Der griechische Staat, vertreten durch das Ministerium für die Handelsmarine, und die Europäische Investitionsbank (EIB) unterzeichneten heute eine Absichtserklärung, die die Finanzierung bedeutender internationaler und nationaler Hafeneinrichtungen in Griechenland betrifft.

Diese Absichtserklärung wurde heute in Luxemburg vom griechischen Minister für die Handelsmarine, Manolis Kefaloyiannis, und von EIB-Vizepräsident Gerlando Genuardi unterzeichnet. Vorausgegangen sind ihr in den letzten Monaten eine enge Zusammenarbeit und intensive Beratungen. Damit wird das Interesse der EIB unterstrichen, durch die in weiterer Folge vorgenommene Finanzierung von Einzelvorhaben das vorrangige Investitionsprogramm zu unterstützen, das im Rahmen der den Zeitraum 2005-2015 abdeckenden Strategie des griechischen Staates zum Ausbau von Häfen umgesetzt werden soll.

Die Hellenische Republik ist der Ansicht, dass die Instandsetzung und Modernisierung ihrer Seehäfen von grundlegender Bedeutung für die Wirtschaft des Landes und für die Europäische Union ist. Im Rahmen der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN) werden der Ausbau und die Entwicklung von Infrastrukturverbindungen zwischen den griechischen Häfen und dem Hinterland - was durch intermodale Verkehrsvorhaben erfolgen soll - die grundlegende Bedeutung der Häfen als Umschlagplätze erhöhen, die die Länder im Nahen Osten, in Nordafrika und in der Schwarzmeerregion mit Mittel- und Nordeuropa verbinden.

Der Beitrag der EIB zur Finanzierung des Programms zum Ausbau der griechischen Häfen steht nicht nur in Einklang mit dem Ziel der Bank, wichtige Verkehrsinfrastruktureinrichtungen in der EU zu finanzieren, sondern bewirkt auch insofern zusätzlichen Nutzen, als die Programmdurchführung beschleunigt wird. Außerdem wird die Einbeziehung des privaten Sektors erleichtert, was der Politik der EU entspricht, vorrangige Seewege durch Investitionen in Seehäfen und intermodale Terminals zu entwickeln.

Projekte, die auf der Grundlage dieser Absichtserklärung unterstützt werden, werden sowohl im Hinblick darauf geprüft, ob sie den normalen Förderkriterien der Bank entsprechen, als auch daraufhin untersucht, ob sie in Einklang mit den üblichen Kriterien hinsichtlich der technischen, ökologischen, volkswirtschaftlichen und finanziellen Nachhaltigkeit stehen.