Finnland
Der Rat der Gouverneure setzt sich aus 27 Ministerinnen und Ministern zusammen, die von den Mitgliedstaaten benannt werden; in der Regel sind es die Finanzministerinnen und -minister.
Er erlässt die Leitlinien für die Kreditpolitik der Bank, genehmigt die Finanzausweise, entscheidet über Finanzierungen außerhalb der Europäischen Union und beschließt Kapitalerhöhungen. Er ernennt außerdem die Mitglieder des Verwaltungsrats, des Direktoriums und des Prüfungsausschusses.
Mehr über die Vergütung der Mitglieder der satzungsmäßigen Organe der EIB
Zwei unabhängige Ausschüsse erstatten dem Rat der Gouverneure jährlich Bericht:
Trifft Entscheidungen zu potenziellen Interessenkonflikten von amtierenden und ehemaligen Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Direktoriums sowie des Prüfungsausschusses und nimmt zu anderen Ethikfragen Stellung.
Gibt nicht bindende Stellungnahmen dazu ab, ob Kandidatinnen oder Kandidaten geeignet sind, die Aufgaben eines Mitglieds des Direktoriums oder eines ordentlichen Mitglieds oder einer Beobachterin oder eines Beobachters im Prüfungsausschuss wahrzunehmen.
Der Prüfungsausschuss ist ein unabhängiges Organ, das unmittelbar dem Rat der Gouverneure verantwortlich ist.
Vorsitz
Zbyněk 
STANJURA 
Tschechien
Mitglieder
Jan 
JAMBON 
Belgien
Temenuzhka 
PETKOVA 
Bulgarien
Morten 
BØDSKOV 
Dänemark
Lars 
KLINGBEIL 
Deutschland
Jürgen 
LIGI 
Estland
Paschal 
DONOHOE 
Irland
Kyriakos 
PIERRAKAKIS 
Griechenland
Carlos 
CUERPO 
Spanien
Roland 
LESCURE 
Frankreich
Marko 
PRIMORAC 
Kroatien
Giancarlo 
GIORGETTI 
Italien
Makis 
KERAVNOS 
Zypern
Arvils 
AŠERADENS 
Lettland
Kristupas 
VAITIEKŪNAS 
Litauen
Gilles 
ROTH 
Luxemburg
Márton 
NAGY 
Ungarn
Clyde 
CARUANA 
Malta
Eelco 
HEINEN 
Niederlande
Markus 
MARTERBAUER 
Österreich
Andrzej 
DOMAŃSKI 
Polen
Joaquim 
MIRANDA 
SARMENTO 
Portugal
Alexandru 
NAZARE 
Rumänien
Klemen 
BOŠTJANČIČ 
Slowenien
Ladislav 
KAMENICKÝ 
Slowakei
Elisabeth 
SVANTESSON 
Schweden