In der Verwaltungsratssitzung vom 2. Februar 2010 genehmigte der Verwaltungsrat der Europäischen Investitionsbank eine überarbeitete Transparenzpolitik und ein aktualisiertes Beschwerdeverfahren. Er hob die Beispielhaftigkeit der Unterlagen hervor und lobte insbesondere den umfassenden Anwendungsbereich des überarbeiteten Beschwerdeverfahrens sowie den hohen Grad an Transparenz, den die aktualisierte Politik gewährleistet. Er stellte fest, dass die Transparenzpolitik gemessen an den höchsten Maßstäben als positiv zu bewerten ist und zugleich die legitimen Interessen der Kunden der Bank hinsichtlich der Wahrung der Vertraulichkeit schützt.

Mit dem neuen Beschwerdeverfahren verfügen die Mitglieder der Öffentlichkeit, die von den Beschlüssen der Bank betroffen sich oder sich von ihnen betroffen fühlen, über ein umfassendes Instrument zur Lösung von Streitigkeiten. Jedes Mitglied der Öffentlichkeit hat Zugang zu dem Verfahren. Ist der Beschwerdeführer mit dem Ergebnis nicht zufrieden, so kann er in zweiter Instanz auf ein externes und völlig unabhängiges Verfahren zurückgreifen, bei dem der Europäische Bürgerbeauftragte mit der Beschwerde befasst wird. Dies macht den  Schlichtungsmechanismus der EIB einzigartig unter den Schlichtungsverfahren der internationalen Finanzierungsinstitutionen.

Die Menschenrechte sind jetzt Bestandteil des Beschwerdeverfahrens und Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen sind triftige Gründe, um das Beschwerdeverfahren in Anspruch zu nehmen. Die neue Transparenzpolitik erkennt auch die Rolle der Transparenz bei der Minderung des Risikos von Menschenrechtsverletzungen an und legt zugleich Nachdruck auf die Wichtigkeit, bei Projekten mit einem Risikopotenzial in Bezug auf die Verletzung von Menschenrechten alle Anspruchsgruppen einzubinden.

Die neue Transparenzpolitik steht voll in Einklang mit dem kürzlich in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon und berücksichtigt dessen Bestimmungen hinsichtlich der Transparenz. Darüber hinaus spiegelt er die im Vertrag von Lissabon aufgeführten Grundsätze und Standards wider.

Die Überarbeitung sowohl der Transparenzpolitik als auch des Beschwerdeverfahrens erfolgte im Anschluss an eine in Übereinstimmung mit der besten Praxis in zwei vollen Runden durchgeführte formale Befragung der Öffentlichkeit. Ziel dieser Befragung war es, die Standpunkte von zivilgesellschaftlichen Organisationen, internationalen und europäischen Institutionen, des privaten Sektors, von Beratern, wissenschaftlichen Einrichtungen und Mitgliedern der Öffentlichkeit zu ermitteln.

Der vollständige Text der Unterlagen ist unter folgenden Links abrufbar: