Der Rat der Gouverneure der Europäischen Investitionsbank hat heute eine Erhöhung des gezeichneten Kapitals der Bank von 100 Mrd auf 150 Mrd EUR beschlossen. Dies wird es der Bank ermöglichen, ihre Unterstützung der EU-Ziele noch auszuweiten und zur Integration der Beitrittsländer in die EU beizutragen. Die Kapitalerhöhung wird zum 1. Januar 2003 wirksam werden.

Die Kapitalerhöhung war erforderlich, weil im Jahr 2003 die ausstehenden Darlehen und Garantien der Bank die satzungsmäßige Obergrenze von 250% des gezeichneten Kapitals erreichen werden. Mit der Erhöhung des Kapitals auf 150 Mrd EUR steigt diese Obergrenze für die Finanzierungen auf 375 Mrd EUR. Dies ermöglicht insgesamt ein Wachstum der Finanzierungstätigkeit der Bank in den Jahren 2003-2008, und zwar innerhalb der heutigen EU ein moderates Wachstum, in den Beitrittsländern jedoch eine stärkere Ausweitung der Finanzierungen.

Das tatsächlich eingezahlte Kapital wird von 6 Mrd EUR auf 7,5 Mrd EUR erhöht werden. Die Erhöhung des eingezahlten Kapitals um 1,5 Mrd EUR wird durch die Umwandlung von zusätzlichen Rücklagen der Bank finanziert werden. Das heißt, dass die EU-Mitgliedstaaten kein weiteres Kapital zulasten der Steuerzahler einzahlen müssen.

Der Präsident der EIB und Vorsitzende ihres Verwaltungsrats, Philippe Maystadt, umriss vor den Gouverneuren der Bank die fünf vorrangigen Bereiche der Finanzierungstätigkeit für die nächsten Jahre, die gleichfalls Bestandteil des Operativen Gesamtplans der Bank sind. Diese Prioritäten spiegeln die Aufgaben wider, die in der Satzung der EIB verankert sind und die ihr darüber hinaus in den letzten Jahren durch Beschlüsse des Europäischen Rates zur Unterstützung der EU-Ziele übertragen wurden.

  • Die Regionalentwicklung und der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt der Europäischen Union haben weiterhin höchste strategische Priorität. Mindestens 70% der Einzelfinanzierungen der Bank und 50% ihrer Globaldarlehen sollen Vorhaben in den Fördergebieten der Europäischen Union zugute kommen. Dabei wird die enge Zusammenarbeit mit der Kommission bei der Erreichung dieser Ziele und der Maximierung der Synergieeffekte von EIB-Darlehen und Zuschüssen der Kommission auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Ein Beispiel sind die jüngsten Initiativen zur gemeinsamen Finanzierung von Investitionsprogrammen in italienischen und spanischen Regionen.
  • Förderung einer wissensgestützten Wirtschaft entsprechend dem Beschluss des Europäischen Rates Lissabon (2000), d.h. Unterstützung von Forschung, Technologie und Innovation und des Aufbaus von Informations- und Kommunikationstechnologienetzen einschließlich audiovisueller Technologien und Produkte. Dabei werden sowohl Großunternehmen als auch kleine Betriebe gefördert. Letztere werden durch spezifische Globaldarlehen der EIB sowie durch Risikokapitalfinanzierungen ihrer Tochter, dem Europäischen Investitionsfonds, unterstützt.
  • Schutz und Verbesserung der Umwelt: Die EIB stellt sicher, dass ein Viertel bis ein Drittel ihrer Tätigkeit auf die Darlehensvergabe im Umweltbereich entfällt. Dabei zielt die Bank auch auf die Förderung von Umweltvorhaben ab, die zur Einhaltung der von der EU eingegangenen internationalen Verpflichtungen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung und den Klimaschutz beitragen.
  • Vorbereitung der Beitrittsländer auf ihre EU-Mitgliedschaft durch die Mitfinanzierung von Infrastrukturprojekten und privaten Investitionsvorhaben. Besonderes Augenmerk wird auf die Finanzierung ausländischer Direktinvestitionen gelegt, da diese am besten zur Modernisierung der Wirtschaft dieser Länder sowie zur Steigerung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit beitragen können.
  • Unterstützung bei der Umsetzung der gemeinschaftlichen Entwicklungshilfe- und Kooperationspolitik in den Partnerländern im Rahmen von verschiedenen Finanzierungsmandaten, die der Bank vom Rat erteilt wurden. Gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates Barcelona (März 2002) wird die Bank ihre Tätigkeit im Mittelmeerraum durch eine Investitionspartnerschaft Europa-Mittelmeer, die insbesondere der Förderung des privaten Sektors dienen soll, ausweiten.

Des Weiteren hob EIB-Präsident Maystadt verschiedene Grundsätze hervor, die für die Tätigkeit der Bank maßgebend sind.

