte.

Green Bonds Working Towards a Harmonized Framework for Impact Reporting

* Die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), die Agence Française de Développement (AFD), die Asiatische Entwicklungsbank (ADB), die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), die Europäische Investitionsbank (EIB), die Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB), die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), die International Finance Corporation (IFC), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Nederlandse Financierings-Maatschappij voor Ontwikkelingslanden (FMO) und die Nordische Investitionsbank (NIB).