Während eines Besuchs in Moskau unterzeichneten Philippe Maystadt, Präsident der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit Sitz in Luxemburg, und Aleksej Kudrin, stellvertretender Ministerpräsident und Finanzminister der Russischen Föderation, ein Rahmenabkommen, das die Modalitäten für die Finanzierungstätigkeit der EIB zugunsten von Projekten in der Russischen Föderation festlegt.

 Bei ihrem Gipfeltreffen in Stockholm im März 2001 hatten die EU-Staats- und Regierungschefs die EIB aufgefordert, sich an der Finanzierung von Umweltschutzvorhaben in Nordwestrussland mit einem Betrag von maximal 100 Mio EUR zu beteiligen. Die Entscheidung, auch für Projekte in Russland EIB-Darlehen zu gewähren, wurde im Rahmen des EU-Aktionsplans der "Nördlichen Dimension" getroffen und zielt auf Umweltprojekte ab.

Zu dem Rahmenabkommen bemerkte EIB-Präsident Maystadt: "Das Rahmenabkommen bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Russland und der Europäischen Investitionsbank, der Hausbank der Europäischen Union. Darin werden Punkte wie der rechtliche Status der EIB in Russland, die Abwicklung von Projekten, die für einen Finanzierungsbeitrag der EIB in Betracht kommen könnten, sowie die Konvertierbarkeit und Transferierbarkeit der Währung behandelt. Durch die Unterzeichnung des Abkommens kann die EIB mit der Umsetzung des Mandats fortfahren, das ihr die EU-Mitgliedstaaten im letzten Jahr erteilt haben, und spezifische Investitionsvorhaben voranbringen. Die Arbeiten an bestimmten Projekten dauern bereits seit geraumer Zeit an, und zwei Darlehen, eines für ein Projekt in St. Petersburg und das andere für ein Vorhaben in Kaliningrad, wurden bereits vom Rat der Gouverneure der EIB genehmigt. Sie betreffen Investitionen im Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbereich. Ihre Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Finanzierungsinstitutionen und bilateralen Geldgebern, die in dieser Region tätig sind, sowie mit der Europäischen Kommission und wird wesentlich dazu beitragen, die Umweltbedingungen im Ostseeraum zu verbessern."

Die Europäische Investitionsbank (EIB) wurde 1958 durch den Vertrag von Rom zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft errichtet. Sie ist die Finanzierungsinstitution der Europäischen Union und finanziert Anlageinvestitionen, die die europäische Integration fördern. Während die Stärkung wirtschaftsschwacher Regionen in der EU nach wie vor ihr Hauptziel ist, finanziert die EIB auch Vorhaben, die anderen grundsatzpolitischen Zielen der Union dienen.

 So beteiligt sich die EIB in rund 150 Ländern außerhalb der EU mit ihren Darlehen an der Umsetzung der Entwicklungs- und Kooperationspolitik der Union.

Im Jahr 2001 stellte die EIB Darlehen von insgesamt 36,8 Mrd EUR bereit, wovon 5,6 Mrd EUR für Projekte mit Standort außerhalb der EU gewährt wurden. Rund die Hälfte dieser Mittel wurde für Vorhaben in den zehn mitteleuropäischen Ländern vergeben, die den EU-Beitritt beantragt haben: Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rumänien und Bulgarien.

Die EIB gewährt Darlehen für bestimmte Projekte im öffentlichen und im privaten Sektor und überprüft dabei sowohl die volkswirtschaftliche Bedeutung und die Übereinstimmung jedes einzelnen Projekts mit den Umweltschutzbestimmungen als auch seine technische und finanzielle Tragfähigkeit. In Absprache mit den zuständigen Behörden der jeweiligen Länder räumt die EIB Vorhaben in den Bereichen Verkehr und Telekommunikation, Energieerzeugung und Verteilung, Industrie, Umweltschutz sowie Gesundheit und Bildung vorrangige Bedeutung ein.

Die Mittel für ihre Finanzierungstätigkeit beschafft sich die EIB auf den Kapitalmärkten. Ihre Anleihen werden von den führenden Rating-Agenturen regelmäßig mit "AAA" bewertet. Da die EIB keinen Erwerbszweck verfolgt, kann sie die ausgezeichneten Konditionen, die sie auf den Märkten erhält, an die Projektträger weitergeben.