Die EIB hat für Artelia SAS einen sechsmonatigen bedingten Nicht-Ausschluss von EIB-finanzierten Projekten verhängt. Das Unternehmen hatte es versäumt, in seiner Integritätserklärung die notwendigen Angaben zu drei von der EIB finanzierten Projekten offenzulegen
Der bedingte Nicht-Ausschluss ist Teil einer Vergleichsvereinbarung, laut der Artelia SAS weiterhin für EIB-Finanzierungen, -Aktivitäten und -Ausschreibungen infrage kommt und den Zuschlag für EIB-finanzierte Aufträge erhalten kann, wenn das Unternehmen die Bedingungen der Vergleichsvereinbarung erfüllt. Artelia SAS verpflichtet sich unter anderem für einen Zeitraum von sechs Monaten, die für sein Compliance-Programm geltenden Standards durchzusetzen und zu verbessern und eng mit der EIB zusammenzuarbeiten und ihr dabei zu helfen, rechtswidrige Verhaltensweisen und Handlungen in von der EIB finanzierten Projekten zu untersuchen. Ferner vereinbarten beide Parteien, sich über die Best Practice bei Compliance-Standards und bei der Bekämpfung von Betrug auszutauschen.
Während der Untersuchung kooperierte Artelia SAS uneingeschränkt mit der EIB. Es half in voller Transparenz bei der Klärung der Sachverhalte und legte mit der Angelegenheit zusammenhängendes Material und Informationen vor. Artelia SAS verbesserte außerdem proaktiv seine Corporate-Governance- und Compliance-Systeme, damit sich derartige Vorkommnisse nicht wiederholen.