Was versteht man unter KKMU?
Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) sind in der EU-Empfehlung 2003/361/EG nach der Anzahl ihrer Beschäftigten definiert:
- Kleinstunternehmen (0–9 Beschäftigte)
- kleine Unternehmen (10–49 Beschäftigte)
- mittlere Unternehmen (50–249 Beschäftigte)
- Midcap-Unternehmen (250–2 999 Beschäftigte)
Wie die EIB-Gruppe KKMU unterstützt
Wir bieten unseren Intermediären (nationalen Förderbanken und -instituten, Banken, Leasinggesellschaften, Risikokapital- und Private-Equity-Fonds sowie anderen Anbietern) eine breite Palette von Finanzprodukten und Beratungsdiensten. So unterstützen wir Unternehmen in allen Entwicklungsphasen sowie Projekte, die die grüne Wende beschleunigen, technologische Innovationen fördern, die Sicherheit und Verteidigung stärken, zum regionalen Zusammenhalt beitragen und den Ausbau von sozialer Infrastruktur vorantreiben. Unser Fokus liegt auf Regionen, in denen Finanzierungshürden das Wachstum ausbremsen. Ergänzt wird unser Angebot durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF), der zur EIB-Gruppe gehört und auf Risikokapital und Garantien spezialisiert ist.
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- So fördert der EIF KKMU und Midcap-Unternehmen
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