Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat heute in Kampala mit der East African Development Bank (EADB) den Vertrag über eine Kreditlinie im Betrag von 25 Mio EUR zur Finanzierung kleiner und mittlerer Investitionsvorhaben unterzeichnet.

Mit dieser Kreditlinie stellt die EIB der EADB die Mittel zur Verfügung, die sie benötigt, um kleinen und mittleren Unternehmen in Ostafrika langfristige Darlehen in EUR oder USD gewähren und dabei eine Vielfalt von Finanzierungskonditionen anbieten zu können. Darlehen zu Zinssätzen, die über mehr als fünf Jahre festgeschrieben sind, sind auf den ostafrikanischen Finanzmärkten nur begrenzt verfügbar. Die Kreditlinie der EIB wird es der EADB ermöglichen, das Angebot an derartigen Produkten auszuweiten. Die Darlehensnehmer profitieren von diesen längeren Laufzeiten und vom Schutz gegen Zinsschwankungen.

Die EADB ist die Entwicklungsbank der Ostafrikanischen Gemeinschaft und befindet sich im Besitz der Regierungen von Kenia, Tansania und Uganda. Sie wurde 1967 gegründet mit dem Ziel der Förderung der Wirtschaftsentwicklung in Ostafrika und sie gewährt Unternehmen in produktiven Wirtschaftssektoren sowie in den Bereichen Handel, Bildung und Gesundheitsfürsorge finanzielle Unterstützung.

Mit dieser Fazilität unterstützt die EIB die EADB bei der Ausweitung ihrer Produktpalette zugunsten von - insbesondere privatwirtschaftlichen - Investitionsvorhaben in Ostafrika. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der EADB liegt auf der Förderung privatwirtschaftlicher Investitionen durch eine Reihe angepasster Finanzierungsprodukte wie z.B. langfristige Darlehen, Eigenkapitafinanzierungen, Leasingfinanzierungen und Garantien. Die EADB beschafft sich die Mittel für ihre Tätigkeit in erster Linie durch ausländische Kreditlinien sowie - als wichtiger Anleiheemittent - auf den Kapitalmärkten ihrer drei Mitgliedstaaten.

Es handelt sich um die erste Kreditlinie der EIB zugunsten der EADB im Rahmen des Abkommens von Cotonou, auf dessen Grundlage die EIB Investitionsvorhaben finanziert und dem Finanzsektor langfristige Mittel zur Verfügung stellt. Die Fazilität stellt eine wichtige Etappe des Aufbaus einer strategischen Partnerschaft zwischen der EIB und der EADB zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung in Ostafrika dar.

Die 1958 durch den Vertrag von Rom errichtete EIB finanziert Investitionsvorhaben, die zur Erreichung der Ziele der EU beitragen. Außerdem ist sie in die Umsetzung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit der EU mit Drittländern eingebunden, für die entsprechende Kooperations- oder Assoziierungsabkommen mit der EU bestehen.

Die Finanzierungstätigkeit in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) erfolgt auf der Grundlage der Bestimmungen der Investitionsfaziliät, die durch das im Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EU-Partnerschaftsabkommen eingerichtet wurde. Im Rahmen des Abkommens von Cotonou ist eine Finanzhilfe von insgesamt 15,2 Mrd EUR im Zeitraum 2002-2006 vorgesehen. Davon entfallen 11,3 Mrd EUR auf nicht rückzahlbare Hilfen der EU-Mitgliedstaaten, 2,2 Mrd EUR werden von der EIB im Rahmen der Investitionsfazilität vergeben, und bis zu 1,7 Mrd EUR werden in Form von Darlehen aus eigenen Mitteln der EIB gewährt. Bei der Investitionsfazilität handelt es sich um einen revolvierenden Fonds (die Rückzahlungen auf Darlehen werden für neue Finanzierungen verfügbar gemacht), mit dem in technischer, ökologischer, finanzieller und volkswirtschaftlicher Hinsicht solide Vorhaben des privaten Sektors bzw. von Unternehmen des öffentlichen Sektors, die nach kommerziellen Gesichtspunkten geführt werden, unterstützt werden sollen.