Die Europäische Investitionsbank (EIB) gewährt ein Darlehen von 200 Mio EUR zur Kofinanzierung des Baus eines 57 km langen Abschnitts der Autobahn A1 (Maciejow-Sosnica-Gorzyczki) und eines 51,3 km langen Abschnitts der Autobahn A4 (Zgorzelec-Krzyzowa) sowie der Sanierung eines 8 km langen Abschnitts der Autobahn A6 (Klucz-Kijewo).

Es handelt sich um die zweite Tranche des EIB-Darlehens zur Finanzierung der Verbesserung der genannten Autobahnen. Die Bank hat in der Vergangenheit bereits 300 Mio EUR für diesen Zweck bereit gestellt. Darlehensnehmer der EIB ist die Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK) und Projektträger der Nationale Straßenfonds. Das Projekt trägt zur Umsetzung des ehrgeizigen Nationalen Straßenbauprogramms Polens bei.

Die für die Finanzierungen in Mitteleuropa, darunter auch Polen, zuständige EIB-Vizepräsidentin Marta Gajęcka erklärte hierzu: "Die EIB-Mittel werden einen Beitrag zur Verkehrsentlastung auf den wichtigsten Autobahnen an der Grenze Polens zu anderen EU-Mitgliedstaaten beitragen, indem die Kapazitäten erweitert und die Qualität und Sicherheit der bestehenden Infrastruktur verbessert werden. Dadurch werden sich die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Polens und die Lebensqualität der polnischen Bürger verbessern.“

Hintergrund:

Als Bank der Europäischen Union hat die EIB in erster Linie das Ziel, durch die Finanzierung tragfähiger Investitionsvorhaben zur Integration, zur ausgewogenen Entwicklung und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Mitgliedstaaten beizutragen.

Die meisten der von der EIB in Polen bereitgestellten Darlehen waren für den Verkehrssektor bestimmt. Seit 1990 hat die EIB Vorhaben im Verkehrssektor in Höhe von rund 10 Mrd EUR kofinanziert, wobei in diesem Betrag das vorgestellte Darlehen bereits enthalten ist. Dies entspricht rund 43% aller von der EIB in diesem Zeitraum in Polen gewährten Finanzierungen. Die Bank hat bis jetzt verschiedene Projekte unterstützt, die den Bau neuer Abschnitte der Autobahnen A1, A2, A4 und A6 sowie wichtiger Nationalstraßen in den paneuropäischen Verkehrskorridoren II, III und VI betrafen.