Die EIB und die Woiwodschaft Śląskie wollen Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Stadterneuerung voranbringen Holdingfonds Śląskie | Multiregionaler Fonds Polen Die EIB und die Woiwodschaft Śląskie wollen Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Stadterneuerung voranbringen
Gemeinsam wollen die Europäische Investitionsbank (EIB), der Europäische Investitionsfonds (EIF) und die polnische Woiwodschaft Śląskie (Schlesien) für mehr Energieeffizienz sorgen, die Kreislaufwirtschaft voranbringen und die Stadterneuerung fördern.
Die EIB verwaltet für Śląskie 184 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für den Programmplanungszeitraum 2021–2027.
Der Holdingfonds ist Teil der multiregionalen Investitionsplattform für Polen, die verschiedene Finanzierungsinstrumente für ein nachhaltiges Wachstum und den Übergang zu einer emissionsfreien Wirtschaft vereint. Seit 2014 verwaltet die EIB diese Plattform.
Mehr zu unseren Finanzierungsinstrumenten und Fonds mit geteilter Mittelverwaltung
Wie der Holdingfonds Śląskie funktioniert
Wir fördern Investitionen in folgenden Bereichen:
Wir fördern Investitionen in folgenden Bereichen:
Projekte, die die Energieeffizienz in Wohn- oder öffentlichen Gebäuden sowie in Betriebsanlagen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) verbessern, unterstützen wir durch günstige Kredite in Kombination mit Zuschüssen.
Energieeffizienz von Gebäuden
Gefördert werden energetische Sanierungen und Modernisierungen in Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz. Förderfähige Maßnahmen:
- Dämmung von Wänden, Dächern und Wärmebrücken
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Modernisierung von Heizanlagen und Wärmeerzeugern, einschließlich Kesseltausch, Mikro-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Anschluss an Wärme- oder Kältenetze
- Einbau von Lüftungs- und Klimaanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Austausch der Beleuchtung gegen energieeffiziente Alternativen
- Bau oder Modernisierung von Wärme- und Kältenetzen
- Entwicklung von Projekten für Wärmenetze in bislang nicht effizienten Systemen
- Optimierung von Gebäuden auf den Standard des Niedrigstenergiegebäudes
- Einhaltung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), soweit anwendbar
Diese Maßnahmen senken den Primärenergiebedarf und unterstützen die Klimaziele durch nachhaltige Gebäudesanierung.
Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen
KMU können Fördermittel für die energetische Modernisierung und die Installation von Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Eigenerzeugung von Strom und Wärme erhalten. Förderfähige Projekte:
- Umrüstung von Fertigungslinien auf energieeffiziente Modelle
- Austausch der Beleuchtung gegen energieeffiziente Alternativen
- Einbau energiesparender Technologien zur Energieerzeugung und -nutzung
- Einführung von Energiemanagementsystemen
- Modernisierung der Heizanlagen und Verringerung von Wärmeverlusten
Förderkriterien
Förderfähig sind Projekte, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Energieaudit: Ausgangspunkt des Projekts ist ein Energieaudit, das Umfang und Begründung der Maßnahmen festlegt. Zusätzliche, darin nicht enthaltene Elemente können gefördert werden, dürfen jedoch nicht 15 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten überschreiten.
- Mindestverbesserung der Energieeffizienz: Das Projekt erreicht eine Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 30 Prozent. Diese Vorgabe gilt nicht für denkmalgeschützte Gebäude.
- Nachweise nach Projektabschluss: Nach Umsetzung ist zu belegen, dass die im Energieaudit vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt wurden. Als Nachweis dienen zum Beispiel ein Ex-post-Audit, ein technischer Abnahmebericht oder ein Energieeffizienzzertifikat.
- Umweltvorschriften: Das Projekt entspricht den Umweltstandards und -verordnungen der Europäischen Union. Soweit anwendbar, folgt es außerdem der Empfehlung (EU) 2019/786 der Europäischen Kommission vom 8. Mai 2019 zur Renovierung von Gebäuden.
- Energieeffizienz von Gebäuden: Das Projekt erfüllt gegebenenfalls die Vorgaben der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD).
Wer kann Finanzierungen beantragen?
Unterstützung erhalten folgende Endbegünstigte:
Für Energieeffizienzprojekte in Gebäuden:
- Kommunen, ihre nachgeordneten Einrichtungen und Organisationseinheiten
- Einrichtungen in Kommunalträgerschaft oder mit Befugnis zur Bergrettung
- Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und andere nichtstaatliche Träger
- Einrichtungen aus Wissenschaft und Bildung
- Gesundheitseinrichtungen
- Sozialverbände und Religionsgemeinschaften
- Öffentlich-private Partnerschaften
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften des sozialen Wohnungsbaus (TBS), Initiativen des sozialen Wohnens (SIM) und Wohnungsbaugenossenschaften
Für Energieeffizienzprojekte in Unternehmen:
- Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen
Die Projekte müssen in der Woiwodschaft Śląskie umgesetzt werden.
Wo können Finanzierungen beantragt werden?
Klicken Sie auf das Logo für weitere Informationen.
Projekte öffentlicher Stellen im Bereich erneuerbarer Energien unterstützen wir durch günstige Kredite in Kombination mit Zuschüssen.
Was ist förderfähig?
