Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat mit der DFCU Ltd. in Uganda eine Vereinbarung über eine Kreditlinie von 10 Mio EUR unterzeichnet. Die Mittel sollen zur Finanzierung von Leasingoperationen in Uganda-Schilling verwendet werden. Die erste Tranche, die Leasingfinanzierungen zugunsten von etwa 50 kleinen Unternehmen betrifft, wurde nun freigegeben.

Die DFCU Ltd. wurde 1964 als ugandische Entwicklungsfinanzierungsinstitution gegründet. Sie ist mittlerweile in ein erfolgreiches, auf kommerzieller Basis operierendes Unternehmen umgewandelt worden und führt längerfristige Finanzierungen durch, deren Schwerpunkt insbesondere auf kleinen und mittleren Unternehmen liegt, von den viele in ländlichen Regionen angesiedelt sind. Ihre Produkte umfassen Darlehen sowie Leasing- und Hypothekenfinanzierungen. Sie ist seit 1994 der Vorreiter bei der Entwicklung von Leasingfinanzierungen in Uganda. Die DFCU Ldt. ging 2004 an die Börse.

Mit ihrer Kreditlinie stellt die EIB der DFCU langfristige Mittel zur Verfügung, so dass das Institut Leasing-Finanzierungen in Uganda-Schilling durchführen kann. Der Mangel an langfristigen Mitteln in Landeswährung stellt eines der Hindernisse dar, mit denen der Leasingsektor in Uganda konfrontiert wird. Die EIB leistet somit einen Beitrag zu einer stärkeren Investitionstätigkeit im privaten Sektor Ugandas.

Mit dieser Operation räumt die EIB der DFCU die zweite Kreditlinie im Rahmen des Abkommens von Cotonou ein, in dessen Rahmen sie private Investitionen mitfinanziert und dem Finanzsektor langfristige Mittel zur Verfügung stellt. Die EIB und die DFCU verstärken damit ihre Anfang der neunziger Jahre aufgenommene enge Zusammenarbeit zur Finanzierung von KMU.

Die Europäische Investitionsbank (EIB) wurde 1958 durch den Vertrag von Rom errichtet. Sie finanziert Investitionsvorhaben, die zur Verwirklichung der politischen Ziele der Europäischen Union (EU) beitragen. Außerdem ist sie in die Umsetzung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit der EU mit Drittländern eingebunden, für die entsprechende Kooperations- oder Assoziierungsabkommen mit der EU bestehen.

Die Finanzierungstätigkeit in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) erfolgt im Rahmen der Bestimmungen der Investitionsfazilität, die durch das im Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EU-Partnerschaftsabkommen eingerichtet wurde. Im Rahmen des Abkommens von Cotonou ist eine Finanzhilfe von insgesamt 15,2 Mrd EUR im Zeitraum 2002-2006 vorgesehen. Davon entfallen 11,3 Mrd EUR auf nicht rückzahlbare Hilfen der EU-Mitgliedstaaten, 2,2 Mrd EUR werden von der EIB im Rahmen der Investitionsfazilität vergeben, und bis zu 1,7 Mrd EUR werden in Form von Darlehen aus eigenen Mitteln der EIB gewährt. Bei der Investitionsfazilität handelt es sich um einen revolvierenden Fonds (die Rückzahlungen auf Darlehen werden für neue Finanzierungen verfügbar gemacht), mit dem in technischer, ökologischer, finanzieller und volkswirtschaftlicher Hinsicht solide Vorhaben des privaten Sektors bzw. von Unternehmen des öffentlichen Sektors, die nach kommerziellen Gesichtspunkten geführt werden, unterstützt werden sollen.