Wollen Sie den Club Deal? Würden Sie einen „Haircut“ in Kauf nehmen? Hören Sie unsere Podcast-Folge von „A Dictionary of Finance“ zum Thema Kreditrisikomanagement.

„Kreditrisiko“ bezeichnet das Risiko, dass ein Darlehensnehmer seinen Kredit nicht zurückzahlen kann und der Darlehensgeber unter Umständen weder den Kapitalbetrag zurückbekommt noch die Zinsen.

Kreditrisikomanagement-Einsteiger, aufgepasst! Der erwartete Verlust ist gleich der Ausfallwahrscheinlichkeit multipliziert mit der Forderungshöhe bei Ausfall mal dem Haircut.

Wir hören geradezu, wie Sie jetzt „Wie bitte?“ sagen. Wenn das Ihre Reaktion war, dann empfehlen wir Ihnen unsere neue Podcast-Folge von „A Dictionary of Finance“ der Europäischen Investitionsbank. Diese Woche erklärt Kreditrisikomanagement-Expertin Gabriela Manciu von der EIB, was es mit diesen Begriffen auf sich hat. Hier noch mal die Formel:

  • Ausfallwahrscheinlichkeit: die Wahrscheinlichkeit, dass der Darlehensnehmer pleitegeht
  • Forderungshöhe bei Ausfall: der Betrag, den der Darlehensnehmer Ihnen schuldet, wenn er pleitegeht
  • Haircut: der Teil des Darlehensbetrags, den Sie wahrscheinlich nicht zurückbekommen (auch nach Verwertung von Sicherheiten); wird auch als „Verlust bei Ausfall“ bezeichnet

Die erste Komponente, also die Ausfallwahrscheinlichkeit, ist vermutlich am schwersten abzuschätzen. Sie wird oft in Form eines Kreditratings dargestellt. Eine solche Bewertung nehmen Banken entweder intern vor (bei jedem, der eine Kreditkarte oder eine Hypothek beantragt), oder sie verwenden die öffentlichen Ratings von Agenturen wie Fitch, Moody’s and Standard & Poor’s. 

Das Rating ergibt sich aus der Lage des Unternehmens selbst und aus seinem allgemeinen Geschäftsumfeld. Dazu zählt auch das sogenannte Länderrisiko.

Gabriela erklärt uns, wie Banken das Kreditrisiko managen: Der Zinssatz, den sie für ein Finanzprodukt ansetzen, hängt vom Kreditrisikoprofil des Darlehensnehmers ab. Zudem enthält der Darlehensvertrag verschiedene Schutzklauseln.  Da gibt es die Pari-passu-Klausel, die Cross-Default-Klausel, die Material-Adverse-Event-Klausel, die Negative-Pledge-Klausel ...

Falls Ihnen diese Begriffe nicht geläufig sind, empfehlen wir Ihnen unsere Podcast-Folgen zu juristischen Fachbegriffen Teil 1 und Teil 2.

Wie sich herausstellt, dienen diese Klauseln in den Finanzierungsverträgen nicht dazu, dass eine Bank ihr Darlehen sofort zurückfordern kann, wenn etwas passiert. Vielmehr sichert sie sich damit einen Platz am Verhandlungstisch, wenn es darum geht, wie der Kredit am besten umstrukturiert werden kann, damit der Darlehensnehmer nicht pleitegeht ... und der Gläubiger sein Geld zurückbekommt.

Und wenn Sie als Gläubiger schon mit am Tisch sitzen, wollen Sie vielleicht auch beim Club Deal mitmischen. Aber den Begriff erkläre ich Ihnen jetzt nicht. Dazu müssen Sie sich schon die Podcast-Folge anhören.

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