Jedes Jahr nimmt das Europäische Parlament zwei Entschließungen zu den jährlichen Aktivitäten der Europäischen Investitionsbank an. Auf dieser Grundlage kann das Parlament die Tätigkeit der EIB bei seinen legislativen, budgetären und politischen Aufgaben berücksichtigen. Gleichzeitig ist die EIB über die Anliegen und Prioritäten des Parlaments informiert.
Verwaltungsratssitzung Nr. 571
Gemäß ihrer Geschäftsordnung beruft die EIB den Verwaltungsrat jährlich zu mindestens sechs Sitzungen ein. In Einklang mit der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe veröffentlicht die Bank: