Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat ihre Finanzierungspolitik im Verkehrssektor neu ausgerichtet. Die entsprechende Genehmigung wurde heute vom Verwaltungsrat der Bank in seiner Sitzung in Ljubljana erteilt, wo das diesjährige EIB-Forum zum Thema „Investitionen in die Energie – Eindämmung des Klimwandels“ stattfindet.

Wie in allen anderen Tätigkeitsbereichen orientiert sich die EIB auch bei ihren Finanzierungen im Verkehrssektor an den politischen Zielen der EU. Da die Klimaschutzproblematik immer mehr in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit rückt, hat die Bank ihre Finanzierungspolitik im Verkehrssektor überprüft, um sicherzustellen, dass ihre Finanzierungen die Nachhaltigkeit des europäischen Verkehrssektors fördern.

Die neue Politik trägt dem Aktionsplan zur Energiepolitik Rechnung, der im März 2007 vom Europäischen Rat Brüssel verabschiedet wurde. Die Bank hat die neuen Beschlüsse in ihre Energiepolitik einbezogen. Das daraus resultierende Grundsatzdokument „Saubere Energie für Europa: Ein verstärkter Beitrag der EIB” wurde im Juni 2007 vom Rat der Gouverneure genehmigt. Der Rat der Verkehrsminister stimmte im Juni 2007 ferner darin überein, dass eine europäische Energiestrategie für den Verkehrssektor entwickelt werden muss.

Die neue Finanzierungspolitik der EIB im Verkehrssektor legt die Leitlinien und Auswahlkriterien fest, die den Beitrag der Bank in diesem Sektor verstärken werden. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei der Klimaschutzproblematik gewidmet. Die EIB berücksichtigt dabei auch den Zusammenhang zwischen globaler Erwärmung und Verkehr.

Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für den freien Verkehr von Personen und für Wirtschaftswachstum. In diesem Zusammenhang sollte die EIB einen Ansatz verfolgen, der auf ein Höchstmaß an Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit bei der Deckung der Verkehrsnachfrage abzielt.

Die EIB wird ihr starkes Engagement beim Ausbau der Transeuropäischen Netze (TEN) fortsetzen. Vorrang wird dabei weiterhin Eisenbahn-, See- und Binnenschifffahrtsprojekten, insbesondere den sogenannten „Meeresautobahnen“, sowie städtischen Verkehrsvorhaben und intermodalen Knotenpunkten eingeräumt. Alle Straßenverkehrsvorhaben müssen eine angemessene volkswirtschaftliche Rentabilität aufweisen.

Einen weiteren Schwerpunkt werden FEI-Vorhaben von Automobilherstellern bilden, die auf die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verringerung der Schadstoffemissionen und die Erhöhung der Sicherheit abzielen. Die Finanzierungen der EIB im Bereich der Automobilherstellung werden jedoch anhand strenger Kriterien ausgewählt und sich auf Projekte in Konvergenzregionen beschränken, die die politischen Ziele der EU in den Bereichen Umweltschutz und erneuerbare Energien berücksichtigen.

Flughafenprojekte werden unterstützt, wenn sie einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen aufweisen, wobei auch potenzielle künftige Nachfragerückgänge berücksichtigt werden, die eintreten, wenn emissionsbedingte Kosten auf die Preise für Flugreisen umgelegt werden. Besondere Aufmerksamkeit kommt dem Luftverkehrsmanagement zu. Die EIB wird den Erwerb von Flugzeugen nur in Ausnahmefällen finanzieren, und zwar nur dann, wenn ein sehr hoher Zusatznutzen nachgewiesen werden kann.

Die Unterlage „Eine überarbeitete EIB-Finanzierungspolitik im Verkehrssektor“ kann in Kürze auf der Website der Bank eingesehen werden. Die EIB nimmt gerne Anmerkungen und Kommentare zu dieser Unterlage entgegen. Die Politik der Bank wird regelmäßig aktualisiert.