Die Europäische Investitionsbank (EIB), die Entwicklungsfinanzierungsinstitution der EU, hat Finanzierungsverträge mit der Banque Gabonaise de Développement (BGD) und der Financial Bank Gabon (FGB) über den Gegenwert von insgesamt 7 Mio EUR in CFA-Francs zur Weiterleitung an private und nach kommerziellen Gesichtspunkten geführte öffentliche Projektträger sowie an Mikrofinanzinstitute in Gabun unterzeichnet.  

 

Die Mittel werden nach der Reihenfolge der Anfragen zugeteilt, um den Wettbewerb zwischen den beiden beteiligten Banken zu fördern und so die Möglichkeiten zu verbessern, dass die günstigen Finanzierungsbedingungen der EIB an die Endkreditnehmer weitergegeben werden. Die potenziellen Projekte müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um für eine Finanzierung aus den EIB-Darlehen in Betracht zu kommen: So müssen zum Beispiel Projekte mit einem Bedarf an mittel- und langfristigen Finanzierungsmitteln mit Laufzeiten von mindestens 3 und höchstens 10 Jahren in finanzieller, ökologischer und sozialer Hinsicht solide sein.  

 

Es handelt sich um die dritte Operation mit der GBD in den letzten 7 Jahren. Die BGD hat EIB-Mittel im Gegenwert von 6,7 Mio EUR vorwiegend für Vorhaben einheimischer KMU vergeben. Mit der Financial Group, zu der die Financial Bank Gabon gehört, arbeitet die EIB in anderen Ländern Afrikas bereits erfolgreich zusammen, während es sich in Gabun um die erste Operation mit der Gruppe handelt. Die Erfahrung der EIB mit beiden Partnern zeigt, dass die Institute ihre Tätigkeit auf die Unterstützung von KMU und Mikrofinanzinstituten konzentrieren. Beide Operationen dürften daher die Entwicklung der gabunischen Wirtschaft fördern. 

HINWEIS AN DIE REDAKTION

Die Europäische Investitionsbank (EIB) wurde 1958 durch den Vertrag von Rom errichtet, um Investitionen zu finanzieren, die zur Erreichung der Ziele der Europäischen Union (EU) beitragen. Außerdem ist sie in die Umsetzung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit der EU mit Drittländern eingebunden, für die entsprechende Kooperations- oder Assoziierungsabkommen mit der EU bestehen.

Die Finanzierungstätigkeit in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) erfolgt im Rahmen der Bestimmungen der Investitionsfazilität, die durch das im Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EU-Partnerschaftsabkommen eingerichtet wurde. Die Investitionsfazilität wird durch die verschiedenen Finanzprotokolle geregelt, in denen der Gesamtbetrag der Hilfe der Gemeinschaft für AKP-Staaten in den jeweiligen 5-Jahres-Zeiträumen festgelegt wird. Für den ersten Finanzierungszeitraum (2003-2008) haben die Mitgliedstaaten 2,0 Mrd EUR zugesagt. Für die zweite Periode (2008-2013) sind weitere 1,1 Mrd EUR sowie 400 Mio EUR für technische Hilfe vorgesehen. Im Rahmen dieses Finanzprotokolls, das im Juni 2006 unterzeichnet wurde, ist außerdem für Finanzierungen der EIB aus eigenen Mitteln ein Gesamtbetrag von 2 Mrd EUR vorgesehen (für den Zeitraum 2003-2008 wurde ein Betrag von 1,7 Mrd genehmigt). Bei der Investitionsfazilität handelt es sich um einen revolvierenden Fonds (die Rückzahlungen auf Darlehen werden für neue Finanzierungen verfügbar gemacht), mit dem in technischer, ökologischer, finanzieller und volkswirtschaftlicher Hinsicht solide Vorhaben des privaten Sektors bzw. von Unternehmen des öffentlichen Sektors, die nach kommerziellen Gesichtspunkten geführt werden, unterstützt werden sollen.