Erstes Darlehen zur Förderung von Jugendarbeitsplätzen in Italien unterzeichnet

Die Europäische Investitionsbank (EIB) und Intesa Sanpaolo stellen mit zwei innovativen Finanzierungsoperationen 240 Mio EUR für den italienischen Produktionssektor bereit:

  • Ein Darlehen von 120 Mio EUR ist dafür bestimmt, die Beschäftigung Jugendlicher in KMU und mittelgroßen Unternehmen zu fördern und die Gründung sowie das Wachstum innovativer Startup-Unternehmen zu unterstützen.
  • Ein Darlehen von 120 Mio EUR dient der Finanzierung kleiner und mittelgroßer Investitionsvorhaben im sozialen Sektor.

Die EIB und Intesa Sanpaolo haben heute das erste gemeinsame Darlehen unterzeichnet, das dafür bestimmt ist, in Italien die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für Jugendliche in kleinen und mittleren Unternehmen, Midcap-Unternehmen und innovative Startup-Unternehmen zu fördern.

Diese Operation im Betrag von 120 Mio EUR erfolgt sieben Monate nach dem Gipfel des Europäischen Rates vom Juni 2013 in Brüssel, bei dem Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit vereinbart wurden. Bei diesem Gipfeltreffen forderten die Staats- und Regierungschefs der EU die EIB, die Finanzierungsinstitution der EU, auf, „unverzüglich“ alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen, um das wachsende Problem der Arbeitslosigkeit – speziell der Jugendarbeitslosigkeit – in den Griff zu bekommen. Die Mittel des Darlehens von 120 Mio EUR werden über Mediocredito Italiano, die auf Unternehmensfinanzierungen spezialisierte Tochtergesellschaft der Intesa-Sanpaolo-Gruppe, an KMU, Midcap-Unternehmen und innovative Startup-Unternehmen weitergeleitet. Auf diese Weise soll die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen in der Altersgruppe von 15 bis 29 Jahren gefördert werden. Auch das Entstehen einer neuen, innovationsfreundlicheren Unternehmenskultur soll begünstigt werden.

„Ich bin besonders stolz auf diese Operation mit Intesa Sanpaolo. Es ist dies das erste von mehreren Darlehen, die italienische Banken im Rahmen des EIB-Programms „Arbeitsplätze für junge Menschen“ erhalten. Nach der Bitte des Europäischen Rates vom letzten Juni, zu der die italienische Regierung maßgeblich beigetragen hat, sind Operationen wie diese der beste Beweis dafür, dass die EU-Institutionen rasch und praxisorientiert Abhilfe gegen die soziale Notlage schaffen, die das schwindelerregend hohe Niveau der Jugendarbeitslosigkeit darstellt“, erklärte EIB-Vizepräsident Dario Scannapieco.

„Es freut uns, der wichtigste Partner der EIB in der EU zu sein, wenn sowohl vom Geschäftsvolumen als auch davon ausgegangen wird, in welchen Bereichen wir italienische Unternehmen unterstützen“, sagte der CEO von Intesa Sanpaolo, Carlo Messina. „Durch diese Vereinbarung kann Intesa Sanpaolo Mittel und Finanzierungsrahmen zur Verfügung stellen, die unseren Unternehmen einen neuerlichen Aufschwung ermöglichen, indem die Beschäftigung Jugendlicher gefördert und ein innovationsfreundliches Umfeld geschaffen wird.“ Und er fügte hinzu: „Auf diese Weise wollen wir zu einer innovativen und dynamischen Wirtschaft beitragen, die für talentierte junge Leute so attraktiv ist, dass sie im Lande bleiben. Auch die Produktivität soll gesteigert und die Rentabilität wiederhergestellt werden.“

KMU (Unternehmen mit höchstens 250 Beschäftigten) und Midcap-Unternehmen (Betriebe mit 250 bis 3 000 Mitarbeitern), die mindestens eines der nachstehenden Kriterien erfüllen, können Mittel in Anspruch nehmen: 

  • Sie haben in den sechs Monaten vor dem Darlehensantrag mindestens einen Arbeitnehmer (drei im Falle von Midcap-Unternehmen) im Alter von 15-29 Jahren neu eingestellt oder werden dies in den kommenden sechs Monaten machen.
  • Sie bieten berufsbildende Programme oder Praktika für junge Menschen.
  • Sie arbeiten mit einer Schule, einer Fachschule oder einer Universität zusammen, um Jugendliche zu beschäftigen (z. B. Sommerarbeit).
  • Die Besitzverhältnisse bei dem Unternehmen sind so, dass die Kapitalmehrheit (mehr als 50 %) von jungen Menschen mit einem Alter von unter 29 Jahren gehalten wird.
  • Sie erfüllen die Bestimmungen von Gesetz Nr. 99 aus dem Jahr 2013 über die Förderung der Beschäftigung Jugendlicher.

Ebenfalls in Betracht kommen innovative Startup-Unternehmen, die bestimmten Erfordernissen von Abschnitt IX der Gesetzesverordnung 179/2012 entsprechen. Dazu zählen:

  • Sie wurden vor weniger als 48 Monaten gegründet und sind erst seit dieser Zeit  geschäftlich tätig.
  • Der Sitz ihres eigenen Unternehmens und ihre geschäftlichen Interessen befinden sich in Italien.
  • Ihr einziger oder Hauptgeschäftszweck ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb innovativer Hightech-Produkte und ‑Dienstleistungen.

In den nächsten Tagen soll auch ein Darlehen im Betrag von 120 Mio EUR unterzeichnet werden, dessen Mittel dafür bestimmt sind, Investitionen kleiner und mittelgroßer Unternehmen im Gesundheits- und im Bildungssektor zu finanzieren. Auch andere Investitionsvorhaben, die Teil von Stadterneuerungsprogrammen sind, kommen in Betracht. Banca Prossima, die Tochtergesellschaft der Gruppe, die auf gemeinnützige Einrichtungen spezialisiert ist, wird die Mittel der EIB an die entsprechenden produktiven Sektoren der italienischen Wirtschaft weiterleiten.