Als Reaktion auf die Hochwasserkatastrophen, von denen Rumänien im Sommer 2005 betroffen war, erwägt die Europäische Investitionsbank (EIB), in enger Zusammenarbeit mit der rumänischen Regierung ein Soforthilfeprogramm im Umfang von höchstens 600 Mio EUR einzurichten. Mit diesen Mitteln sollen die notwendigen Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung der beschädigten Straßen- und Eisenbahninfrastruktur des Landes finanziert werden.

Durch die Überschwemmungen, die im April/Mai 2005 begannen, wurde die Infrastruktur in einigen Teilen der Region Banat beschädigt. Vom Hochwasser war im Juli die Region Oltenia und im August die Region Moldau betroffen. Im September wurden in einigen Gebiete von Dobrogea Infrastruktureinrichtungen durch die Fluten beschädigt. Rumänien ist in diesem Jahr bereits von sechs Überschwemmungen heimgesucht worden. Zuletzt griffen die Ereignisse auch auf die Hauptstadt Bukarest über.

Die geplante Fazilität der EIB ergänzt die verschiedenen Darlehen, die in diesem Zusammenhang gewährt wurden, nämlich ein Darlehen von 240 Mio EUR aus dem Jahr 2000 und ein weiteres Darlehen von 300 Mio EUR, das der Finanzierung der Beseitigung von Schäden dient, die durch die in den Jahren 2001 bis 2004 eingetretenen Überschwemmungen verursacht wurden. Der entsprechende Finanzierungsvertrag soll noch vor Ende 2005 unterzeichnet werden und sieht die Finanzierung des Wiederaufbaus der vom Hochwasser beschädigten Straßen vor. Im Jahr 2006 soll ein Vertrag über eine Tranche von 350 Mio EUR unterzeichnet werden, die für Hochwasserschutzmaßnahmen bestimmt ist. Diese Kombination von verschiedenen Fazilitäten soll die Durchführung kurzfristiger Wiederaufbaumaßnahmen sowie mittelfristiger Vorhaben zur Vermeidung von Überschwemmungen ermöglichen, um der offensichtlich steigenden Häufigkeit von Naturkatastrophen in diesen und in anderen Regionen Rechnung zu tragen.

Das geplante Soforthilfedarlehen wird in zwei separate Tranchen aufgeteilt werden, die zur Deckung des jeweiligen Mittelbedarfs für die Straßeninstandsetzung und die Sanierung der Eisenbahninfrastruktur beitragen sollen. Im Falle beider Verkehrsträger ist die Fazilität für die Finanzierung der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen an Brücken, Flussbetten, Bahn- und Straßendämmen sowie Zubringerstraßen bestimmt.

Die EIB und die rumänischen Behörden befinden sich bereits in fortgeschrittenen Verhandlungsstadien. Diese Fazilität ist als Teil der Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union zur Beseitigung der Katastrophenschäden anzusehen.

EIB-Vizepräsident Wolfgang Roth erklärte hierzu: "Die EIB wird Rumänien beim Wiederaufbau nach den verheerenden, beispiellosen Überschwemmungen, zu denen es in den letzten Jahrzehnten gekommen ist, unterstützen. In dieser Hinsicht bereitet die Bank langfristige Darlehen mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren und tilgungsfreien Zeiten von zehn Jahren vor. In der derzeitigen Situation benötigt Rumänen langfristige Finanzierungen, die nicht im Widerspruch zu den strengen Kriterien stehen sollten, die der IWF Rumänien kürzlich auferlegt hat."