EU-Kommissar Louis Michel und EIB-Präsident Philippe Maystadt haben heute in Brüssel ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Damit wird die euro-afrikanische Partnerschaft für die Infrastruktur ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser neuen Initiative, die Teil der kürzlich beschlossenen Strategie der EU für Afrika ist, werden grenzüberschreitende Infrastrukturvorhaben finanziell unterstützt, die zur Vernetzung afrikanischer Länder und Regionen beitragen und Lücken in den regionalen Infrastrukturnetzen schließen. Vorhaben in den Bereichen Energie, Wasserwirtschaft, Verkehr und Telekommunikation werden schwerpunktmäßig berücksichtigt.

In einer ersten Phase (2006-07) wird der Treuhandfonds für die euro-afrikanische Infrastrukturpartnerschaft mit Zuschüssen der Europäischen Kommission in Höhe von 60 Mio EUR dotiert, die in erster Linie für Zinsvergütungen auf EIB-Finanzierungen im geplanten Umfang von 220-260 Mio EUR bestimmt sind. Die EU-Zuschüsse werden voraussichtlich eine Katalysatorrolle bei Projekten spielen, die eine nachweisliche volkswirtschaftliche Rentabilität für Afrika aufweisen, deren finanzielle Rentabilität allerdings weniger sicher ist und/oder deren Risiken als ein Problem wahrgenommen werden. Die Synergien werden dadurch weiter verstärkt, dass die Entwicklungshilfeagenturen der EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen. In der zweiten Phase - ab 2008 - ist mit deutlich höheren EU-Zuschüssen zu rechnen.

Der Treuhandfonds ermöglicht eine Kombination von EU-Zuschüssen mit eigenen Mitteln der EIB sowie mit Darlehen aus Mitteln der von der EIB verwalteten Investitionsfazilität, wobei Finanzierungen im Rahmen der Investitionsfazilität schwerpunktmäßig privaten sowie nach kommerziellen Grundsätzen geführten Unternehmen des öffentlichen Sektors zugute kommen. Die im Rahmen der Partnerschaft gewährten Zinsvergütungen werden auch für Finanzierungen eingeräumt, die den HIPC-Kriterien hinsichtlich der Tragbarkeit der Verschuldung entsprechen. Bestimmte Garantiearten sowie technische Hilfe bei der Ermittlung und Vorbereitung von Projekten können ebenfalls im Rahmen der Partnerschaft finanziert werden.

Die 1958 durch den Vertrag von Rom errichtete EIB finanziert Investitionsvorhaben, die zur Erreichung der Ziele der Europäischen Union beitragen. Außerdem ist sie in die Umsetzung der Kooperationspolitik der EU gegenüber Drittländern eingebunden, die Kooperations- oder Assoziierungsabkommen mit der EU geschlossen haben.

Finanzierungen der Bank in den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) erfolgen auf der Grundlage des EU-AKP-Partnerschaftsabkommens, das im Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet wurde. Im Rahmen des Abkommens von Cotonou ist eine Finanzhilfe von insgesamt 15,2 Mrd EUR im Zeitraum 2002-2006 vorgesehen. Davon entfallen 11,3 Mrd EUR auf nicht rückzahlbare Hilfen der EU-Mitgliedstaaten, 2,037 Mrd EUR werden von der EIB im Rahmen der auf dem Partnerschaftsabkommen beruhenden Investitionsfazilität verwaltet und bis zu 1,7 Mrd EUR werden in Form von Darlehen aus eigenen Mitteln der EIB gewährt. Bei der Investitionsfazilität handelt es sich um einen revolvierenden Fonds (die Rückzahlungen auf Darlehen werden für neue Finanzierungen verfügbar gemacht), mit dem in technischer, ökologischer, finanzieller und volkswirtschaftlicher Hinsicht solide Vorhaben des privaten Sektors oder von nach kommerziellen Grundsätzen geführten Unternehmen des öffentlichen Sektors unterstützt werden sollen.