Die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB) gewährleistet, dass die Endbegünstigten ihrer Finanzierungsbeiträge die internationalen Standards für die Nutzung von Offshore-Finanzzentren einhalten. Dazu ist unter anderem erforderlich, dass die EIB bei ihrer Geschäftstätigkeit und in ihren Verträgen angemessene Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung ergreift. Diese Maßnahmen sind durch das Verfahren zur Befragung der Öffentlichkeit und zuletzt durch die im April 2008 vom Verwaltungsrat genehmigten Strategien und Verfahren der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung durch die EIB verstärkt worden. Die Strategien sowie zusätzliche Informationen über das Verfahren zur Befragung der Öffentlichkeit sind hier nachzulesen.
Bei der EIB gelten seit Jahren strenge Vorschriften für die Nutzung von Offshore-Finanzzentren. Diese Vorschriften sind nun auch auf der Website der Bank abrufbar. Die Schlussfolgerungen des Londoner G-20-Gipfels vom April 2009 zu Offshore-Finanzzentren veranlassten den Verwaltungsrat der EIB zu einer Überarbeitung der Strategien der EIB-Gruppe für diesen Bereich.
Durch die Überarbeitung soll gewährleistet werden, dass die EIB im Rahmen ihrer Finanzierungstätigkeit weiterhin dem Verlust von Einkünften aus Kapitalvermögen entgegenwirkt, das in Steueroasen in Industrie- und Entwicklungsländern versteckt wird. Dabei arbeitet die EIB eng mit anderen internationalen Finanzierungsinstitutionen zusammen, um sicherzustellen, dass sie stets die aktuellsten Anforderungen erfüllt und weiterhin eine Vorreiterrolle bei der Einhaltung der Standards in diesem Bereich spielt.
EIB-Präsident erläuterte die Politik der Bank im Zusammenhang mit Offshore-Finanzzentren mit den Worten: „Die EIB setzt sich dafür ein, dass ihre Darlehen für den vorgesehenen Zweck verwendet werden, und zwar für die Verwirklichung der vorrangigen Ziele der Europäischen Union." Die Mitarbeiter und Führungskräfte der EIB arbeiten gemeinsam daran, dass ihre Operationen nicht für rechtswidrige Praktiken, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.
Sowohl bei der EIB als auch beim EIF gelten klare und strenge Vorschriften für die Nutzung von Offshore-Zentren: Die EIB-Gruppe lässt diese Finanzierungsoption nur unter bestimmten strengen Auflagen zu. Dabei muss vor allem die Transparenz der jeweiligen Finanzierungsstruktur voll gewahrt bleiben.
Gemäß den strengen EIB-Verfahren in diesem Bereich werden alle Projekte in und außerhalb der EU, die in Verbindung mit Offshore-Finanzzentren stehen, durch die betreffenden Dienststellen der Bank verstärkt überwacht, um zu gewährleisten, dass die den jeweiligen Darlehensnehmern gewährten Mittel nicht für rechtswidrige Praktiken verwendet werden. Im Rahmen dieser Überwachung werden die konkreten Merkmale jeder vorgeschlagenen Finanzierungsoperation eingehend auf Einzelfallbasis geprüft, und die Bank informiert den Verwaltungsrat der EIB vor der Genehmigung des jeweiligen Projekts über die diesbezüglichen Aspekte.