Führende multilaterale Entwicklungsbanken (MEB) haben heute einen wichtigen Fortschritt im weltweiten Kampf gegen Betrug und Korruption erzielt. Sie unterzeichneten ein Abkommen über den übergreifenden Ausschluss von Unternehmen und Einzelpersonen, die sich im Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten, die von MEB finanziert wurden, eines Fehlverhaltens schuldig gemacht haben.

An dem neuen Abkommen, das sich auf Ausschlüsse von mehr als einjähriger Dauer bezieht, sind beteiligt: die Afrikanische Entwicklungsbank-Gruppe, die Asiatische Entwicklungsbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Interamerikanische Entwicklungsbank-Gruppe und die Weltbankgruppe.

Sanktionen durch eine MEB beinhalten üblicherweise Verweise, Auflagen für weitere Vertragsbeziehungen oder den Ausschluss, durch den erklärt wird, dass ein Unternehmen oder eine Einzelperson für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft nicht zur Teilnahme an künftigen Aktivitäten, die diese MEB finanziert, zugelassen ist. Öffentlicher Ausschluss, der mit finanziellen und Reputationsrisiken verbunden ist, gilt als wichtige abschreckende Maßnahme, um Fehlverhalten zu verhindern. Nach den Bestimmungen der neuen Vereinbarung können gegen Unternehmen oder Einzelne, die von einer MEB ausgeschlossen wurden, Sanktionen für dasselbe Fehlverhalten von anderen unterzeichneten Entwicklungsbanken beschlossen werden.  

"Mit der heutigen Vereinbarung über den übergreifenden Ausschluss unter den Entwicklungsbanken setzten wir ein deutliches Signal, dass wir die Korruption noch stärker bekämpfen wollen: Wer einen bestiehlt und betrügt, wird von allen bestraft", sagte der Präsident der Weltbankgruppe, Robert B. Zoellick . "Diese Vereinbarung gibt allen unseren Banken ein wirksames neues Instrument an die Hand, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, die in betrügerische und korrupte Praktiken im Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten verwickelt sind, und sie schafft einen starken Anreiz für Unternehmen, ihre Aktivitäten von korrupten Praktiken zu säubern. Die Spielregeln sind härter geworden. Dieses Abkommen betont auch gegenüber den Regierungen unserer Mitglieder, dass die knappen Entwicklungsfinanzierungen dorthin gehen, wo es vorgesehen ist."

"Ein vereintes Handeln ist entscheidend für den Erfolg unserer gemeinsamen Anstrengungen im Kampf gegen die Korruption, damit Korruption nicht die Wirksamkeit von Entwicklungsmaßnahmen unterläuft", so der Präsident der Interamerikanischen Entwicklungsbank, Luis Alberto Moreno.. "Übergreifende Sanktionsmaßnahmen in Kombination mit mehr Informationsaustausch und koordinierten Untersuchungen dürften es unseren Institutionen erlauben, der Korruption durch wirksamere Vorbeugungs-, Aufdeckungs- und Abschreckungsmaßnahmen zu begegnen.

MEB, die sich an dem Abkommen beteiligen, werden weiterhin ihre unabhängigen Strategien haben, um Fällen von Betrug und Korruption im Zusammenhang mit Projekten vorzubeugen bzw. sie durch Abschreckungsmaßnahmen zu verhindern. Die neue Vereinbarung bietet jedoch auch eine Möglichkeit, die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten MEB beim Management von Betrugs- und Korruptionsrisiken zu vertiefen.

"Durch diese verbesserte Zusammenarbeit zwischen den mulitlateralen Entwicklungsbanken erreicht die Bekämpfung von Betrug und Korruption eine neue Ebene. Das resolute Vorgehen gegen Korruption ist entscheidend für die Entwicklung nachhaltiger Volkswirtschaften, die Investitionen anziehen und Vertrauen schaffen. Dies ist ein sehr wichtiger Schritt," meinte der Präsident der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Thomas Mirow.

Stärkere Abschreckungsmaßnahmen sind entscheidend für den Erfolg im weltweiten Kampf gegen die Korruption, damit korrupte Praktiken nicht die Wirksamkeit von Entwicklungsmaßnahmen unterlaufen. Der Präsident der Asiatischen Entwicklungsbank, Haruhiko Kuroda, bemerkte hierzu: "Ein einheitliches und koordiniertes Vorgehen gegen Betrug und Korruption wird dazu beitragen, dass die Unterstützung, die die multilateralen Entwicklungsbanken weltweit leisten, bei den vorgesehenen Empfängern ankommt. Dies wird die Entwicklungswirkung unserer gemeinsamen Anstrengungen zur Armutsverringerung maximieren und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum sichern".

Diese kollektive Durchsetzungsmaßnahme bestätigt die Selbstverpflichtung, die die Institutionen am 17. September 2006 als Mitglieder der Task Force der internationalen Finanzierungsinstitutionen zur Bekämpfung der Korruption eingegangen sind. In der Vereinbarung von 2006 verpflichteten sich die MEB weiter zu untersuchen, wie Maßnahmen, die eine Institution trifft, um die Einhaltung bzw. die Durchsetzung von Vorschriften zu gewährleisten, wechselseitig anerkannt werden könnten. In der Vereinbarung von 2006 kamen die Institutionen überein, ihre Definitionen von sanktionierbaren Praktiken zu harmonisieren und mehr Informationen über Untersuchungen untereinander auszutauschen. "Übergreifende Ausschlussmaßnahmen in Kombination mit verstärktem Informationsaustausch und koordinierten Untersuchungen dürften es den Institutionen erlauben, der Korruption durch wirksamere Vorbeugungs-, Aufdeckungs- und Abschreckungsmaßnahmen zu begegnen. Eine starke, symmetrische und koordinierte Vorgehensweise kann den Partnerregierungen und Privatfirmen außerdem zeigen, dass jede Institution dieselben hohen Standards wahrt.

"Die gemeinsamen Anstrengungen und die Zusammenarbeit, die sich aus dieser neuen Vereinbarung ergeben werden, ermöglichen es, Unternehmen und Einzelpersonen, denen betrügerische oder korrupte Praktiken nachgewiesen werden konnten, von der Inanspruchnahme von Mitteln auszuschließen, die für Entwicklung und Armutsverringerung bestimmt sind. So wird eine wirksame Entwicklung gewährleistet. Die Vereinbarung wird außerdem sicherstellen, dass die Abschreckungsmaßnahmen, die sowohl auf die Lieferanten- als auch auf die Abnehmerseite der Korruption abzielen, effektiv sind", so der Präsident der Afrikanischen Entwicklungsbank, Dr. Donald Kaberuka.

Die Europäische Investitionsbank, die zu der Veranstaltung anlässlich der Unterzeichnung eingeladen hatte, äußerte ihre große Zufriedenheit angesichts des Zustandekommens der Vereinbarung. "Die EIB fühlt sich dem Kampf gegen Korruption verpflichtet und begrüßt das Abkommen über den übergreifenden Ausschluss, das heute von den anderen MEB unterzeichnet wurde. Als Bank der Europäischen Union wird die EIB prüfen, wie sie dem Abkommen unter Einhaltung des Rechtsrahmens der EU, in dem sie tätig ist, beitreten kann. Bis dahin wird sich die EIB das Ziel setzen, die Beschlüsse der anderen MEB vollständig in ihre eigene Ausschlusspolitik einfließen zu lassen", sagte der Präsident der Europäischen Investitionsbank Philippe Maystadt.