Fördermittel stehen für Vorhaben bereit, die erneuerbare Energien gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 stärken. Folgende Aktivitäten sind förderfähig:
- Bau, Ausbau, Erwerb von Infrastruktur sowie Installation von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen. Dazu zählen die Netzanbindung und die Energieerzeugung aus Wind, Sonne, Aerothermie, Geothermie, Hydrothermie und Wasserkraft sowie Biomasse, Biogas, landwirtschaftliches Biogas und flüssige Biobrennstoffen
- Nachrüstung bestehender Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Speichern, die den Bedarf der jeweiligen Quelle abdecken
- Unterstützung dezentraler Erzeugung und von Prosumer‑Modellen, einschließlich kollektiver und virtueller Prosumerinnen und Prosumer, Energiecluster und Genossenschaften. Diese Vorhaben diversifizieren den regionalen Energiemix
- Einsatz hybrider Erneuerbare-Energien-Systeme und von Ausgleichsanlagen, die zwei oder mehr Energiequellen im Erzeugungsprozess kombinieren
Wer kann Finanzierungen beantragen?
Unterstützung erhalten öffentliche Stellen – Unternehmen sind ausgeschlossen –, die Infrastruktur zur Erzeugung und Speicherung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen aufbauen oder erweitern.
Die Projekte müssen in der nördlichen Teilregion der Woiwodschaft Śląskie umgesetzt werden.
Wo können Finanzierungen beantragt werden?
Klicken Sie auf das Logo für weitere Informationen:
Projekte für den Übergang zu einer zirkulären und ressourceneffizienten Wirtschaft unterstützen wir durch günstige Kredite in Kombination mit Zuschüssen.
Was ist förderfähig?
Fördermittel stehen für Projekte bereit, die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft voranbringen. Im Fokus stehen Unternehmensinvestitionen in neue Produktionsprozesse, Technologien und Produkte, die darauf ausgerichtet sind:
- den Einsatz von Ressourcen und Materialien in Produktion und Logistik zu verringern
- Abfälle zu vermeiden und zu minimieren
- den ökologischen Fußabdruck von Produkten über den gesamten Lebenszyklus zu senken – vom Ökodesign und zirkulären Geschäftsmodellen bis hin zu effizienten Abfallwirtschaftssystemen
Ebenfalls förderfähig sind Projekte, die Öko‑Innovation nutzen, um Material‑ und Energieflüsse zu reduzieren, und die Produkte sowie Produktionsweisen so verändern, dass die Wettbewerbsfähigkeit steigt. Diese Vorhaben tragen zu ökologischem, grünem Wachstum bei.
Der Schwerpunkt der Investition liegt auf dem Einsatz von Technologien, nicht auf Forschung und Entwicklung. Ziel ist, Produkte, Materialien und Rohstoffe in der gesamten Produktionskette so lange wie möglich im Kreislauf zu halten.
Wer kann Finanzierungen beantragen?
- Unterstützung erhalten Unternehmen, einschließlich Großunternehmen.
Wir bieten günstige Kredite zur Unterstützung von Stadterneuerungsprojekten.
Stadterneuerung verbessert die baulichen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen benachteiligter Bevölkerungsgruppen – in Städten ebenso wie in ländlichen Räumen. Im Mittelpunkt stehen vor allem Gebiete, die historisch von Schwerindustrie geprägt sind.
Was ist förderfähig?
Fördermittel stehen für Projekte bereit, die:
- sozial, wirtschaftlich und ökologisch geschädigte Flächen wiederbeleben, indem sie frühere Funktionen wiederherstellen oder neue schaffen
- postindustrielle und geschädigte Flächen erneuern, die Qualität städtischer Räume verbessern – einschließlich Innenstädten und Wohnvierteln – und räumlichem, sozialem sowie wirtschaftlichem Niedergang entgegenwirken
Beispiele für förderfähige Investitionen:
- Umnutzung geschädigter und ungenutzter Industrieanlagen zu Wohnraum oder kulturellen Orten wie Galerien, Theatern, Konzerthallen, Kongresszentren, Cafés, Buchhandlungen und Mediatheken
- Schaffung von Gewerbeflächen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Projekts, etwa Büros, Laden‑ und Serviceflächen
- Erneuerung ehemaliger Militär- und Industrieflächen zur Nutzung für Bildung, Freizeit, Sport, Kultur oder wirtschaftliche Aktivitäten, einschließlich Flächenvorbereitung für Unternehmen
- Revitalisierung alter und stark beeinträchtigter Stadtteile mit unzureichendem Zugang zu hochwertigen Angeboten wie Büroflächen für KMU oder Sport‑ und Freizeitinfrastruktur
- Investitionen in die Erneuerung von Stadt‑ und Ortszentren, benachteiligten Vierteln sowie geschädigter oder untergenutzter städtischer Infrastruktur, insbesondere Gebäude mit historischem oder architektonischem Wert
- Verbesserung der öffentlichen Sicherheit sowie Ausbau der technischen und sozialen Grundinfrastruktur – auch durch öffentlich‑private Partnerschaften (ÖPP)
Wer kann Finanzierungen beantragen?
Unterstützung erhalten:
- Kommunen, ihre Verbände und Zusammenschlüsse
- Nichtregierungsorganisationen (NGO)
- Einrichtungen, die sich mehrheitlich im Eigentum von Kommunen, ihren Verbänden und Zusammenschlüssen befinden
- Organisationen, die im Auftrag der Kommunen handeln und nach Vergaberecht ausgewählt wurden
- Kirchen und Religionsgemeinschaften, einschließlich ihrer Rechtsträger
- Einrichtungen des öffentlichen Finanzwesens mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsgesellschaften, Sozialwohnungsgesellschaften
- Unternehmerinnen und Unternehmer
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) soll den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU stärken.
Er baut Ungleichgewichte zwischen den Regionen ab und fördert Investitionen in ein smarteres, grüneres, besser vernetztes, sozialeres und bürgernäheres Europa.