Rahmen der EIB für die Ergebnismessung (ReM)
In mehr als 130 Ländern außerhalb der EU unterstützt die EIB mit ihren Finanzierungen die EU-Politik für Entwicklungszusammenarbeit. Um die Beurteilung, Messung und Berichterstattung über die Ergebnisse und Auswirkungen der von ihr finanzierten Operationen weiter zu verbessern, hat die EIB den Rahmen für die Ergebnismessung (ReM) eingeführt.
Der ReM wird seit 2012 eingesetzt und verbessert die Ex-ante-Beurteilung der erwarteten Projektergebnisse und die Berichterstattung der Bank über die tatsächlichen Ergebnisse. Er zeigt, wie EIB-Operationen in Form von Darlehen, Kapitalbeteiligungen und technischer Hilfe (Input) zu unmittelbaren Projektleistungen (Output) führen, die für die Zielgruppe einen Nutzen (Outcome) haben und deren langfristige Auswirkungen (Impact) den Zielen des Mandats der Bank entsprechen. Beispielsweise kann anhand des ReM ermittelt werden, wie ein Darlehen an eine öffentliche Wassergesellschaft (Input) die Versorgung mit sauberem Trinkwasser verbessert (Output), sodass mehr Haushalte Zugang zu sauberem Trinkwasser erhalten (Outcome), was sich positiv auf die öffentliche Gesundheit der betreffenden Gemeinschaft auswirkt (Impact). Der ReM wird angewandt, um von konkreten Ergebnissen ausgehend den Beitrag der Bank zur Umsetzung der Mandatsziele besser beurteilen und besser darüber berichten zu können.
Der ReM im Projektlebenszyklus:

- Zu Beginn werden klare, sektorspezifische, standardisierte und objektiv messbare Indikatoren festgelegt.
- Die Ausgangssituation und die angestrebten Ziele werden festgehalten, damit die erwarteten Leistungen des Projekts und der Nutzen für die Zielgruppe bestimmt werden können.
- Die Projekte werden nach drei „Säulen“ bewertet: Übereinstimmung mit den Zielen von EU/EIB, Qualität und Tragfähigkeit des Projekts und Bewertung des Beitrags der EIB.
Schritt 2: Projektdurchführung
Schritt 3: Während der Laufzeit des Projekts werden die Projektergebnisse beobachtet und mit den festgelegten Referenzwerten verglichen. Mit Erreichen von zwei wichtigen Etappen werden die Ergebnisse jeweils bewertet und ein Bericht verfasst.
- Erste ReM-Überprüfung: Nach Abschluss des Projekts oder am Ende der Inanspruchnahmefrist oder des Investitionszeitraums (bei Operationen über Intermediäre).
- Zweite ReM-Überprüfung: Drei Jahre oder länger nach Abschluss des Projekts oder nach dem Ende der Fondslaufzeit (bei Mikrofinanzierungen und Kapitalbeteiligungen).
ReM zur Beurteilung der Wirksamkeit von Entwicklungsmaßnahmen
Der Rahmen bietet genügend Flexibilität, um auf die unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in den einzelnen Regionen einzugehen, sich an künftige Änderungen des Bedarfs anzupassen und intern auf längere Sicht als nützliches Lerninstrument zu dienen.
Die ReM-Indikatoren wurden soweit wie möglich mit denen anderer internationaler Finanzierungsinstitutionen vereinheitlicht, um die Berichtspflichten der Kunden bei gemeinsam finanzierten Vorhaben zu vereinfachen. 2013 unterzeichnete die EIB mit 25 anderen internationalen Finanzierungsinstitutionen eine Absichtserklärung, um 27 Sektorindikatoren aufeinander abzustimmen. Die Harmonisierung von weiteren 16 Indikatoren ist ebenfalls fast abgeschlossen. Darüber hinaus haben wir innerhalb der „EU-Plattform für die Kombination von Darlehen und Zuschüssen“ unsere Indikatoren mit denen der Europäischen Kommission in Einklang gebracht. Diese Plattform ist für Entwicklungsprojekte bestimmt, die auf eine Ergänzung von Darlehen durch Zuschüsse angewiesen sind. Ferner wird daran gearbeitet, die Kontrollverfahren der EIB innerhalb und außerhalb der EU zu harmonisieren.