Die Europäische Investitionsbank (EIB), die Institution der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen, gewährt der autonomen Region Asturien (Comunidad Autónoma de Asturias) ein Darlehen in Höhe von 110 Mio EUR für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben und Investitionen in der Industrie, die Teil des von der Europäischen Kommission genehmigten Integrierten Operationellen Programms (Programa Operativo Integral - POI) für die Region sind.

Es handelt sich hierbei um die zweite Kofinanzierung, die die EIB im Rahmen eines Regionalentwicklungsprogramms in Spanien durchführt (im September 2002 hat die EIB ein ähnliches Darlehen für Andalusien bereitgestellt).

Diese Art von Vorhaben verstärkt die enge Zusammenarbeit, die sich zwischen der EIB, der Europäischen Kommission und den Regionalbehörden bei der Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union zugunsten der wirtschaftsschwächeren Regionen entwickelt hat. Mit den der Region Asturien bereitgestellten Mitteln leistet die EIB auf effiziente Weise und zu günstigen Bedingungen einen Beitrag zur Finanzierung von regionalen Investitionsvorhaben, für die bereits im Rahmen des Gemeinschaftlichen Förderkonzepts für den Zeitraum 2000-2006 Mittel aus den EU-Strukturfonds vergeben werden.

Mit dem Darlehen der EIB, das eine Laufzeit von 25 Jahren hat, sollen in erster Linie folgende Ziele verwirklicht werden: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung der Beschäftigungssituation mit Bezug auf KMU und in der Region ansässige Unternehmen, Entwicklung der Produktionsstruktur, Förderung der wissensbasierten Gesellschaft (Innovation, Forschung und Entwicklung, Informationsgesellschaft), Schutz von Umwelt, natürlichen Räumen und Wasserressourcen, Schaffung von Infrastrukturen im Bildungswesen, Stadtentwicklung, Verbesserung der Verkehrs- und Energienetze und Entwicklung des ländlichen Raums.

Das Projekt leistet einen Beitrag zur Regionalentwicklung in Asturien, einem Ziel-1-Gebiet mit mehr als einer Million Einwohner an der Nordostküste Spaniens.

Die EIB wurde 1958 durch den Vertrag von Rom zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) errichtet. Ihre Aufgabe besteht darin, langfristige Darlehen für die Finanzierung von Investitionsvorhaben zu gewähren, die die europäische Integration und eine ausgewogene Entwicklung in der Europäischen Union fördern sowie zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Mitgliedstaaten und somit zur Verwirklichung der Ziele der Union beitragen.

Im Einzelnen unterstützt die EIB tragfähige Vorhaben mit folgenden Zielsetzungen: Entwicklung der wirtschaftsschwächeren Regionen der Europäischen Union, Bau von transeuropäischen Verkehrs-, Telekommunikations- und Energienetzen, Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Integration der europäischen Industrie und hier vor allem der KMU, Umweltschutz und Verbesserung der Lebensqualität, Sicherung der Energieversorgung der Union sowie Gesundheit und Bildung. Innerhalb bestimmter Grenzen gewährt die EIB auch Darlehen außerhalb der Europäischen Union im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der EU mit Drittländern.

Die EIB, deren Eigentümer die Mitgliedstaaten der EU sind, beschafft sich die für ihre Darlehensvergabe erforderlichen Mittel auf den Kapitalmärkten, wo ihre Anleihen stets ein ausgezeichnetes Rating (AAA) erhalten.

2001 gewährte die EIB in Spanien Darlehen in Höhe von 4 559 Mio EUR.