Die Europäische Kommission veröffentlicht heute die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das weltweit größte Investitionsprogramm für Demonstrationsprojekte zur Senkung von CO2-Emissionen und für erneuerbare Energien. Die Initiative, auch bekannt unter dem Namen NER 300, wird mindestens acht Projekte in erheblichem Maße finanziell unterstützen, die sich Technologien zur Kohlenstoffbindung und ‑speicherung (CCS) widmen. Mindestens 34 Projekte zu innovativen Technologien im Bereich erneuerbare Energien werden ebenfalls gefördert. Ziel ist, die Entwicklung der emissionsarmen Wirtschaft in Europa zu stärken, neue „grüne“ Arbeitsplätze zu schaffen und dazu beizutragen, dass die EU ihre ehrgeizigen Klimaziele erreicht. Die Europäische Investitionsbank (EIB) arbeitet mit der Kommission bei der Durchführung des Programms zusammen. Unternehmen, die Vorschläge unterbreiten möchten, haben drei Monate, um ihre Angebote auf nationaler Ebene abzugeben.

Die für Klimapolitik zuständige Kommissarin Connie Hedegaard sagte hierzu:„Die NER‑300‑Initiativeist ein gutes Beispiel dafür, dass die EU‑27 gemeinsam mehr erreichen kann, als jeder Mitgliedstaat einzeln. Die Einnahmen aus dem Verkauf von CO2‑Emissionszertifikaten werden rund 4,5 Mrd. EUR ausmachen, mit denen innovative Technologien für erneuerbare Energien und CCS finanziert werden können. Mit den Beiträgen von Projektträgern und Mitgliedstaaten wird sich dieser Betrag auf 9 Mrd. EUR erhöhen. Diese dringend benötigte Finanzspritze wird es der EU auch weiterhin ermöglichen, eine Vorreiterrolle bei den klimafreundlichen Technologien zu spielen. Europa hat das Know-how, die Fähigkeit und den Ehrgeiz, die Welt bei der Entwicklung von Technologien für die Bekämpfung des Klimawandels anzuführen.Die NER-300-Initiative wird der Katalysator sein, um die Machbarkeit von neuen emissionsarmen Technologien in kommerziellem Maßstab zu demonstrieren.Diese und andere umweltfreundliche Technologien werden als Quelle für zukünftiges Wirtschaftswachstum und Beschäftigung immer wichtiger.Außerdem werden sie uns helfen, unsere ehrgeizigen Klimaziele für 2020 und darüber hinaus zu erreichen.“

EIB-Präsident Philippe Maystadt fügte hinzu:„Die EIB hat sich uneingeschränkt verpflichtet, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Verwirklichung ihrer Klima- und Energieziele bis 2020 zu unterstützen. Daher stellen wir unsere Sach- und Finanzkenntnisse für die Durchführung der NER‑300‑Initiative zur Verfügung.

Die heutige erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gibt den Startschuss für die Umsetzung der NER‑300‑Initiative. Die Initiative ist benannt nach der Reserve für neue Marktteilnehmer (New Entrants Reserve – NER) im EU‑Emissionshandelssystem (EHS), weil sie durch den Verkauf von 300 Millionen Emissionsrechten finanziert wird. Bei den derzeit üblichen Marktpreisen für Emissionsrechte entspricht die Initiative einem Wert von rund 4,5 Mrd. EUR und ist damit das weltweit größte Programm dieser Art.

Die Mittel sind für Demonstrationsvorhaben in den Bereichen CCS und innovative Technologien für erneuerbare Energien bestimmt. Pro Mitgliedstaat wird mindestens ein Projekt bezuschusst, die Höchstzahl liegt bei drei. Nähere Informationen zur Art der Technologien, die finanziert werden können, finden sich im Anhang.

Das Programm wird mehr als 9 Mrd. EUR an Investitionen mobilisieren, da die NER-300-Initiative bis zu 50 % der Bau- und Betriebskosten der Projekte zu CCS und erneuerbaren Energien zur Verfügung stellt.Projektträger und Mitgliedstaaten bestreiten den Rest der Kosten.NER-300-Zuschüsse können mit Mitteln aus anderen EU-Instrumenten kombiniert werden, z. B. den Struktur- und dem Kohäsionsfonds sowie dem europäischen Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR).

Gemäß dem NER‑300-Beschluss (1) ist die EIB dafür zuständig, die 300 Millionen Emissionsrechte zu verkaufen, zu verwalten und die Erlöse auszuzahlen. Während weitere Einzelheiten, einschließlich des Beginns der Verkäufe, noch nicht festliegen, wird davon ausgegangen, dass alle NER‑300‑Rechte vor dem Beginn der dritten Handelsperiode des EU‑EHS im Januar 2013 verkauft sein werden.

Die EIB wird außerdem genau überprüfen, dass bei den Projektvorschlägen der finanziellen und technischen Sorgfaltspflicht nachgekommen wurde, bevor sie der Kommission ihre Empfehlungen in Form einer Einstufung der Vorschläge in eine Prioritätenrangliste vorlegt. Die Kommission trifft nach Besprechung mit den Mitgliedstaaten die endgültige Entscheidung darüber, welche Projekte kofinanziert werden.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten zu NER 300: siehe MEMO/10/549

NER‑300‑Website: : http://ec.europa.eu/clima/funding/ner300/index_en.htm

Siehe auch den Anhang zu dieser Pressemitteilung.

Anhang

Kategorien der CCS-Demonstrationsprojekte

Acht CCS-Projekte werden bezuschusst:

  • mindestens ein bis höchstens drei Projekte in den folgenden Kategorien:CO2-Abscheidung vor der Verbrennungsstufe und nach der Verbrennungsstufe, Oxyfuelverfahren und industrielle Anwendungen;
  • mindestens drei Projekte zur Nutzung von salzhaltigen Grundwasserleitern zur CO2-Speicherung und mindestens drei zur Nutzung von verbrauchten Kohlenwasserstoffreservoirs;
  • Kraftwerke, die sich an CCS-Projekten beteiligen, müssen eine Erzeugungskapazität von mindestens 250 MW haben und so ausgelegt sein, dass sie mindestens 85 % ihrer CO2-Emissionen binden können.

Kategorien für Projekte zu innovativen Technologien für erneuerbare Energien

Die 34 zu finanzierenden Projekte zu erneuerbaren Energien setzen sich wie folgt zusammen:

  • Bioenergie: 9
  • konzentrierte Solarenergie: 5
  • Solarzellen/Photovoltaik: 3
  • Windenergie: 6
  • Erdwärme: 4
  • Meeresenergie (Wellen- und Gezeitenenergie, Umwandlung thermischer Meeresenergie): 3
  • Wasserkraft: 1
  • dezentrale erneuerbare Energien (intelligente Netze): 3.

Verfahren zur Beantragung finanzieller Unterstützung

Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthält genaue Angaben zum Antragsverfahren. Die Kommission wird ein Seminar für potenzielle Projektträger veranstalten; das Datum wird in Kürze bestätigt.

Die Projektvorschläge, die entweder durch einen einzelnen Beteiligten oder ein Konsortium getragen werden, sind bei dem Mitgliedstaat einzureichen, in dem das Projekt stattfinden soll. Die Mitgliedstaaten führen innerhalb von drei Monaten nach der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eine erste Bewertung der Förderfähigkeit durch. Sie treffen eine Vorauswahl und übermitteln förderungswürdige Anträge innerhalb von sechs Monaten nach der Aufforderung an die EIB.

(1) C(2010) 7499