Armando Guebuza, Präsident der Republik Mosambik, hat heute die Europäische Investitionsbank in Luxemburg zu Gesprächen über die Finanzierungen der EIB in Mosambik besucht. Anlässlich seines Besuchs wurde ein Darlehen von 31 Mio EUR unterzeichnet, das für die Verbesserung und den Ausbau der Wasserversorgung in Maputo bestimmt ist. EIB-Vizepräsident Torsten Gersfelt begrüßte Armando Guebuza, der von hochrangigen Mitgliedern seiner Regierung begleitet wurde.

Die beiden prüften mögliche Bereiche für eine künftige Zusammenarbeit in Mosambik, einem der Hauptempfänger für Mittel der EIB in Afrika, dem karibischen Raum und dem Pazifischen Ozean (AKP). Seit Aufnahme ihrer Finanzierungstätigkeit im Rahmen des Dritten Abkommens von Lome im Jahr 1986 hat die EIB in Mosambik mehr als 400 Mio EUR für Projekte genehmigt, insbesondere für Vorhaben in den Bereichen Industrie, Energie, Infrastruktur und Telekommunikation sowie für die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen.

Gleichzeitig wurde mit der Republik Mosambik ein langfristiges Darlehen der EIB von 31 Mio EUR zur Weiterleitung an den Fundo do Investimento e Património do Abastecimento de Água -FIPAG- (der mosambikanischen Einrichtung für die Durchführung von Programmen zur Wasserversorgung in städtischen Gebieten) unterzeichnet. Es ist für die Verbesserung und den Ausbau der Wasserversorgung im Großraum Maputo bestimmt, der 1,7 Mio Einwohner hat, von denen 48% in völliger Armut leben. Das Wasserversorgungssystem wird auf der Grundlage eines Leasingvertrags von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen betrieben, dessen Eigentümer aus Europa und aus Mosambik stammen.

Das innovative Finanzierungskonzept des Vorhabens verbindet zum ersten Mal im AKP-Raum ein langfristiges EIB-Darlehen zu Vorzugsbedingungen mit dem bisher größten Zuschuss aus der AKP-EU-Wasserfazilität (25 Mio EUR). Das Vorhaben, das in enger Zusammenarbeit mit der EU-Kommission sowie den niederländischen und französischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen durchgeführt wird, wirkt sich positiv auf die Entwicklung aus und ist ein Vorzeigeprojekt für die Koordinierung zwischen Geldgebern und die gemeinsame Entwicklung eines Sektors durch verschiedene Institute.

Durch das Projekt sollen die folgenden drei Hauptziele erreicht werden: a) Erhöhung der Menge des verfügbaren Trinkwassers um rund zwei Drittel der derzeit installierten Leistung, b) Verbesserung der Leistung des Systems durch die Verringerung der Wasserverluste und c) Ausweitung der Wasserversorgung auf die armen Gebiete am Stadtrand, was mit Hilfe kleiner privater Betreiber aus den jeweiligen Gegenden erfolgen soll.

Das EIB-Darlehen steht voll in Einklang mit den Zielen des Cotonou-Abkommens, das die Notwendigkeit hervorhebt, die AKP Staaten bei ihren Anstrengungen zu unterstützen, durch die die Versorgung sowie die Qualität der Basisinfrastruktur und der grundlegenden Versorgungsleistungen (einschließlich Wasser) verbessert und der Zugang zu diesen Leistungen erleichtert werden sollen.

Ferner leistet das Projekt einen direkten Beitrag zur Strategie der Armutsbekämpfung im Rahmen der Investitionsfazilität (IF) und zu den Millennium-Entwicklungszielen, indem es mehr als einer halben Million Menschen, davon zwei Drittel mit niedrigem Einkommen, erstmals Zugang zu Trinkwasser verschafft.

Die Europäische Investitionsbank (EIB) wurde 1958 durch den Vertrag von Rom errichtet. Sie finanziert Investitionsvorhaben, die zur Verwirklichung der politischen Ziele der Europäischen Union (EU) beitragen. Außerdem ist sie in die Umsetzung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit der EU mit Drittländern eingebunden, für die entsprechende Kooperations- oder Assoziierungsabkommen mit der EU bestehen.

Die Finanzierungstätigkeit in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) erfolgt im Rahmen der Bestimmungen der Investitionsfazilität, die durch das im Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EU-Partnerschaftsabkommen eingerichtet wurde. Im Rahmen des Abkommens von Cotonou ist eine Finanzhilfe von insgesamt 15 Mrd EUR im Zeitraum 2002-2006 vorgesehen. Davon entfallen 11,3 Mrd EUR auf nicht rückzahlbare Hilfen der EU-Mitgliedstaaten, 2 Mrd EUR werden von der EIB im Rahmen der Investitionsfazilität vergeben und bis zu 1,7 Mrd EUR werden in Form von Darlehen aus eigenen Mitteln der EIB gewährt. Bei der Investitionsfazilität handelt es sich um einen revolvierenden Fonds (die Rückzahlungen auf Darlehen werden für neue Finanzierungen verfügbar gemacht), mit dem in technischer, ökologischer, finanzieller und volkswirtschaftlicher Hinsicht solide Vorhaben des privaten Sektors bzw. von Unternehmen des öffentlichen Sektors, die nach kommerziellen Gesichtspunkten geführt werden, unterstützt werden sollen.