  • Erstens: Subsidiarität. Das heißt, dass die EIB-Finanzierungen zur Erzielung eines maximalen zusätzlichen Nutzens beitragen sollten, und zwar durch ihre Fokussierung auf Projekte in Fördergebieten und auf Projekte, die sowohl einen strategisch relevanten, innovativen Inhalt haben als auch den Prioritäten der EU - wie zum Beispiel der Förderung einer wissensgestützten, wettbewerbsfähigen Wirtschaft - entsprechen.
  • Zweitens: Finanzielle Autonomie. Das bedeutet, dass den Investoren günstige Bedingungen geboten werden, gleichzeitig aber auch ein ausreichender Überschuss zum Aufbau von Rücklagen erwirtschaftet wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Anteilseigner der Bank künftig nicht aufgefordert werden müssen, zusätzliches Kapital zuzuführen.
  • Drittens: Transparenz. Darunter ist zu verstehen, dass den verschiedenen Anspruchsgruppen der Bank, d.h. den Anteilseignern, dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, der Zivilgesellschaft und den NGO sowie der allgemeinen Öffentlichkeit, ein Maximum an Informationen über die Tätigkeit der Bank zugänglich gemacht wird. Mit diesem Ziel veröffentlicht die Bank auf ihrer Website ihre operativen Strategien (Operativer Gesamtplan), Ausführungen zur Grundsatzpolitik und zur Politik in bestimmten Sektoren (insbesondere zum Umweltschutz, zur nachhaltigen Entwicklung und zum Klimaschutz). Die Bank veröffentlicht ebenfalls projektbezogene Informationen, und zwar insbesondere eine Liste von Vorhaben, deren Finanzierung sie erwägt.

Die EIB ist die durch den Vertrag von Rom 1958 gegründete Finanzierungsinstitution der Europäischen Gemeinschaft. Anteilseigner sind die Mitgliedstaaten der EU. Die Finanz- oder Wirtschaftsminister der einzelnen Mitgliedstaaten sind im Rat der Gouverneure der Bank vertreten. Es ist die Aufgabe der EIB, die Ziele der EU durch die Mitfinanzierung solider Investitionsvorhaben zu unterstützen.

Im Jahr 2001 vergab die EIB Darlehen in Höhe von insgesamt 36,8 Mrd EUR. Davon entfielen 31,2 Mrd EUR auf Vorhaben in der Europäischen Union und 5,6 Mrd EUR auf Investitionen außerhalb der Union.

In der Europäischen Union betrafen 19,8 Mrd EUR Vorhaben in Regionalfördergebieten, davon über die Hälfte Ziel-1-Gebiete. Mehr als 5 Mrd EUR wurden für Forschung, Entwicklung, Innovation und Humankapital (Gesundheit und Bildung) zur Verfügung gestellt. 7,9 Mrd EUR - oder ein Drittel der EIB-Finanzierungen - wurden für Projekte zum Schutz der natürlichen und städtischen Umwelt gewährt.

Außerhalb der Europäischen Union belief sich das Finanzierungsvolumen in den Beitrittsländern hauptsächlich zugunsten von Infrastrukturvorhaben (Verkehr, Telekommunikation und Umwelt) - auf 2,7 Mrd EUR. Im Mittelmeerraum erreichten die EIB-Finanzierungen insgesamt 1,5 Mrd EUR, wobei ein großer Teil für Infrastrukturprojekte bestimmt war, bei denen besonderer Wert auf den Umweltschutz gelegt wurde. Für Vorhaben in den AKP-Staaten und in Südafrika wurden Darlehen von 670 Mio EUR und für Vorhaben in Asien und Lateinamerika 543 Mio EUR vergeben. In den Balkanländern trug die EIB im Rahmen des Stabilitätspakts mit 319 Mio EUR zum Wiederaufbau der Region bei.

Zusätzlich zu den Einzeldarlehen für große Investitionsvorhaben vergibt die EIB innerhalb und außerhalb der EU Globaldarlehen an zwischengeschaltete Finanzinstitute, die diese Mittel zugunsten von Investitionsvorhaben von KMU weiterleiten. Die Tochtergesellschaft der Bank, der Europäische Investitionsfonds, unterstützt die KMU außerdem mit Garantien (2001: 960 Mio EUR) und Risikokapital (800 Mio EUR.

Die EIB finanziert ihre Darlehensvergabe durch die Emission von Anleihen auf den internationalen Kapitalmärkten. Die Bank begab im Jahr 2001 148 Anleihen in dreizehn Währungen und nahm damit 32,3 Mrd EUR auf. Es ist das Ziel der Bank, in allen bedeutenden Währungen umfangreiche und liquide Referenzanleihen zu arrangieren. Um die Entwicklung der Kapitalmärkte in den Beitrittsländern zu fördern, begab die Bank ebenfalls Anleihen in tschechischen Kronen, ungarischen Forint und polnischen Zloty.