Die Europäische Investitionsbank hat heute offiziell die neue Investitionsfazilität für Finanzierungen in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean eingerichtet. Das mit 2,2 Mrd EUR ausgestattete Instrument soll dazu beitragen, in diesen Staaten die Privatwirtschaft zu fördern und die Armut zu bekämpfen. Die Einrichtung der Investitionsfazilität war Anlass für eine offizielle Feier in Luxemburg mit einer Ansprache von EIB-Präsident Philippe Maystadt. Zu den Gästen gehörten Abdulaye Wade, Präsident der Republik Senegal, der kenianische Finanzminister David Mwiraria, Pedro Solbes, Mitglied der EU-Kommission, sowie Vertreter der 78 AKP-Staaten.

Die Investitionsfazilität wurde im Rahmen des zwischen den 78 AKP-Staaten und der Europäischen Union ausgehandelten Abkommens von Cotonou über Entwicklungszusammenarbeit eingerichtet. Die Fazilität wird von der EIB als Fonds verwaltet werden. Parallel dazu wird die Bank in den kommenden 5 Jahren weitere 1,7 Mrd EUR in Form von langfristigen Darlehen aus eigenen Mitteln bereitstellen. Die Mittel für die Investitionsfazilität stammen aus Haushaltsmitteln der EU-Mitgliedstaaten.

Im Rahmen der Fazilität werden in den AKP-Staaten privatwirtschaftliche Projekte sowie kommerziell betriebene Vorhaben des öffentlichen Sektors mit Darlehen, Garantien und einer Reihe von Risikoteilungsinstrumenten unterstützt. Die Privatwirtschaft wird als treibende Kraft und Katalysator für die Verringerung und letztlich die Beseitigung der Armut gesehen. Die Fazilität ist als ein sich selbst tragender Fonds mit revolvierendem Charakter konzipiert.

Die Einrichtung der Fazilität fällt mit dem 40. Jahr der Tätigkeit der EIB in Afrika zusammen, die später auf der Grundlage verschiedener Übereinkünfte (Abkommen von Jaunde und Lome) auf die Staaten des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans ausgeweitet wurde. Im Rahmen dieser Abkommen hat die EIB für Projekte in der gesamten Region bisher rund 9 Mrd EUR zur Verfügung gestellt. Das Abkommen von Cotonou, das einen besonderen Schwerpunkt auf die Teilung der Verantwortung und den Aufbau einer partnerschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit legt, bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten und der EU in den nächsten 20 Jahren.

Um die Verwaltung der neuen Fazilität zu erleichtern, plant die EIB darüber hinaus die Einrichtung von drei Regionalbüros in Dakar, Nairobi und Pretoria. Diese Büros werden der EIB eine ständige Präsenz in West-, Ost- und Südafrika sowie die Pflege von Kontakten mit den relevanten Kreisen in den jeweils benachbarten Ländergruppen ermöglichen. Entsprechend der dabei gewonnenen Erfahrung wird die Bank die Einrichtung weiterer Büros, insbesondere in den Ländern des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans, prüfen.

In seiner Ansprache bemerkte EIB-Präsident Philippe Maystadt: Das Abkommen von Cotonou verleiht neue Impulse für größere Flexibilität und Effizienz bei der Hilfe für die AKP-Länder. Es folgt einem Ansatz, der auf eine aktive Rolle dieser Länder bei der Förderung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung ausgerichtet ist. Die Einbeziehung der Privatwirtschaft wird dabei eine Schlüsselrolle spielen, da private Unternehmen Katalysatoren für eine umfassendere Beteiligung der AKP-Länder am Welthandel sind. Die verstärkte Mitwirkung des Privatsektors wird den Lebensstandard anheben und neue Arbeitsplätze schaffen. Die ehrgeizigen Ziele des Abkommens von Cotonou stellen die EIB insofern vor neue Herausforderungen, als sie die Wichtigkeit der Aufgabe unterstreichen, sowohl die Zukunftsfähigkeit als auch die Rentabilität von Projekten, die die EIB im Rahmen der Investitionsfazilität finanziert, zu gewährleisten. Als Bank, die auf 45 Jahre Erfahrung in der Finanzierung von Projekten zurückblicken kann, nehmen wir eine solche Herausforderung gerne an. Die EIB verfügt bereits über umfangreiche Erfahrung im privaten Sektor der AKP-Länder, in denen sie inzwischen schon rund 45% ihrer Finanzierungen für privatwirtschaftliche Vorhaben bereitstellt.

Die 1958 durch den Vertrag von Rom errichtete EIB finanziert Investitionsvorhaben, die zur Erreichung der Ziele der Europäischen Union beitragen. Außerdem ist sie in die Umsetzung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit der EU mit Drittländern eingebunden, für die entsprechende Kooperations- oder Assoziierungsabkommen mit der EU bestehen. In Afrika hat die EIB ihre Tätigkeit vor 40 Jahren aufgenommen, um ihre Finanzierungen dann 10 Jahre später auf die Länder des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans auszuweiten.

Wesentliches Ziel des im Juli 2000 zwischen der Europäischen Union und den 78 AKP-Staaten geschlossenen Abkommens von Cotonou ist die Verringerung und Beseitigung der Armut in den AKP-Staaten. Das Abkommen trat am 1. April 2003 nach der Ratifizierung durch die AKP-Partnerstaaten und die EU offiziell in Kraft. Das Abkommen von Cotonou schließt an eine langjährige Tradition von Handels- und Entwicklungshilfe-Partnerschaften an, die im Rahmen der Abkommen von Jaunde und später von Lome zwischen Europa und den früher abhängigen Ländern, die nun die AKP-Staatengruppe bilden, geschlossen wurden. Von 1963 bis Anfang dieses Jahres, als das 4. Abkommen von Lome durch das Cotonou-Abkommen ersetzt wurde, hat die EIB mehr als 9 Mrd EUR für Projekte in den AKP-Staaten bereitgestellt.