Unterzeichnung(en)
Übersicht
Communauté d'Agglomération du Grand Besançon
The project consists of the construction of the first (14.5 km) tramway line and 31 stops in Greater Besançon and the rolling stock required to operate the line. The project also includes a maintenance centre and five park & ride facilities to encourage the modal shift from private cars to the tramway.
To reorganise urban mobility in the conurbation and have a significant impact on quality of life.
The project comes under Annex II to the amended Directive 85/337/EEC and so the need to conduct an environmental impact assessment (EIA) is determined by criteria laid down by the Member State. Under French law the project was subject to an impact assessment as part of the Declaration of Public Interest (DUP) procedure in June 2011. A more detailed analysis of all the environmental aspects will be carried out during the final appraisal of the project.
As a public inter-municipal cooperation entity, the Communauté d'Agglomération du Grand Besançon must comply with public procurement procedures under French law (the Public Procurement Code and Order of 6 June 2005) resulting from the transposition of Community directives (in particular Directive 2004/17/EC).
Haftungsausschluss
Bis Finanzierungen vom Verwaltungsrat genehmigt und anschließend unterzeichnet werden, befinden sich die Projekte in der Prüfungs- oder Verhandlungsphase. Die Angaben auf dieser Seite sind daher unverbindlich.
Sie dienen lediglich der Transparenz und stellen nicht die offizielle EIB-Politik dar (vgl. auch die erklärenden Anmerkungen).
Dokumente
Aktuelles und Storys
Allgemeine Fragen und Anmerkungen
Die EIB betreibt eine offene Kommunikation und ermutigt Interessenträgerinnen und Interessenträger, sich konstruktiv einzubringen.
Anmerkungen und Fragen zur Beteiligung der EIB an einem Projekt oder zu Finanzierungen, zur Arbeit, zur Organisation oder zu den Zielen der EIB können an den EIB Infodesk gerichtet werden.
Alternativ können Sie über die Außenbüros der EIB Kontakt mit der Bank aufnehmen.
Fragen zu Einzelheiten eines konkreten Projekts sollten möglichst direkt an den Projektträger gerichtet werden, besonders, wenn sich das Vorhaben bei der EIB noch im Prüfungsstadium befindet.
Medienanfragen
Medienanfragen können Sie an die Pressestelle der EIB richten. Bitte besuchen Sie auch unseren Pressebereich.
Beschwerdemechanismus
Für Beschwerden über mutmaßliche Missstände in der Tätigkeit der Bank steht der Beschwerdemechanismus der EIB zur Verfügung. Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht als unabhängige Stelle Beschwerden und verlangt Rechenschaft von der EIB.
„Null Toleranz“ gegenüber Betrug und Korruption
Die Bank duldet unter keinen Umständen Betrug oder Korruption. Bitte richten Sie Betrugs- oder Korruptionsbeschwerden direkt an die Abteilung Betrugsbekämpfung. Alle Beschwerden werden streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den Untersuchungsverfahren der EIB und den Leitlinien für Betrugsbekämpfung behandelt.
Weitere Veröffentlichungen