Projektprüfung
Die Projekte werden von Teams der EIB geprüft, die sich aus Ingenieuren, Volkswirten und Finanzanalysten zusammensetzen und eng mit den jeweiligen Projektträgern zusammenarbeiten.
Die Kriterien für eine typische Projektprüfung durch die EIB sind auf die einzelnen Projekte zugeschnitten. Die Ergebnisse sind in dem Projektbericht enthalten, der dem Verwaltungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
- Förderungswürdigkeit (Übereinstimmung mit den vorrangigen Zielen der EU);
- allgemeine Qualität und Solidität des Projekts.
Kriterien für die Projektqualität:
Technische Aspekten:
- Festlegung der technischen Beschreibung des Projekts;
- technische Solidität, innovative Technologie, Risiken und risikomindernde Maßnahmen;
- Angaben über die Kapazität für Produkte/Dienstleistungen.
Projektdurchführung:
- Fähigkeit des Projektträgers, das geplante Projekt durchzuführen;
- Angaben zum Zeitplan und zum Beschäftigungseffekt während der Projektdurchführung;
Betrieb der Projektanlagen:
- Fähigkeit des Projektträgers, die Projektanlagen zu betreiben und instand zu halten;
- Angaben zur Produktion/Dienstleistung, zum Betrieb, zu Instandhaltungskosten und zum Beschäftigungseffekt während der Nutzungsdauer.
Auftragsvergabe:
- Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und der EIB-Leitlinien.
Umweltauswirkungen:
- Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften;
- Angaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
Markt und Nachfrage:
- Analyse der Nachfrage nach Produkten/Dienstleistungen während der Nutzungsdauer der Projektanlagen unter Berücksichtigung von Sektorstudien der Direktion Projekte.
Investitionskosten:
- Angaben zu den Kosten des Projekts und seinen einzelnen Bestandteilen;
- Vergleich mit den Kosten ähnlicher Projekte.
Rentabilität:
- Angaben zur finanziellen Rentabilität und zu damit verbundenen Kennzahlen (z. B. Rendite);
- Angaben zur volkswirtschaftliche Rentabilität.
Im Anschluss an die Finanzierung wird das Projekt regelmäßig überwacht.