Die Europäische Kommission legt heute ihren Vorschlag für eine Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang vor. Die Fazilität wird unter Beteiligung der Europäischen Investitionsbank (EIB) umgesetzt und soll Investitionen der öffentlichen Hand fördern, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zum Nutzen kohle- und CO2-intensiver Regionen unterstützen. Die Fazilität wird 1,5 Milliarden Euro für Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt und ein Darlehensvolumen aus eigenen Mitteln der EIB von bis zu 10 Milliarden Euro umfassen. Sie soll Investitionen in Höhe von 25 bis 30 Milliarden Euro mobilisieren, um den vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft am stärksten betroffenen Gebieten und Regionen zu helfen. Dabei wird denen Vorrang gegeben, die über geringere Kapazitäten für die Bewältigung der Kosten des Übergangs verfügen.

Die Fazilität wird allen Mitgliedstaaten – zunächst über nationale Mittelausstattungen – im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zugänglich sein. Die Projektvorschläge müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Projekte kommen Gebieten zugute, die in einem genehmigten territorialen Plan für einen gerechten Übergang ausgewiesen sind
  • Die Projekte erhalten im Rahmen der Fazilität ein EIB-Darlehen
  • Die Projekte generieren keine ausreichenden Markteinnahmen

Des Weiteren müssen die Projekte der Finanzierungspolitik der EIB entsprechen. Zu den Investitionsbereichen gehören Energie- und Verkehrsinfrastruktur, Fernwärmenetze, öffentlicher Verkehr, Energieeffizienzmaßnahmen und soziale Infrastruktur sowie weitere Projekte, von denen die Menschen in den betroffenen Regionen direkt profitieren und die die sozioökonomischen Kosten des Übergangs zu einem klimaneutralen Europa bis 2050 verringern.

Die territorialen Pläne für einen gerechten Übergang werden derzeit von den Mitgliedstaaten ausgearbeitet und dann von der Europäischen Kommission genehmigt. Sie bilden den Rahmen für die Unterstützung aus den drei Säulen des Mechanismus für einen gerechten Übergang. Dazu zählen ein Fonds für einen gerechten Übergang, aus dem Finanzhilfen gewährt werden, ein Sonderprogramm im Rahmen von „InvestEU“ zur Mobilisierung privater Investitionen und die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor, die heute vorgeschlagen wird. Die Kommission leistet für alle 18 Mitgliedstaaten, die dies angefragt haben, technische Hilfe bei der Ausarbeitung ihrer territorialen Pläne für einen gerechten Übergang.

Die nächsten Schritte

Der heutige Vorschlag wird dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, damit er rasch angenommen werden kann. Die ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen dürften nach der Annahme der öffentlichen Darlehensfazilität sowie der Genehmigung der territorialen Pläne für einen gerechten Übergang veröffentlicht werden. Vor der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen muss eine Verwaltungsvereinbarung mit der EIB unterzeichnet werden, in der die Durchführungsmodalitäten der Fazilität festgelegt werden.

Die Vizepräsidentin der Europäischen Investitionsbank und Kommissionsmitglieder äußerten sich folgendermaßen:

Lilyana Pavlova, Vizepräsidentin der Europäischen Investitionsbank: „Wir sollten angesichts der großen sozioökonomischen Herausforderung, die sich aus Covid-19 ergibt, die langfristige grundlegende Bedrohung durch den Klimawandel nicht vergessen. Als Klimabank der EU hat sich die Europäische Investitionsbank dazu verpflichtet, bis 2025 mindestens 50 Prozent ihrer Darlehen für Klimaschutzmaßnahmen und ökologische Nachhaltigkeit bereitzustellen und ihre gesamten Finanzierungen bis Ende des Jahres auf die Ziele des Übereinkommens von Paris abzustimmen. Der vorgeschlagene Mechanismus für einen gerechten Übergang, den die EIB mit ihren Finanzierungen unterstützen will, wird entscheidend dazu beitragen, dass die Umstellung unserer Volkswirtschaften auf CO2-Neutralität mit Vorteilen für alle und ohne übermäßige Kosten für einzelne Regionen erfolgt. Er spiegelt die europäische Solidarität wider und steht in Einklang mit dem Ziel der Kohäsionspolitik, jeder Region dabei zu helfen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen, um eine Konvergenz des Lebensstandards und Wohlstand in der gesamten Europäischen Union zu erreichen.“

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“: „Heute erfüllen wir unser Versprechen, dass wir benachteiligte Regionen finanziell unterstützen werden, um ihnen beim Übergang zu einer klimaneutraleren Wirtschaft zu helfen. Der Schwerpunkt dieser Darlehensfazilität wird auf der Förderung öffentlicher Investitionen liegen, die zum grünen Wandel in den Teilen Europas beitragen können, die CO2-intensiver sind und mit größeren sozioökonomischen Herausforderungen zu kämpfen haben – Investitionen, die andernfalls nicht getätigt würden. Ich fordere die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf, diesen Vorschlag sowie den Fonds für einen gerechten Übergang zu unterstützen – sie sind Teil unserer Bemühungen, die europäische Wirtschaft umweltfreundlicher und widerstandsfähiger zu machen.“

Elisa Ferreira, EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen: „Während wir uns darauf konzentrieren, die durch die Corona-Pandemie hervorgerufene Krise so gut wie möglich zu überstehen, dürfen wir den Schaden, den der Klimawandel auf unserem Planeten verursacht, nicht vergessen. Wie auch Präsidentin von der Leyen sagte: Es gibt keinen Impfstoff gegen den Klimawandel. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft auf faire Weise vonstattengeht. Das heute vorgeschlagene Instrument trägt wesentlich dazu bei, diese Fairness zu gewährleisten, und ergänzt die Bemühungen der Kohäsionspolitik zur Unterstützung der Regionen, Bürgerinnen und Bürger, die von den Anpassungen an eine klimaneutrale Union besonders betroffen sind.“

Hintergrundinformationen

Die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor ist die dritte Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang und Teil der Bemühungen zur Schaffung einer klimaneutralen Wirtschaft in Europa bis 2050 im Rahmen des europäischen Grünen Deals. Der Mechanismus fördert die soziale Gerechtigkeit beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft in den am stärksten betroffenen kohle- und CO2-intensiven Regionen. Er stützt sich auf drei Finanzierungssäulen: den Fonds für einen gerechten Übergang, für den am 14. Januar ein Vorschlag vorgelegt wurde und für den im Rahmen des überarbeiteten Vorschlags für den nächsten langfristigen EU-Haushalt eine Aufstockung der Mittel vorgeschlagen wird, eine spezielle Regelung für einen gerechten Übergang im Rahmen von „InvestEU“ und die heute von der Kommission angenommene Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor. Die drei Säulen dürften in der EU-Wirtschaft im Zeitraum 2021–2027 Investitionen von mindestens 150 Milliarden Euro mobilisieren.

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