Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat mit der Banque Calédonienne d’Investissement (BCI) einen Vertrag über die Bereitstellung eines Darlehens von 5 Mio EUR mit Zinsvergütung unterzeichnet, das zur Finanzierung von Vorhaben in den Bereichen Umweltschutz und erneuerbare Energien verwendet werden soll.

Die BCI wird der EIB Anträge für die Teilfinanzierung von Darlehen vorlegen, die für die  Finanzierung von Vorhaben in den Bereichen Umwelt und erneuerbare Energien bestimmt sind. 

Um für eine Finanzierung durch die EIB in Betracht zu kommen, müssen die potenziellen Vorhaben bestimmte Einschaltungskriterien erfüllen, wobei insbesondere die positiven Umweltauswirkungen des Projekts, der Nutzen des Projekts im Vergleich zu anderen alternativen Investitionsvorhaben und die Details bezüglich geltender Standardvorschriften geprüft werden.  Es handelt sich bei dieser Operation um das dritte Darlehen an die BCI, die bislang EIB-Mittel im Gesamtbetrag von 12,8 Mio EUR zur Unterstützung von Vorhaben lokaler KMU bereitgestellt hat. Obwohl die EIB bereits seit nahezu 20 Jahren erfolgreich mit der BCI zusammenarbeitet, ist dieses Darlehen jedoch die erste gemeinsame Operation, die ausschließlich auf die Bereiche Umwelt und erneuerbare Energien ausgerichtet ist.  

Die Operation steht voll mit den Zielen der Investitionsfazilität in Einklang, die sowohl auf die Entwicklung und Stärkung des Finanzsektors als auch auf die Entwicklung des privaten Sektors, insbesondere der KMU und des Umweltsektors, abzielt. Das Projekt entspricht auch den Zielen der Bank im Bereich der erneuerbaren Energien und stimmt mit der „blau-grünen“ Strategie der Kommission im pazifischen Raum überein, die auf den Umweltschutz und erneuerbare Energien fokussiert ist.

Das Darlehen an die BCI ist die erste den pazifischen Raum betreffende Operation, die die EIB nach der Eröffnung ihres für den pazifischen Raum zuständigen Regionalbüros unterzeichnet hat. Das Regionalbüro wurde am 26. November 2007 von Jean-Louis Biancarelli, Direktor mit Generalvollmacht der EIB-Direktion für Operationen außerhalb der Europäischen Union, in Anwesenheit von John Joseph Aquilina, Mitglied des Parlaments von Neusüdwales, Sprecher des Repräsentantenhauses und Berater in EU-Angelegenheiten, und Misa Retzlaff Telefoni, dem Präsidenten des AKP-Ministerrats und stellvertretenden Premierminister von Samoa, in Sydney eröffnet.

Hinweis für die Redaktion

Die EIB wurde 1958 auf der Grundlage des Vertrags von Rom errichtet und finanziert Investitionsvorhaben, die zum Erreichen der großen Ziele der Europäischen Union beitragen. Sie beteiligt sich ferner an der Umsetzung der Entwicklungs- und Kooperationspolitik der EU mit Drittländern, die mit der Union Kooperations- oder Assoziierungsabkommen abgeschlossen haben.

Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist seit 1963 in zahlreichen Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) als aktiver Entwicklungspartner tätig. Ihre Finanzierungen in dieser Region sind integraler Bestandteil der finanziellen Unterstützung, die die Europäische Union im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens aus dem Jahr 2000 bereitstellt. Die von der Bank in dieser Region durchgeführten Operationen tragen zu einer nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung und zur Armutsbekämpfung bei. Die EIB vergibt nicht nur Darlehen aus eigenen Mitteln, sondern verwaltet auch die Investitionsfazilität (IF), einen revolvierenden Fonds, der von den EU-Mitgliedstaaten finanziert wird. Im Rahmen der IF werden verschiedene Arten von Finanzierungsinstrumenten auf Risikoteilungsbasis bereitgestellt, die zur Finanzierung von Investitionsvorhaben in nahezu sämtlichen Wirtschaftssektoren eingesetzt werden. Im Jahr 2006 hat die EIB in den AKP-Ländern Darlehen im Gesamtbetrag von 745 Mio EUR zur Verfügung gestellt. Im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung, die die Bank den Überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) zukommen lässt, sieht der Beschluss über die Assoziierung der ÜLG vom 27. November 2001 (der einen analogen Beschluss zum Partnerschaftsabkommen von Cotonou darstellt) insbesondere die Bereitstellung einer Investitionsfazilität von 20 Mio EUR vor, die insbesondere im privaten Sektor zur Unterstützung wirtschaftlich tragfähiger Unternehmen eingesetzt werden soll.

Bei der Investitionsfazilität für die ÜLG handelt es wie bei der Investitionsfazilität des Abkommens von Cotonou um einen revolvierenden Fonds, der auf die Unterstützung technisch, ökologisch, finanziell und wirtschaftlich solider Vorhaben privater oder nach kommerziellen Gesichtspunkten betriebener öffentlicher Unternehmen abzielt.