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EIB
  • Nach schrittweisem Ausstieg aus der Braunkohle-Verstromung berät EIB fünf griechische Regionen bei Projekten für den sozialen Wandel und die grüne Wende
  • Besserer Lebensstandard durch Investitionen in erneuerbare Energien, Umschulung und Stadtentwicklung
  • EIB-Beratungsteam wird von der InvestEU-Beratungsplattform unterstützt

Die Europäische Investitionsbank (EIB) berät fünf Regionen in Griechenland bei Investitionsprogrammen, die die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Braunkohle-Ausstiegs abfedern und dem Land auf dem Weg zur Klimaneutralität helfen sollen. Über die InvestEU-Beratungsplattform hilft die EIB Westmakedonien, Megalopoli in der Region Peloponnes, Kreta sowie der Nord- und der Südägäis bei den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen der grünen Wende.

Die technische Hilfe der EIB für die fünf Regionen beläuft sich zunächst auf 2,75 Millionen Euro. Griechenland will bis 2026 komplett aus der Braunkohle aussteigen. Derzeit erzeugt das Land noch etwa ein Drittel seines Stroms mit diesem fossilen Energieträger, der besonders klimaschädlich ist. Die EIB hat bereits Deutschland, Polen und der Tschechischen Republik nach der Stilllegung von Braunkohle-Bergwerken geholfen.

EIB-Vizepräsident Yannis Tsakiris: „Die EIB wird Griechenland weiter bei den komplexen Herausforderungen der grünen Wende unterstützen und damit sicherstellen, dass keine Region zurückbleibt. Über die Beratungsplattform rüsten wir die fünf Regionen mit dem technischen Know-how aus, um langfristige Investitionspläne konzipieren und umsetzen zu können. Das fördert den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt, bringt Projekte für erneuerbare Energien auf den Weg und schafft nachhaltige Jobs. Mit unserer Zusammenarbeit federn wir die sozioökonomischen Folgen des Braunkohle-Ausstiegs ab und legen gleichzeitig den Grundstein für eine klimaneutrale Zukunft.“

Schwerpunkte des Beratungsangebots der EIB:

  • Unterstützung bei der Ausarbeitung von Investitionsprogrammen, die die lokale Wirtschaft ankurbeln
  • Verbesserung des institutionellen Rahmens durch Schulungen und Weitergabe von Best Practice aus anderen EU-Ländern
  • Hilfestellung beim Projektmanagement und bei der Einhaltung von EU-Standards
  • Unterstützung der Regionen bei Zuschussanträgen, die für die Finanzierung erforderlich sind und bis zum 11. September 2025 eingereicht werden müssen

Die Vereinbarung fällt unter das Programm „InvestEU“ und unterstützt die griechische Regierung bei Maßnahmen, die landesweit den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt fördern und Griechenland auf die Ziele der EU ausrichten. Außerdem entspricht die Vereinbarung dem europäischen Grünen Deal und dem Mechanismus für einen gerechten Übergang, mit dem die EU bis 2050 zur weltweit ersten klimaneutralen Region werden will. Dazu sollen Regionen, die es beim Übergang zu einer CO2-armen, klimaresilienten Wirtschaft besonders schwer haben, mit 100 Milliarden Euro unterstützt werden.

Gefördert werden Regionen, die unter Griechenlands „Plan für einen gerechten Übergang“ fallen. Die Schwerpunkte in den fünf Regionen:

  • Westmakedonien: Griechenlands ehemals wichtigster Energielieferant mit seinen zahlreichen Kohlekraftwerken ist besonders stark vom Kohle-Ausstieg betroffen. Nun soll die Region ein Zentrum für grüne Energie werden und Investitionen in neue, dynamische Sektoren anziehen, die für das Land wichtig sind.
  • Megalopoli, Region Peloponnes: Die Gemeinde – bekannt für den Abbau und die Verstromung von Braunkohle – muss auf nachhaltige Energieträger umstellen. Als künftiger „Unternehmer-Hub“ will sie den Schwerpunkt auf neue, innovative Branchen der Bioökonomie legen (Landwirtschaft, Kreislaufwirtschaft und digitale Wirtschaft).
  • Kreta: Auf Kreta geht es um die Stilllegung autonomer Kraftwerke und die Integration erneuerbarer Energien. Außerdem will die Insel einen „grüneren“ Entwicklungsweg einschlagen und ihre Unternehmen nachhaltiger machen.
  • Nordägäis: Die Inseln leben hauptsächlich von der Landwirtschaft und vom Tourismus und müssen in mehr Nachhaltigkeit investieren, etwa in die blaue Wirtschaft. Parallel dazu wollen sie ihre autonomen Kraftwerke schrittweise stilllegen.
  • Südägäis: Die Inseln sind stark vom Tourismus abhängig und müssen ihre Wirtschaft umbauen. Außerdem laufen Initiativen, die eine grüne Entwicklung und Branchen im Bereich saubere Energie fördern.

Beitrag der EIB zu einem klimaneutralen Europa

Als Klimabank der EU trägt die EIB maßgeblich zur Finanzierung und Beratung von Projekten bei, die unter den Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa fallen. Der Investitionsplan soll bis 2030 eine Billion Euro an nachhaltigen Investitionen mobilisieren und über den Mechanismus für einen gerechten Übergang in ganz Europa einen fairen Übergang sichern.

InvestEU

Das Programm InvestEU mobilisiert umfangreiche private und öffentliche Mittel für langfristige Finanzierungen in der EU, die die Wirtschaft nachhaltig stärken. Es vereint die EU-Instrumente für Investitionen in der Europäischen Union unter einem Dach. So macht es die Finanzierung von Investitionsprojekten in Europa einfacher, effizienter und flexibler. Das Programm hat drei Bausteine: den InvestEU-Fonds, die InvestEU-Beratungsplattform und das InvestEU-Portal. Die InvestEU-Beratungsplattform berät Projektentwickler und verbessert so die Qualität von Investitionsprojekten. Zudem sorgt sie dafür, dass die Projekte mit den langfristigen Zielen der EU in Einklang stehen.

EIB

Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Bank der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen. Ihre Anteilseigner sind die Mitgliedstaaten. Sie vergibt Mittel für solide Investitionen, die zu den Kernzielen der EU beitragen. EIB-Projekte stärken die Wettbewerbsfähigkeit, eine nachhaltige Entwicklung und den sozialen und territorialen Zusammenhalt. Sie fördern Innovationen und beschleunigen den Übergang zur Klimaneutralität.

In der EU fließt etwa die Hälfte der EIB-Mittel in Kohäsionsregionen, wo das Pro-Kopf-Einkommen niedriger ist. Damit fördert die Bank ein gerechtes Wachstum, um die Lebensstandards anzugleichen.

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2025-023-DE