Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat heute in London den Vertrag für ein Darlehen im Gegenwert von 92 Mio EUR an die Bujagali Energy Limited (BEL) unterzeichnet. Die BEL ist ein in Uganda eingetragenes Privatunternehmen, das als künftiger Eigentümer ein Wasserkraftwerk mit einer Leistung von 250 MW am oberen Nil bei Bujagali errichten und betreiben wird. Eigentümer der BEL sind die Industrial Promotion Services (Kenia), eine Anlagegesellschaft der Aga Khan-Gruppe, und die Zweckgesellschaft Bujagali Holdings Ltd., eine Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Kraftwerkentwicklers Sithe Global Power, LLC, dessen Mehrheitsanteilseigner die Blackstone SGP Capital Partners (Cayman) IV L.P. (eine Tochtergesellschaft der Blackstone-Gruppe) ist. Die IFC, die Afrikanische Entwicklungsbank, eine Gruppe europäischer Finanzierungsinstitutionen (Proparco, AfD, FMO, DEG und KfW) und zwei Geschäftsbanken (Absa Bank und Standard Chartered Bank) werden sich gemeinsam mit dem Gegenwert von insgesamt 462 Mio EUR an der Finanzierung beteiligen.

Die Nutzung von Wasserkraft stellt für das Binnenland Uganda die günstigste Möglichkeit der Stromerzeugung dar. Die beiden bereits vorhandenen Dämme am Nil reichen nicht aus, um die steigende Nachfrage nach Strom zu decken, und Stromausfälle bei niedrigen Wasserständen verursachen gravierende Unterbrechungen der wirtschaftlichen Aktivitäten des Landes. Der Bau eines 30 Meter hohen Damms bei Bujagali – flussabwärts der beiden bestehenden Dämme – und des damit verbundenen Kraftwerks stellt die kostengünstigste Option für eine höhere Stromerzeugung in Uganda dar. Die ökologischen und sozialen Auswirkungen des Projekts wurden umfassend geprüft und sind vergleichsweise gering. Sie werden auf der Grundlage anerkannter internationaler Standards weiterhin kontinuierlich eingegrenzt und überwacht. Außerdem werden die Anwohner, die Gemeinden in der Region und Organisationen der Zivilgesellschaft konsultiert. Das Vorhaben wird die derzeit erforderliche umweltgefährdende und teure Stromerzeugung in Wärmekraftwerken weitgehend ersetzen und die Stromerzeugung in Uganda verdoppeln, wobei das an den bestehenden Dämmen bereits genutzte Wasser noch einmal zur Stromerzeugung eingesetzt wird. Das Projekt wird im Rahmen eines umfassenden landesweiten Modernisierungsprogramms im Elektrizitätssektor durchgeführt. Die Verringerung von Netzverlusten, die Einsparung von Energie und die Entwicklung kleiner Anlagen zur Erzeugung von Strom aus anderen erneuerbaren Quellen werden parallel zu dem hier beschriebenen Projekt vorangetrieben. Das neue Wasserkraftwerk soll 2011 ans Netz gehen.

Dieses Projekt, das im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft durchgeführt wird, verbindet die Stärken des privaten Sektors bei der Finanzierung, der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage dieser Größe mit der Zusage des Staates, Maßnahmen gegen bestimmte ungünstige Faktoren wie Schwankungen der Nachfrage und der Menge des verfügbaren Wassers zu ergreifen. Die Beteiligung renommierter Investoren ist ein Zeichen des Vertrauens in Ugandas Wirtschaft. Die EIB gewährt ein Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren zu Bedingungen, die dem Mittelbedarf des Projekts entsprechen. Das Wasserkraftwerk Bujagali dürfte die Versorgung der Bevölkerung mit Strom und die Bedingungen für ein stärkeres Wirtschaftwachstum in Uganda verbessern. Damit steht das Vorhaben in Einklang mit den Zielen der Bank im Rahmen des Abkommens von Cotonou.

Hinweis für die Redaktion:

Die 1958 durch den Vertrag von Rom errichtete EIB finanziert Investitionsvorhaben, die zur Erreichung der Ziele der Europäischen Union (EU) beitragen. Außerdem ist sie in die Umsetzung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit der EU mit Drittländern eingebunden, für die entsprechende Kooperations- oder Assoziierungsabkommen mit der EU bestehen.

Die Finanzierungstätigkeit in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) erfolgt auf der Grundlage der Bestimmungen der Investitionsfazilität, die durch das im Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EU-Partnerschaftsabkommen eingerichtet wurde.  Im Rahmen des Abkommens von Cotonou ist eine Finanzhilfe von insgesamt 15,2 Mrd EUR im Zeitraum 2002-2006 vorgesehen. Davon entfallen 11,3 Mrd EUR auf nicht rückzahlbare Hilfen der EU-Mitgliedstaaten, 2,2 Mrd EUR werden von der EIB im Rahmen der Investitionsfazilität vergeben und bis zu 1,7 Mrd EUR werden in Form von Darlehen aus eigenen Mitteln der EIB gewährt.  Bei der Investitionsfazilität handelt es sich um einen revolvierenden Fonds (die Rückzahlungen auf Darlehen werden für neue Finanzierungen verfügbar gemacht), mit dem in technischer, ökologischer, finanzieller und volkswirtschaftlicher Hinsicht solide Vorhaben des privaten Sektors bzw. von Unternehmen des öffentlichen Sektors, die nach kommerziellen Gesichtspunkten geführt werden, unterstützt werden sollen.