Die Europäische Investitionsbank hat ihre Zusammenarbeit mit dem gabunischen Finanzsektor weiter intensiviert und die zwei folgenden Kreditlinien gewährt: a) Ein Darlehen im Betrag von 6,5 Mio EUR erhielt die BGFIBANK Gabun, und b) ein Darlehen von 3,5 Mio EUR wurde an die Bank Gabonaise de Développement (BGD) vergeben. Diese beiden Darlehen sind auf den spezifischen Bedarf der beiden Empfängerbanken abgestimmt, da auf diese Weise die langfristigen Finanzierungsmittel bereitgestellt werden, die derzeit auf dem zentralafrikanischen Bankenmarkt nicht vorhanden sind.

Die EIB, die Institution der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen, unterstützt den gabunischen Finanzsektor im Rahmen des Finanzierungsmandats, das ihr im Zusammenhang mit dem Abkommen von Cotonou erteilt worden ist, das die Europäische Union mit den AKP-Staaten unterzeichnet hat.

Die Finanzierungsverträge für die beiden Darlehen wurden heute in Libreville von der EIB und den beiden Banken unterzeichnet.

Mit den Finanzierungen der Europäischen Investitionsbank soll der gabunischen Wirtschaft ein Teil der langfristigen Mittel gewährt werden, die für die Finanzierung von Investitionsvorhaben des privaten Sektors benötigt werden. Gleichzeitig werden die beiden ausgewählten Banken dabei unterstützt, die Ausgewogenheit ihrer Bilanzstruktur zu erhöhen.

Diese Operation schließt an ein ähnliches Darlehen an, das in Gabun der BGFIBANK, der BGD und der BICIG gewährt worden war und dessen Mittel im Laufe der letzten drei Jahre in Anspruch genommen worden sind. Die BGFIBANK ist die zweitgrößte Bank des Landes, und ihr Kapital wird zu zwei Dritteln von privaten Aktionären gehalten, während sich der Rest im Besitz der BGD und des gabunischen Staates befindet. Das Kapital der Banque Gabonaise de Développement wiederum wird mehrheitlich von der Gabunischen Republik gehalten.

Außerdem prüft die EIB die Möglichkeit, eine neue Finanzierung bereitzustellen: Die Quasi-Eigenmittel von zwei Tochtergesellschaften der BGFIBANK (BGFIBAIL und FINATRA) sollen durch ein nachrangiges Darlehen im Betrag von 6 Mio EUR gestärkt werden, das von den Entscheidungsgremien der Bank bereits genehmigt worden ist.

Die EIB wurde 1958 durch den Vertrag von Rom errichtet, um Investitionsvorhaben zu finanzieren, die zur Erreichung der großen Ziele der Europäischen Union (EU) beitragen. Sie unterstützt zudem die Umsetzung der Politik der Zusammenarbeit der EU mit Drittländern, die Kooperations- oder Assoziierungsabkommen mit der Union abgeschlossen haben.

Derzeit werden die Darlehen, die die EIB in den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP-Staaten) gewährt, auf der Grundlage des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens bereitgestellt, das im Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet wurde. Im Rahmen des Abkommens von Cotonou steht im Zeitraum 2002-2006 Finanzhilfe im Betrag von insgesamt 15,2 Mrd EUR zur Verfügung, wobei auf nicht rückzahlbare Hilfen der EU-Mitgliedstaaten 11,3 Mrd EUR, auf die von der EIB verwaltete Investitionsfazilität (die die früheren Risikokapitalfinanzierungen ersetzt) 2,2 Mrd EUR und auf von der EIB aus eigenen Mitteln gewährte Darlehen maximal 1,7 Mrd EUR entfallen. Die Investitionsfazilität ist als revolvierender Fonds konzipiert (die Rückzahlungen auf Darlehen werden für neue Operationen verwendet), dessen Ziel darin besteht, in technischer, ökologischer, finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht tragfähige Projekte zu unterstützen, die vom privaten Sektor oder von Unternehmen des öffentlichen Sektors, die nach kommerziellen Grundsätzen geführt werden, durchgeführt werden.