Die Europäische Investitionsbank (EIB) und die KfW Bankengruppe (KfW) legen einen mit 100 Mio EUR ausgestatteten  Klimaschutzfonds auf – das „EIB-KfW CO2-Programm II“. Es handelt sich dabei  um die zweite Tranche ihres gemeinsamen Beschaffungsprogramms für Emissionszertifikate. Als Käufer kommen Unternehmen in Frage, die die Anforderungen des EU-Emissionshandelssystems erfüllen müssen, sowie Staaten und öffentliche Einrichtungen mit Emissionsminderungszielen. Fondsbeteiligungen können bis zum 31. Dezember 2012 übernommen werden.

Das EIB-KfW CO2-Programm II führt dem Markt Liquidität zu und sieht die Übernahme bestimmter finanzieller Risiken vor. Mit der Auflage dieser zweiten Tranche beweisen die Europäische Investitionsbank und die KfW-Bankengruppen somit ihr starkes Vertrauen in die Gesamtentwicklung der Emissionshandelsmärkte.

Anlässlich der Klimakonferenz in Kopenhagen sagte Simon Brooks, Vizepräsident der EIB: „Strategische Unterstützung für die Entwicklung des Emissionshandelsmarktes ist entscheidend im Kampf gegen den Klimawandel. Die EIB freut sich auf diese neue Zusammenarbeit mit der KfW. Gemeinsam werden wir kleine und mittlere Unternehmen in der EU dabei unterstützen, eine vielfältige Palette von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels bzw. zur Anpassung an Klimaänderungen weltweit zu finanzieren.“

„Weltweit wird der wertvolle Beitrag von kleinen Projekten anerkannt, die eine bessere Energieeffizienz oder den Einsatz erneuerbarer Energieträger betreffen und durch neue Instrumente finanziert werden. Die derzeitigen Verhandlungen in Kopenhagen zeigen, wie wichtig eine stärkere Einbeziehung der ärmsten Länder in den Emissionshandelsmarkt ist, um die weltweiten Klimaschutzziele zu erreichen“, so Dr. Norbert Kloppenburg, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe.

Nach dem Erfolg der ersten Tranche, die im Mai 2007 mit einem Volumen von 88 Mio EUR aufgelegt wurde und inzwischen vollständig in Abnahmeverträgen für Emissionsminderungen (ERPA) für den Zeitraum bis 2013 gebunden ist, enthält diese neue Tranche zusätzliche innovative Elemente, die es bei Emissionshandelsfonds vorher nicht gab.

Das CO2-Programm II  hat zwei strategische Schwerpunkte:  Erster Schwerpunkt ist die Entwicklung eines programmatischen Ansatzes nach dem Clean Development Mechanism (CDM) – sogenannte „Programmes of Activities“. Diese erlauben es, mehrere kleinere Einzelmaßnahmen zu einem einzigen anrechenbaren CDM-Programm zusammenzufassen. Der zweite bezieht sich auf die Einbeziehung der am wenigsten entwickelten Länder in diese programmatischen Aktitvitäten; Projekte in diesen Ländern gelten üblicherweise als teure und risikoreiche Quellen für Emissionsgutschriften. Das CO2-Programm II setzt somit die jüngsten Richtlinien über das Emissionshandelssystem der Europäischen Union um. Darin wird gefordert, dass Projekte, die die nachhaltige Entwicklung betreffen und solche, die in den am wenigsten entwickelten Ländern durchgeführt werden, stärker auf dem Markt für hochwertige Emissionsgutschriften vertreten sein sollen.

Als Programm-Manager wird die KfW die Anbieter von Emissionsgutschriften auf Wunsch bei der Registrierung unterstützen. Der neue Fonds kann auch die damit verbundenen externen Kosten vorfinanzieren und Verkäufern von Emissionsgutschriften Vorauszahlungen auf zukünftige Zertifikatelieferungen im Rahmen eines Abnahmevertrages (ERPA) anbieten.

Wie der Post 2012 Carbon Credit Fund (Fonds für den Emissionshandel nach 2012), bei dem die EIB der Hauptinvestor und die KfW einer der größten Co-Investoren ist, wird der Fonds das regulatorische Risiko im Zeitraum nach Ablauf des Kyoto-Zeitraums absichern. So sind Unternehmen mit Reduktionsverpflichtungen nicht zur Abnahme von nach 2012 generierten Emissionsgutschriften verpflichtet, die nicht den Anforderungen für die Verwendbarkeit gemäß dem EU-Emissionshandelssystems in der dritten Handelsperiode 2013-2020 entsprechen.

Die Abnahmeverträge (ERPA) werden bis zum 31. Dezember 2012 abgeschlossen sein. Der Fonds kann jedoch mit dem Ankauf von Emissionsgutschriften beginnen, auch wenn er noch nicht das Zielvolumen von 100 Mio EUR eingesammelt hat. Das EIB-KfW CO2-Programm II läuft zum 30. April 2021 aus.

Hinweis für die Redaktion:

  • Die Europäische Investitionsbank ist die Finanzierungsinstitution der Europäschen Union. Initiativen zur Förderung des Emissionshandels sind ein fester Bestandteil der Maßnahmen, mit denen die EIB auf die Klimaschutzfrage reagiert. In Einklang mit den Strategien der Europäischen Union unterstützt die Bank Aktivitäten zur Eindämmung des Klimawandels bzw. zur Anpassung an den Klimawandel und beteiligt sich an Initiativen, die den Handel mit Emissionszertifikaten fördern.
  • Die KfW-Bankengruppe gehört zu den zehn größten Banken in Deutschland. Ihre Anteilseigner sind die Bundesrepublik Deutschland (80%) und die Bundesländer (20%). Die KfW hat von den Rating-Agenturen Moody’s, Standard & Poor’s and Fitch die höchsten Bewertungen (AAA/Aaa/AAA) erhalten.
  • Als staatliche Förderbank setzt sich die KfW Bankengruppe für den Klima- und den Umweltschutz ein. Mit ihrem breiten Finanzierungsangebot trägt die KfW erheblich zur Förderung von Investitionen und zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland und in anderen Ländern bei. Informationen über die verschiedenen Ankaufprogramme der KfW für Emissionsgutschriften sind auf der Website über die KfW-Klimafonds unter www.kfw.de/carbonfund zu finden. Die EIB verfügt über bewährte marktbasierte Instrumente, mit denen sie den nationalen und internationalen Emissionshandel in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen oder privaten Institutionen unterstützt. Durch ihre Beteiligung an der Errichtung von Emissionshandelsfonds (Carbon funds) will die EIB dazu beitragen, dass mehr öffentliches und privates Kapital zur Förderung von klimafreundlichen Projekten eingesetzt wird.
  • Die Carbon Funds, an deren Errichtung die EIB beteiligt ist, konzentrieren sich vor allem auf die weniger entwickelten Bereiche des Emissionshandelsmarktes. Ihr Ziel ist es, die EU-Mitgliedstaaten und die Unternehmen in der EU sowie andere Institutionen bei der Erfüllung ihrer Reduktionsverpflichtungen aufgrund des Kyoto-Protokolls und des Emissionshandelssystems der Europäischen Union (ETS) zu unterstützen. Sie helfen darüber hinaus Projektträgern in Transformations- und Entwicklungsländern dabei, Finanzierungsmittel für klimafreundliche Investitionen zu beschaffen.