Heute hat die Europäische Investitionsbank (EIB), die Entwicklungsfinanzierungseinrichtung der Europäischen Union, einen Rahmengarantievertrag mit der BGFIBANK SA zur Teilung der Risiken aus von der BGFIBANK privaten oder öffentlichen Gewerbebetrieben gewährten Darlehen oder Garantien unterzeichnet.

Die BGFIBANK, die bereits in der Vergangenheit Globaldarlehen der EIB in Gabun erhalten hat, ist die erste für die vorgeschlagene Operation ausgewählte Bank. Künftig können jedoch noch weitere Finanzinstitute der Länder der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft (CEMAC) in Betracht kommen.

Dieser Rahmengarantievertrag ergänzt die von der EIB in vielen zentralafrikanischen Ländern eingerichteten Globaldarlehen, aus denen langfristige Finanzierungen für Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen der Privatwirtschaft bereitgestellt werden. Vor dem Hintergrund der in der Region derzeit reichlich vorhandenen liquiden Mittel soll die Operation die Finanzinstitute bei der Verwendung dieser Liquiditäten im Rahmen der Beteiligung an der Finanzierung von für die kommenden Jahre geplanten großen Vorhaben unterstützen, während sie gleichzeitig die Kennzahlen zur Kapital- und Liquiditätsausstattung der Zentralafrikanischen Bankenaufsicht (COBAC) einhalten. Die Operation wird somit dabei helfen, Mittel vor Ort zu verwenden, die an der Initiative teilnehmenden Finanzinstitute zu stärken und die Privatwirtschaft in der Region auszubauen.

Um für eine EIB-Garantie in Betracht zu kommen, müssen mögliche Vorhaben bestimmten Kriterien entsprechen. Unter anderem sollte ein in Betracht kommendes Projekt mittel- oder langfristige Finanzierungsmittel für einen Zeitraum von mindestens drei und höchsten zehn Jahren erfordern, wirtschaftlich und finanziell tragfähig sowie umweltverträglich und sozial verantwortlich sein.

Hinweis für die Redaktion

Die Europäische Investitionsbank (EIB) wurde 1958 durch den Vertrag von Rom errichtet. Sie finanziert Investitionsvorhaben, die zur Verwirklichung der politischen Ziele der Europäischen Union (EU) beitragen. Außerdem ist sie in die Umsetzung der Zusammenarbeit der EU mit Drittländern eingebunden, für die entsprechende Kooperations- oder Assoziierungsabkommen mit der EU bestehen. Die Finanzierungstätigkeit in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) erfolgt derzeit im Rahmen der Bestimmungen des im Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten AKP-EU-Partnerschaftsabkommens.

Das Abkommen von Cotonou wurde für einen Zeitraum von 20 Jahren unterzeichnet, wobei durch die verschiedenen Finanzprotokolle der Gesamtbetrag der Hilfe der Gemeinschaft für AKP-Staaten für die jeweiligen Zeiträume festgelegt wird.

Das erste Finanzprotokoll deckt den Zeitraum 2003-2007 ab und sieht einen Gesamtbeitrag der Mitgliedstaaten der EU von 13,5 Mrd EUR (11,3 Mrd EUR in Form von Zuschüssen, die über die Europäische Kommission geleitet werden, sowie 2,03 Mrd im Rahmen der von der EIB verwalteten Investitionsfazilität (IF) sowie 187 Mio EUR für Zinsvergütungen, die ebenfalls von der EIB verwaltet werden) sowie höchstens 1,7 Mrd EUR aus eigenen Mitteln der Bank vor.

Das zweite Finanzprotokoll deckt den Zeitraum 2008-2013 ab und wird nach Ratifizierung des geänderten Abkommens von Cotonou, das im Juni 2006 in Port Moresby (Papua-Neuguinea) unterzeichnet wurde, in Kraft treten. Die Beiträge der Mitgliedstaaten belaufen sich auf 22 Mrd EUR, davon 20,5 Mrd EUR in Form von Zuschüssen der EU-Mitgliedstaaten und 1,5 Mrd EUR im Rahmen der von der EIB verwalteten Investitionsfazilität für Darlehen und Zinsvergütungen sowie technische Hilfe. Hinzukommen höchstens 2 Mrd EUR in Form von Darlehen aus eigenen Mitteln der EIB.

Bei der Investitionsfazilität handelt es sich um einen revolvierenden Fonds (die Rückflüsse werden für neue Finanzierungen verfügbar gemacht), mit dem in technischer, ökologischer, finanzieller und volkswirtschaftlicher Hinsicht solide Vorhaben des privaten Sektors bzw. von Unternehmen des öffentlichen Sektors, die nach kommerziellen Gesichtspunkten geführt werden, unterstützt werden sollen.

Gleichzeitig wurde eine Investitionsfazilität für die Überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) eingerichtet und gemäß Beschluss des Rates vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft mit 20 Mio EUR ausgestattet mit einem vergleichbaren Ziel für die 20 ÜLG im karibischen Raum, im Pazifischen Ozean und im Nord- und Südatlantik, die für Finanzhilfen der Europäischen Gemeinschaft in Betracht kommen. Dieser Betrag wird durch 20 Mio EUR aus eigenen Mitteln der Bank ergänzt.