Die EIB hat ihren Leitfaden für die Auftragsvergabe aktualisiert.

Ziel des Leitfadens für die Auftragsvergabe ist es, Projektträger über die Regelungen für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen zu informieren, wenn diese Aufträge vollständig oder teilweise durch die EIB oder durch Darlehen finanziert werden, die mit einer Garantie der Bank ausgestattet sind.

Die aktualisierte Fassung trägt den jüngsten Entwicklungen der EU-Auftragsvergabebestimmungen Rechnung, bezieht die neuen Politiken der EIB ein und spiegelt die internationale „Best Practice“ wider. Ziel ist es, die Bestimmungen der Bank mit denen anderer internationaler Finanzierungsinstitutionen in Einklang zu bringen.

Wesentliche Änderungen in der aktualisierten Fassung des Leitfadens:

  • Einbeziehung der jüngsten Entwicklungen im Bereich der EU-Auftragsvergabepolitik: Erfordernis einer stärkeren Transparenz bei Vergabeentscheidungen und wirksamer Rechtsmittel in Einklang mit den Bestimmungen der Rechtsmittelrichtlinie, Bezugnahme auf die EU-Bestimmungen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP)/Konzessionen und für Aufträge, die nicht durch die EU-Richtlinien geregelt sind, und Einführung des wettbewerblichen Dialogs,
  • Einbeziehung neuer oder überarbeiteter Politiken der EIB. Hierzu zählen u.a.: die Betrugsbekämpfungspolitik und damit verbundene Ausschlussverfahren, die Transparenzpolitik, die die Informations- und Veröffentlichungspolitik sowie das Beschwerdeverfahren umfasst, sowie die Umwelt- und Sozialprinzipien und ‑standards,
  • Einführung einer Definition für den Begriff Interessenkonflikt,
  • Überarbeitung der Bestimmungen der Bank für Konzessionen, basierend auf den Erfahrungen, die die Bank in den letzten Jahren mit Konzessionen gesammelt hat,
  • Notwendigkeit der Festlegung von Leitlinien für Projekte, die die Bank zusammen mit anderen IFI oder internationalen Organisationen finanziert,
  • Ausweitung der Integritätsklausel (von den Bietern abzugebende spezifische Integritätsverpflichtung) auf alle Aufträge in Verbindung mit Projekten, die von der Bank außerhalb der EU finanziert werden, sowie Ausweitung der Anforderungen, die in dieser Klausel enthalten sind,
  • Abstimmung mit den wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken im Hinblick auf die Möglichkeit der Einräumung einer lokalen Präferenzspanne von 15% bei der Vergabe von Lieferaufträgen in allen Ländern außerhalb der EU mit Ausnahme der Kandidatenländer,
  • Angleichung des Schwellenwerts, ab dem für die Vergabe von Beratungsaufträgen internationale Ausschreibungen vorgeschrieben sind, an den von der Europäischen Kommission und den wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken angewandten Schwellenwert (Senkung von 400 000 EUR auf 200 000 EUR).

Der aktualisierte Leitfaden (Juni 2011) ersetzt die Fassung vom Februar 2004. Die vollständige Unterlage ist unter folgendem Link abrufbar: Leitfaden für die Auftragsvergabe.