Die EIB finanziert in den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) Vorhaben, die dazu beitragen, die Ziele des Abkommens von Cotonou (Cotonou-Abkommen) – Armutsbekämpfung, nachhaltige Entwicklung und allmähliche Integration der AKP-Länder in die Weltwirtschaft – zu erreichen. Das Cotonou-Partnerschaftsabkommen stellt die Vereinbarung über die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP-Länder) (AKP-Länder) dar. Es ist somit als ein besonders wichtiges Element der EU-Politik zur Entwicklungszusammenarbeit und zur Außenpolitik der EU anzusehen.

Die Bank finanziert Investitionsvorhaben in allen Sektoren, die mit diesen Zielen in Einklang stehen. Sie stellt Investoren langfristige Finanzierungsmittel zur Verfügung, die ansonsten entweder überhaupt nicht vorhanden oder zumindest nicht geeignet wären, die Tragfähigkeit der Projekte sicherzustellen. Gleichzeitig hat der Finanzierungsbeitrag der Bank häufig eine starke Katalysatorwirkung im Hinblick auf die Erschließung weiterer Finanzierungsquellen. Ein wesentliches Merkmal des finanziellen Beitrags der EIB ist die Flexibilität, die es erlaubt, verschiedene Darlehensinstrumente anzubieten, die den Bedürfnissen der Darlehensnehmer gerecht werden.

Bergbauprojekte sind im Allgemeinen Vorhaben, die für die Erschließung der natürlichen Ressourcen eines Landes, die Erhöhung der Einnahmen aus der Ausfuhr sowie die Entstehung von Staatseinnahmen aus Abgaben und Unternehmenssteuern von größter Wichtigkeit sind. Darüber hinaus schaffen diese Projekte - direkt und indirekt - dauerhafte Arbeitsplätze und sind mit Ausbildungsmaßnahmen verbunden, die zur Erhöhung des lokalen Qualifikationsniveaus beitragen.

Die Bank legt besonderen Wert auf ökologische Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Management der natürlichen Ressourcen, Schutz der Artenvielfalt und Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen und städtischen Umwelt. Für alle Bergbauprojekte mit spürbaren Auswirkungen auf die Umwelt, die von der EIB finanziert werden, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Richtlinie 85/337/EWG, geändert durch Richtlinie 97/11/EG (über die Bewertung der Auswirkungen bestimmter öffentlicher wie auch privater Vorhaben auf die Umwelt und über das öffentliche Anhörungsverfahren) sowie Richtlinie 2003/35/EG (Angleichung an die Aarhus-Konvention der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen - UNECE) durchgeführt werden. Die EIB berücksichtigt auch die Verpflichtung, Gebiete, Standorte und Landschaften, die aufgrund nationaler Gesetze, internationaler Verträge oder anderer ähnlicher Vereinbarungen geschützt sind, schonend zu behandeln.

Pläne zur Stilllegung von Bergwerken sowie die Festlegung des Finanzierungsbedarfs (diese können im Anfangsstadium der Projektprüfung nur vorläufig sein) gehören ebenfalls zu den Anforderungen der EIB. Mit Bezug auf die Leitlinien für Tailing, Abfallbeseitigung und Verwendung von Chemikalien erstreckt sich die Prüfung der EIB darauf, dass die relevanten Umweltaspekte vom Projektträger angemessen behandelt wurden und in der Projektplanung abmildernde Maßnahmen gemäß den besten in der Industrie verfügbaren Techniken enthalten bzw. vorgesehen sind. Hinsichtlich der Behandlung spezieller Fragen, wie etwa Giftmüll, orientiert sich die EIB an den jeweiligen EU-Richtlinien. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist die EU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie).

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst üblicherweise einen Umweltmanagementplan. Die Bank möchte ferner einen Nachweis darüber erhalten, dass eine öffentliche Anhörung stattgefunden hat, wie die Belange der verschiedenen Interessengruppen in der Projektplanung sowie in der Projektdurchführung berücksichtigt werden und dass angemessene Verfahren zur Lösung von Konflikten existieren.

Ferner achtet die EIB auch besonders darauf, dass die Projekte in sozialer Hinsicht und unter dem Gouvernance-Aspekt akzeptabel sind (social & governance acceptability of projects) und orientiert sich dabei u.a. an den EIB-Leitlinien für schwache Bevölkerungsgruppen, berufliche und öffentliche Gesundheit sowie Sicherheit und Arbeitnehmerrechte.

Zu einzelnen Beispielen für von der EIB finanzierte Bergwerkprojekte siehe: Projekt Ambatovy Nickel (Madagaskar) und Projekt Tenke Fungurume Mining, Demokratische Republik Kongo (DRC) sowie die nachfolgenden Projektbeschreibungen:

Projektbeschreibungen

  • Munali Nickel Mine (Sambia) [DE], [EN], [FR]
  • SNIM VI (Mauretanien) [DE], [EN], [FR]
  • Tenke Fungurume Mining Sarl (Demokratische Republik Kongo) [DE], [EN], [FR]
  • African Lion Mining Fund (regionaler afrikanischer Bergbaufonds) [DE], [EN], [FR]
  • African Lion Mining Fund II (Regionalvorhaben Afrika) [DE], [EN], [FR]
  • Bwana Mkubwa Mining Expansion (Sambia) [DE], [EN], [FR]
  • Complexe Industriel de Moanda (Gabun) [DE], [EN], [FR]
  • Kansanshi Copper Mine and Power System (Sambia) [DE], [EN], [FR]
  • Kouilou Magnesium Phase I (Republik Kongo) [DE], [EN], [FR]
  • Projekt Lumwana Copper (Sambia) [DE], [EN], [FR]
  • Magadi Soda Pure Ash (Kenia) [DE], [EN], [FR]
  • Moma Titanium (Mosambik) [DE], [EN], [FR]
  • Projekt Mopani Copper (Sambia) [DE], [EN], [FR]
  • MOZAL II Aluminium Smelter (Mosambik) [DE], [EN], [FR]