Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union - die Charta der EU für Menschenrechte - gilt auch für die Organe und Institutionen der EU. Die EIB ist daher an die Charta gebunden.

Die EIB hat sich zur ständigen Weiterentwicklung ihrer sozialen und ökologischen Leistungsstandards verpflichtet, um sicherzustellen, dass das Wohlergehen der Menschen geschützt und gefördert wird. Sozialstandards spiegeln das Recht der Menschen auf eine gesunde und sichere Umwelt wider und gewährleisten, dass diejenigen, die von einem Projekt betroffen sind, informiert und befragt werden. Der Umweltbegriff umfasst dabei sowohl die natürliche als auch die bebaute Umwelt. Der Ansatz der EIB in Menschenrechtsfragen betrifft vor allem die Achtung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte in direktem Zusammenhang mit den Projekten, die sie mitfinanziert.

Die jüngste Arbeit von Professor Ruggie, dem UN-Sonderbeauftragten für das Thema Wirtschaft und Menschenrechte, hat zu einer stärkeren Beachtung von Menschenrechtsfragen in Finanz- und Wirtschaftskreisen geführt. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die EIB im Jahr 2010 Tagungen zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte, die in London und Johannesburg stattfanden. Wir hoffen jetzt, dass das von Ruggie entwickelte Rahmenkonzept bald angenommen und umgesetzt wird. Die Leitgrundsätze ("Guiding Principles"), die sich aus diesem Rahmen ergeben dürften, betreffen sowohl die Staaten und ihre Pflicht zum Schutz der Menschenrechte als auch die Unternehmen, die diese Gesetze einhalten müssen.

Im Hinblick darauf überprüft die EIB zur Zeit ihre bestehenden sozialen Leistungsstandards für Projekte unter Heranziehung der Grundsätze des von Professor Ruggie entwickelten Rahmens "Protect, Respect and Remedy". In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Prüfung wird die EIB gegebenenfalls ihre bestehenden Leitlinien für die Finanzierung von Projekten aktualisieren und einen Arbeitsplan erstellen, um überarbeitete Leitlinien in die Finanzierungspraktiken der EIB zu integrieren.

Damit unterstreicht die EIB, dass Menschenrechtsaspekte für sie eine wichtige Rolle spielen, wenn sie in Frage kommende Projekte beurteilt.

In diesem Zusammenhang weist die EIB auf eine neue Veröffentlichung hin, mit der sie einen weiteren konstruktiven Dialog zum Thema Menschenrechte sowie praktische Lösungen für Menschenrechtsfragen fördern möchte. Gegenstand des Berichts sind die Ergebnisse mehrerer Tagungen zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte, die in die laufenden und geplanten Maßnahmen eingeflossen sind.